(E) Dauerhafte Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00544_V 00544 Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00544_V 00544 Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße A1.pdf
  • 26-32 _ V 00544_V 00544 Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße A2.pdf
  • B 24_VG 16.06.2026 oeff. 2. 9..pdf
  • 20-26 _ E 02435_E 02435 Tempo30 Weitlstrasse OE.pdf
  • 20-26 _ E 02456_E 02456 Tempo30 OE.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00544_V 00544 Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39991 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Dauerhafte Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02435 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 – Feldmoching-Hasenbergl am 20.11.2024 Empfehlung Nr. 20-26 / E 02456 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl am 20.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00544 Anlagen: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02435 BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02456 Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 20.11.2024 die Empfehlungen Nrn. 20-26 / E 02435 und 20-26 / E 02456 beschlossen. Sie zielen darauf ab, die Weitlstraße im Abschnitt zwischen Höhe Reschreiterstraße und Schleißheimer Straße in die umliegende Tempo 30-Zone einzubeziehen. Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs- satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss- Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu deren Information Folgendes auszuführen ist: Diese Beschlussvorlage greift im Kern – also der Forderung nach Tempo 30 – den Wunsch des Bezirksausschusses auf, den er zuletzt mit Antrag Nr. 20-26 / 08634 am 11.02.2026 mit dem Betreff „Überprüfung der Verkehrslärmbelastung in der Weitlstraße zwischen Resch- reiterstraße und Schleißheimer Straße“ gegenüber des Mobilitätsreferates geäußert hat. Mit Antwortschreiben vom 02.03.2026 wurde dem Gremium referatsseitig Folgendes mitgeteilt: „Mit dem Antrag wird die erneute Überprüfung der Verkehrslärmbelastung in der Weitlstraße zwischen Reschreiterstraße und Schleißheimer Straße gewünscht. Als Begründung wird u.a. vorgebracht, dass das verkehrsplanerische Gutachten Teil 1 der INOVANPLAN GmbH vom 25.11.2021 bereits für 2019 eine Verkehrsbelastung von 3500 Kfz/24h für die Weitlstraße prognostizierte. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen geht des Weiteren in ihrem Antrag davon aus, dass die seit 2019 erfolgte Nachverdich- tung zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung geführt hat. Diese Vorbringung kann von Seiten des Mobilitätsreferats so nicht bestätigt werden. Eine am 20.05.2025 am Knotenpunkt Schleißheimer Straße / Neuherbergstraße / Weitlstraße durchgeführte Verkehrszählung ergab für die Weitlstraße eine Verkehrs- menge von 3051 Kfz/24h. Der Vergleich mit der am 25.09.2019 ermittelten Verkehrs- menge von 3154 Kfz/24h und am 10.03.2016 ermittelten Verkehrsmenge von 3779 Kfz/24h zeigt entgegen der Prognose eine Verminderung der Verkehrsmenge für die Weitlstraße. Insoweit ist eine Verminderung der Verkehrsmenge feststellbar. Aufgrund des vorliegenden BA-Antrags und einer dem Mobilitätsreferat vorliegende Beschwerde erfolgte eine nochmalige Abstimmung innerhalb des Mobilitätsreferats. An der Einschätzung bezüglich des Lärmschutzes hat sich zwar nichts geändert, nach erneuter Überprüfung der Anordnungsvoraussetzungen und Abwägung der betroffenen Belange, ist jedoch eine Aufnahme der Weitlstraße im o.g. Abschnitt in die bestehende Tempo 30-Zone voraussichtlich möglich. Die Beantwortung der beiden diesbezüglichen Bürgerversammlungsempfehlungen vom 20.11.2024 erfolgt derzeit durch die zuständige Fachabteilung des Mobilitätsreferats. Wir bitten die notwendigen Prüfungen abzuwarten und bedanken uns für Ihre Geduld.“. Anknüpfend an diese Ausführungen kann mittels dieser Beschlussvorlage nunmehr definitiv bestätigt werden, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, die Weitlstraße im einbahngeregelten Abschnitt – also zwischen Höhe Reschreiterstraße und Schleißheimer Straße – in die örtliche Tempo 30-Zone einzugliedern. Nach Durchführung des ‘Anhörungsverfahrens vor Erlass einer verkehrsrechtlichen Anord- nung‘, das bereits angestoßen ist, wird das Mobilitätsreferat das Baureferat in geeigneter Weise auffordern, die Maßnahme im Lauf der zweiten Jahreshälfte 2026 umzusetzen. Den Empfehlungen Nrn. 20-26 / E 02435 und 20-26 / E 02456 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann nach Maßgabe der Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Weitlstraße wird im Abschnitt zwischen Höhe Reschreiterstraße und Schleißheimer Straße in die umliegende Tempo 30-Zone einbezogen. 