(E) Verbot Einfahrt und Anlieger frei für Wohnviertel östlich der Bahn zwischen Hochlandstraße und Dülferstraß…

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(E) Verbot Einfahrt und Anlieger frei für Wohnviertel östlich der Bahn zwischen Hochlandstraße und Dülferstraße

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  • 20-26 _ V 19650_V 19650 Anlieger frei fuer Wohnviertel BE.pdf
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  • B 24_VG 21.04.2026 oeff. 2. 8..pdf
  • 20-26 _ E 03185_E 03185 Anlieger frei Hochlandstr Dülferstr.pdf
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=== 20-26 _ V 19650_V 19650 Anlieger frei fuer Wohnviertel BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39991 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Verbot Einfahrt und Anlieger frei für Wohnviertel östlich der Bahn zwischen Hochlandstraße und Dülferstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03185 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19650 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03185 Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 21.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03185 beschlossen. Sie zielt – genau wie die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02437 (Sitzungsvorlage 20-26 / V 17242) aus dem vergangenen Jahr – darauf ab, das gesamte Gebiet [= eine Wohngegend], das sich zwischen Bahnlinie, Feldmochinger Anger, Dülferstraße und Hochlandstraße befindet, für Nichtanlieger durch Beschilderung zu sperren, um dadurch die Nutzung durch Fremdparker zu unterbinden. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Für Eingriffe in den fließenden Verkehr wie Durchfahrtsperren bzw. Sperren mit "Anlieger frei" ist nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Gefährdung erforderlich, die erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgeht. Eine Sperre für Nichtanlieger*innen allein zum Zweck der Fernhaltung von „Fremdparkern“ ist dagegen rechtlich unzulässig. Für eine Gefährdung im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO gibt es für das genannte Gebiet jedoch keine Anhaltspunkte. Es mag zutreffend sein, dass durch den erhöhten Parkdruck im Bereich Hasenbergl Parkplatzsuchende auch auf das Gebiet westlich des Feldmochinger Angers ausweichen, wovon insbesondere die Johann-Emmer-Straße und die Herbergstraße betroffen sind. Es gab jedoch 2025 nur wenige Beschwerden bzw. Gefährdungen, die ein Eingreifen der Polizei erforderten, wie die Missachtung des 5-m-Bereiches an Kreuzungen o.Ä. Sowohl die Beschwerden als auch die Polizeieinsätze bewegten sich im unteren Bereich. Ansonsten ging von den geparkten Fahrzeugen keine Gefährdung aus. Grundsätzlich darf jedes zugelassene und versicherte Fahrzeug auf jedem Straßenrand- parkplatz – so weit nicht durch Beschilderung anderweitig geregelt – abgestellt werden. Dass dabei in der Nähe von U- und/oder S-Bahnstationen in Randlage auch Pendler*innen, Urlaubsreisende oder Besucher*innen von Großveranstaltungen den Parkraum in den umliegenden (Wohn)Gebieten nutzen, ist zwar für die Anwohner*innen häufig ein Ärgernis, begründet aber für sich genommen noch keinen Anspruch auf weitere Maßnahmen. Eine Regelung im Sinn der Intention des Antrags wäre rechtlich grundsätzlich nur im Wege der Einführung eines Parklizenzgebietes möglich, für das aktuell aber die Mindestvoraussetzungen nicht gegeben sein dürften. Entsprechende Planungen bestehen insofern derzeit nicht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Begriff "Anlieger*innen" einen äußerst großen Personenkreis bezeichnet. Anlieger*innen sind nämlich nicht nur Bewohner*innen von Häusern und Wohnungen in den entsprechenden Straßen, sondern auch Besucher*innen dieser Bewohner*innen, Lieferant*innen, Paketdienste, Entsorgungsdienste, Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen von Geschäften, Büros, Praxen, Kanzleien, deren Kund*innen, Patient*innen oder Mandant*innen usw. Als Anlieger*innen gelten sogar noch Personen, die Besucher*innen von Anwohnenden mit dem Auto abholen. Angesichts der Diversität und großen Anzahl der dann immer noch Zufahrts- und Durchfahrts- berechtigten wäre die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes in der Praxis nicht überwachbar und damit erfahrungsgemäß in der Wirkung mindestens stark eingeschränkt. Alles in allem sieht das Mobilitätsreferat für eine Sperre des genannten Gebietes mit "Anlieger frei" im Einvernehmen mit der Polizei unverändert weder eine Rechtsgrundlage noch eine Durchsetzungsmöglichkeit. