Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: Anordnung von absoluten Haltverboten für die Feuerwehrzufahrt Ittlingerstraße südl. Anwesen 33 für Gebäude Weitlstraße 66
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl
Sitzungsdatum
10.12.2024 um 19:00 Uhr
1 weiteres Projekt für Weitlstraße 66
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