Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: Anordnung von absoluten Haltverboten für die…

Weitlstraße 66 — alle Einträge zu dieser Adresse →

Volltext

Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: Anordnung von absoluten Haltverboten für die Feuerwehrzufahrt Ittlingerstraße südl. Anwesen 33 für Gebäude Weitlstraße 66

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

10.12.2024 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Weitere Bauvorhaben an dieser Adresse

1 weitere Projekt für Weitlstraße 66