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03185 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Gegenwärtig fehlt es an einer Rechtsgrundlage, das Gebiet, das sich zwischen Bahnlinie, Feldmochinger Anger, Dülferstraße und Hochlandstraße befindet, für Nichtanlieger*innen zu sperren, um dadurch die Nutzung durch Fremdparker zu unterbinden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03185 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Herr Dr. Goßmann Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle Polizeipräsidium München - Abt. E 4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19650_V 19650 Anlieger frei fuer Wohnviertel A.pdf === Betreff Verbot der Einfahrt - Anlieger frei für Wohnviertel östlich der Bahn Das Viertel östlich der Bahnlinie bis zum Feldmochinger Anger, im Süden durch die Dülferstraße, im Norden durch die Hochlandstraße begrenzt, ist eine reine Wohngegend. Alle Straßen sind lediglich über die Dülferstraße anfahrbar, die einzige weiter führende Straße, die Raheinstraße, ist schon jetzt ab der Hochlandstraße für Durchgangsverkehr gesperrt und nur für Anlieger freigegeben. Unser Wohnviertel wird aber zunehmend als Parkplatz von Ortsfremden, Handwerkern und Urlaubern missbraucht, über Nacht und ab Freitag Nachmittag bis Montag früh sind die Straßen mit Kleinbussen und Kastenwägen von Handwerkern zugeparkt, die mit Klapprädern und e-Scootern zum Hasenbergl weiter fahren, sowie Urlaubern, die ihr Fahrzeug kostenlos abstellen und mit der S-Bahn zum Flughafen fahren. An manchen Abenden finden wir nun selbst keinen Parkplatz mehr! Ich beantrage an allen Zufahrtsstraßen zu unserem Viertel die Beschilderung "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" zur Linderung unserer Parkplatznot. Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 24_VG 21.04.2026 oeff. 2. 8..pdf === Datum: 22.04.2026 Telefon: 089 233-728562 E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Verbot Einfahrt und Anlieger frei für Wohnviertel östlich der Bahn zwischen Hochlandstraße und Dülferstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03185 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching vom 19.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19650 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 21. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03185_E 03185 Anlieger frei Hochlandstr Dülferstr.pdf === Betreff Verbot der Einfahrt - Anlieger frei für Wohnviertel östlich der Bahn Das Viertel östlich der Bahnlinie bis zum Feldmochinger Anger, im Süden durch die Dülferstraße, im Norden durch die Hochlandstraße begrenzt, ist eine reine Wohngegend. Alle Straßen sind lediglich über die Dülferstraße anfahrbar, die einzige weiter führende Straße, die Raheinstraße, ist schon jetzt ab der Hochlandstraße für Durchgangsverkehr gesperrt und nur für Anlieger freigegeben. Unser Wohnviertel wird aber zunehmend als Parkplatz von Ortsfremden, Handwerkern und Urlaubern missbraucht, über Nacht und ab Freitag Nachmittag bis Montag früh sind die Straßen mit Kleinbussen und Kastenwägen von Handwerkern zugeparkt, die mit Klapprädern und e-Scootern zum Hasenbergl weiter fahren, sowie Urlaubern, die ihr Fahrzeug kostenlos abstellen und mit der S-Bahn zum Flughafen fahren. An manchen Abenden finden wir nun selbst keinen Parkplatz mehr! Ich beantrage an allen Zufahrtsstraßen zu unserem Viertel die Beschilderung "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" zur Linderung unserer Parkplatznot. Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:00 Uhr

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