2. Die Empfehlungen Nrn. 20-26 / E 02435 und 20-26 / E 02456 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching am 20.11.2024 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00544_V 00544 Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße A1.pdf === Betreff Einführung dauerhafter 30- iger Tempo- Zone im Weitlstraßen- Verengungsbereich Antrag: Einführung dauerhafter 30- iger Tempo- Zone im Weitlstraßen- Verengungsbereich Kreuzung Weitl-/Reschreiter- bis Kreuzung Weitl- /Schleißheimer- Straße Hintergrund: Die große Mehrheit der Anwohner des betroffenen Bereichs hat vor ca. 7 Jahren eine Unterschriften- Aktion pro 30- iger Zone gestartet, um das Gefährdungs- & Lärm- Niveau im Straßen- beengten Abschnitt der Weitlstraße ab der Kreuzung Weitl-/Reschreiter- bis Weitl-/Schleißheimer Straße einzuführen! Das KVR Mobilität hat bisher alle Initiativen/Anfragen abgelehnt (m.E. mit massiv falscher Argumentation! das KVR Umwelt sieht die Bewertung anders!). Diesen Antrag bitte zusammen mit dem Antrag der Herren --> Unterschriften- Initiative zur 30- iger Zone zusammen abstimmen lassen (so dass alle Infos vorliegen) Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage 1 === 26-32 _ V 00544_V 00544 Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße A2.pdf === Betreff Einführung dauerhafter 30-iger Tempo- Zone im Weitlstraßen- Verengungsbereich Vor ca. 7 Jahren haben wir eine "Petition" zur Einführung der 30-iger Zone in der Weitlstraße eingereicht; es haben nahezu alle Anwohner im Verengungsbereich Kreuzung Reschreiter-/Weitl- bis Schleißheimer-/Weitl- Straße der Petition zugestimmt (einziger Ablehnungspunkt vom Stadtrat war damals, dass der Busfahrplan geändert werden müsse). Bitte, den Antrag mit dem Antrag der ID 5020472 gemeinsam bzw. nacheinander behandeln --> gleiches Thema Antrag zum Themengebiet Verkehr === B 24_VG 16.06.2026 oeff. 2. 9..pdf === Datum: 18.06.2026 Telefon: 089 233-728562 E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Dauerhafte Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße Dauerhafte Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02435 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching vom 20.11.2024 Dauerhafte Tempo-30-Zone im Verengungsbereich der Weitlstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02456 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching vom 20.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00544 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02435_E 02435 Tempo30 Weitlstrasse OE.pdf === Betreff Einführung dauerhafter 30- iger Tempo- Zone im Weitlstraßen- Verengungsbereich Antrag: Einführung dauerhafter 30- iger Tempo- Zone im Weitlstraßen- Verengungsbereich Kreuzung Weitl-/Reschreiter- bis Kreuzung Weitl- /Schleißheimer- Straße Hintergrund: Die große Mehrheit der Anwohner des betroffenen Bereichs hat vor ca. 7 Jahren eine Unterschriften- Aktion pro 30- iger Zone gestartet, um das Gefährdungs- & Lärm- Niveau im Straßen- beengten Abschnitt der Weitlstraße ab der Kreuzung Weitl-/Reschreiter- bis Weitl-/Schleißheimer Straße einzuführen! Das KVR Mobilität hat bisher alle Initiativen/Anfragen abgelehnt (m.E. mit massiv falscher Argumentation! das KVR Umwelt sieht die Bewertung anders!). Diesen Antrag bitte zusammen mit dem Antrag der Herren --> Unterschriften- Initiative zur 30- iger Zone zusammen abstimmen lassen (so dass alle Infos vorliegen) Antrag zum Themengebiet Verkehr === 20-26 _ E 02456_E 02456 Tempo30 OE.pdf === Betreff Einführung dauerhafter 30-iger Tempo- Zone im Weitlstraßen- Verengungsbereich Vor ca. 7 Jahren haben wir eine "Petition" zur Einführung der 30-iger Zone in der Weitlstraße eingereicht; es haben nahezu alle Anwohner im Verengungsbereich Kreuzung Reschreiter-/Weitl- bis Schleißheimer-/Weitl- Straße der Petition zugestimmt (einziger Ablehnungspunkt vom Stadtrat war damals, dass der Busfahrplan geändert werden müsse). Bitte, den Antrag mit dem Antrag der ID 5020472 gemeinsam bzw. nacheinander behandeln --> gleiches Thema Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar