Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goer…

Volltext

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich), Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 22 sowie übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 BBauG) - Eggarten-Siedlung – -Billigungsbeschluss- Stadtbezirk 10 – Moosach Stadtbezirk 24 – Feldmoching-Hasenbergl

Bebauungsplan Garten

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 19152_V 19152 BP2143_EGG EAe.pdf
  • 20-26 _ V 19152_V 19152 BP2143_EGG BE A1-11.pdf
  • 20-26 _ A 06520_AeA 19152 CSU_FREIE WAeHLER.pdf
  • 20-26 _ A 06527_AeA 19152 Die Gruenen Rosa Liste Volt.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19152_V 19152 BP2143_EGG EAe.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-22086/24592 0 233-23249 0 233-26982 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/42 P PLAN-HA II/52 PLAN-HA II/42 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich), Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 22 sowie übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 BBauG) - Eggarten-Siedlung – -Billigungsbeschluss- Stadtbezirk 10 – Moosach Stadtbezirk 24 – Feldmoching – Hasenbergl Hinweis / Ergänzung vom 02.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19152 Hinweis / Ergänzung zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Ergänzung zum Vortrag der Referentin: Im Nachgang zum Druck der Vorlage konnte auf Grundlage der ursprünglichen Vereinbarungen (freiwillige Selbstverpflichtung) eine Einigung zwischen der Planungsbegünstigten und den GIMA - Mitgliedsunternehmen erzielt werden. Bei den GIMA-Mitgliedsunternehmen handelt es sich vorliegend um einen Zusammenschluss aus acht sozial orientierten Wohnungsbauunternehmen. Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen die Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 in Punkt 7. Die Einigung zwischen der Planungsbegünstigten und den GIMA-Mitgliedsunternehmen umfasst den Ankauf der Flächen für ca. 897 Wohneinheiten (von insg. 1.900 Wohneinheiten) durch die GIMA – Mitgliedsunternehmen. Diese setzen sich zusammen Seite 2 von 3 [ LHM-intern ] aus der Übertragung sämtlicher den Wohnbau betreffenden SoBoN-Lasten (759 Wohneinheiten) sowie auf Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung weitere 138 Wohneinheiten auf die GIMA – Mitgliedsunternehmen. Die Kaufverträge zwischen der Planungsbegünstigten und den einzelnen GIMA - Mitgliedsunternehmen über die entsprechenden Flächen sollen vor Baurechtsschaffung zwischen den Parteien geschlossen werden. In die Grundvereinbarung zwischen der Planungsbegünstigten und der Landeshauptstadt München wird gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 17.12.2025, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18400 (Dritte Programmanpassung „Wohnen in München VII“ Sozialgerechte Bodennutzung in München (SoBoN)), eine konkretisierende salvatorische Klausel („Öffnungsklausel“) aufgenommen, die einen Vertragsnachtrag für den Fall in Aussicht stellt, dass im Zeitpunkt der Stellung des Fördermittelantrags keine hinreichenden Fördermittel zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang mit dem Abschluss der o.g. Kaufverträge wird die Planungs- begünstigte von den dem Wohnbau betreffenden SoBoN-Lasten frei. Die GIMA - Mitgliedsunternehmen treten dann als Rechtsnachfolger hinsichtlich des geförderten und mietpreisreduzierten Wohnungsbaus in die Rechte und Pflichten der Planungsbegünstigten ein. Sollte gemäß der salvatorischen Klausel ein Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag erforderlich werden, wird dieser zwischen der Landeshauptstadt München und den GIMA - Mitgliedsunternehmen verhandelt. Falls zum Zeitpunkt der Bewilligungsanträge die Fördergelder in voller Höhe vorhanden sind, werden die GIMA - Mitgliedsunternehmen den geförderten Wohnungsbau nach der SoBoN 2017 (20 % EOF, 10 % MM, 10 % PMB; gerechnet auf das gesamte Planungsgebiet), sowie die freiwillig übernommenen mietpreisreduzierten Wohnungen im PMB verwirklichen. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der Wohnungsbaufördermittel, eine Förderung / Bezuschussung / Finanzierung über ein zinsverbilligtes Darlehen mit öffentlichen Fördermitteln des Freistaats und/ oder der LHM nicht möglich ist, verpflichten sich die GIMA-Mitgliedsunternehmen zur Errichtung und Vermietung von Wohnraum mit Kostenmiete auch ohne weitere Zuflüsse mit einer Bindungsfrist von 100 Jahren. Die Kostenmiete setzt sich zusammen aus den Bau-, Grundstücks-, Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten. Daraus ergibt sich ein im Vergleich zu EOF, MM und PMB höherer Mietzins. Dieser wird jedoch reduziert durch die abgeminderten Grundstückspreise gemäß SoBoN. Subventionen und/oder öffentliche Baudarlehen sowie Standardreduzierungen würden diese Miete weiter mindern. Die Regelung einer Kostenmiete bei Ausfall der Fördermittel erfolgt in Abweichung zu dem o.g. Beschluss vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18400). Diese Abweichung ist gerechtfertigt, da nur so das Planungsziel der Schaffung eines genossenschaftlichen Wohnungsanteils im Planungsgebiet umgesetzt werden kann. Die Anzahl der Genossenschaftswohnungen kann in diesem Fall ausschließlich durch eine Kostenmiete sichergestellt und umgesetzt werden. Je mehr Fördermittel zum Zeitpunkt der Bewilligung zur Verfügung stehen, desto mehr geförderter Wohnungsbau in EOF und MM kann durch die GIMA - Mitgliedsunternehmen Seite 3 von 3 [ LHM-intern ] verwirklicht werden, sodass weniger Wohnraum über die Kostenmiete gebunden ist. Für den Fall eines Ausfallens einer der GIMA - Mitgliedsunternehmen vor oder während der Realisierung eines konkreten Vorhabens rückt ein anderes GIMA – Mitgliedsunter- nehmen nach. Soweit kein anderes GIMA – Mitgliedsunternehmen zu den bestehenden Konditionen bei der Umsetzung nachrücken kann, wird vertraglich sichergestellt, dass die Münchner Wohnen ein Erst-Zugriffsrecht auf das verwaiste Vorhaben bekommt. Sollte eine Umsetzung durch die Münchner Wohnen nicht möglich sein, wird die Fläche anderen sozialen (Wohnungsbau-)Unternehmen zum Ankauf und Entwicklung angeboten. Durch die Umsetzung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2143 wird durch die Schaffung von ca. 1.900 Wohneinheiten ein wichtiger Beitrag zum Wohnungsbau in der Landeshauptstadt München geleistet. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann erfolgen, vgl. Ziffer 8 des Antrags der Referentin, sobald der städtebauliche Vertrag beurkundet wurde und die damit verbundenen Auslegungsvoraussetzungen vorliegen. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändert sich der Antrag der Referentin nicht. === 20-26 _ V 19152_V 19152 BP2143_EGG BE A1-11.pdf === Telefon: 0 233-22086/24592 0 233-23249 0 233-26982 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/42 P PLAN-HA II/52 PLAN-HA II/42 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich), Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 22 sowie übergeleiteter Bebauungspläne ge- mäß § 173 Abs. 3 BBauG) - Eggarten-Siedlung - -Billigungsbeschluss- Stadtbezirk 10 – Moosach Stadtbezirk 24 – Feldmoching – Hasenbergl Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19152 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass • Entwicklung der Eggarten-Siedlung • Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2143 • Billigungsbeschluss Inhalt • Behandlung der Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Be- teiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB), der Äußerungen aus den Beteiligungen der Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) sowie Anhörungen der Bezirksaus- schüsse des 10. Stadtbezirkes Moosach und des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl mit Stellung- nahme der Verwaltung. • Entwurf Satzungstext und Begründung einschließlich Um- weltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 mit Festsetzung von acht allgemeinen Wohngebie- ten (WA 1 bis WA 8), zwei Sondergebieten (SO 1 und SO Seite 2 2) mit Quartiersgarage, Wohnen und Einzelhandel, einem Sondergebiet SO 3 mit Quartiersgarage, Wohnen und Ge- werbe, einer Gemeinbedarfsfläche Erziehung und öffentli- cher Grünflächen • Baurecht für ca. 1.900 Wohneinheiten Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplan- verfahren werden / wurden durch den Klimafahrplan die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt. Entscheidungsvor- schlag 1. Von den Ausführungen unter Ziffer 1 im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 4 entsprochen werden. 3. Den Äußerungen, die außerhalb der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ein- gingen und berücksichtigt wurden, kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 5 entsprochen werden. 4. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter den dies- bezüglichen Anlagen 6 und 7 entsprochen werden. 5. Den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse des 10. Stadtbezirks Moosach und des 24. Stadtbezirks Feld- moching-Hasenbergl kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter den diesbezüglichen Anlagen 8 und 9 entsprochen werden. 6. Von der beigefügten Charta (Anlage 10) und dem Energiekonzept (Anlage 11) wird Kenntnis genommen. 7. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2143 für den Bereich DB-Nordring (nördlich), Las- sallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdeler- straße (östlich), Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahn- linie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (west- lich) – Eggarten-Siedlung, Plan vom 24.02.2026 und Satzungstext - sowie die dazugehörige Begründung werden nach Maßgabe der Antragsziffern 1. - 6 gebil- ligt. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebau- ungsplans mit Grünordnung Nr. 2143 mit Begründung erst dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen, wenn die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Durchführung dieses Verfahrensschritts vorliegen. Bestandteil der Beteiligung der Öffentlichkeit sind Seite 3 auch die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnah- men. Diese sind in Anlage 4, Anlage 6, Anlage 7, An- lage 8 und Anlage 9 entsprechend gekennzeichnet. Die Liste der Gutachten, welche eine wesentliche um- weltbezogene Stellungnahme darstellen, ist im Um- weltbericht (vgl. Ziffer 8.8.1 der Begründung des Be- bauungsplanentwurfs mit Grünordnung) aufgeführt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143, DB-Nordring, Lassal- lestraße, Goerdelerstraße, Meineckestraße, Wilhelmine-Reich- ard-Straße, Eggarten, Eggarten-Siedlung Ortsangabe Stadtbezirk 10 - Moosach, Stadtbezirk 24 – Feldmoching-Hasen- bergl, DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Verlänge- rung der Goerdelerstraße (östlich), Verlängerung der Meinec- kestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnli- nie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) Telefon: 0 233- 22086/24592 0 233-23249 0 233-26982 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/42 P PLAN-HA II/52 PLAN-HA II/42 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich), Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 22 sowie übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 BBauG) - Eggarten-Siedlung - -Billigungsbeschluss- Stadtbezirk 10 – Moosach Stadtbezirk 24 – Feldmoching – Hasenbergl Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19152 11 Anlagen: Anlage 1: Lage im Stadtgebiet Anlage 2: Übersichtsplan M=1 : 5.000 Anlage 3: Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab) Anlage 4: Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB – Tabelle 1 Anlage 5: Berücksichtigte Stellungnahmen außerhalb des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB – Tabelle 2 Anlage 6: Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB – Tabelle 3 Anlage 7...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar