(E) Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 24 Feldmoching-Hasenbergl

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl BE.pdf
  • 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl A1.pdf
  • 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl A2.pdf
  • 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl A3.pdf
  • B 24_VG 14.07.2026 oeff. null 6..pdf
  • 20-26 _ E 03188_E 03188 ÖPNV Fasanerie Feldmoching.pdf
  • 20-26 _ E 03183_E 03183 Parkplätze Toni-Pfülf-Straße.pdf
  • 20-26 _ E 03187_E 03187 Mira-Einkaufszentrum Freigabe Parkplätze.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 233 - 72 21 05 Mobilitätsreferat Strategie MOR-GB1 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 24 Feldmoching- Hasenbergl Freigabe Parkplätze in der Toni-Pfülf-Straße ausschließlich für PKW Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl am 19.11.2025 Kontaktaufnahme mit Mira-Einkaufszentrum zur Freigabe der Parkplätze Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl am 19.11.2025 ÖPNV-Verbindung zwischen Fasanerie und Feldmoching Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl am 19.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00628 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 14.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Freigabe Parkplätze in der Toni-Pfülf-Straße ausschließlich für PKW Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 – Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 beschlossen. Darin wird die Freigabe der Parkplätze in der Toni-Pfülf-Straße für PKW und ein Parkverbot für große LKW, Wohnmobile und Foodtrucks gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Alle zugelassenen Fahrzeuge dürfen sowohl am fließenden als auch am ruhenden Verkehr – dem Parken – teilnehmen. Einschränkungen dafür bestehen lediglich entweder durch die konkrete Beschilderung vor Ort oder in den allgemeinen oder besonderen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung-StVO. Solche besonderen Vorgaben gelten für Anhänger und LKW nach § 12 StVO in den Absätzen 3a) und 3b): • Mit Kraftfahrzeuganhängern darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. • Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften u. A. in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Für Wohnmobile gelten keine besonderen Vorgaben, solange sie die o.g. Gesamtmasse nicht überschreiten. Das Campieren auf öffentlichem Verkehrsgrund ist allerdings nicht zugelassen. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach § 45 der Straßenverkehrsordnung) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft und wurde bereits für das betroffene Gebiet geprüft. So ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Diese Voraussetzungen waren im Bereich der Toni-Pfülf-Straße nicht gegeben. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann nicht entsprochen werden. 2. Kontaktaufnahme mit Mira-Einkaufszentrum zur Freigabe der Parkplätze Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 – Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 beschlossen. Darin wird die Kontaktierung des Mira-Einkaufszentrums zur Freigabe der Parkplätze gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Grundsätzlich begrüßt auch das Mobilitätsreferat eine bessere Nutzung der in Garagen vorhandenen Stellplatzkapazitäten, insbesondere, wenn damit eine Verringerung des Parksuchverkehrs verbunden ist. Die Praxis zeigt allerdings, dass dafür unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen, die eng mit den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und zugrunde gelegten Betriebskonzepten verknüpft sind. Parkhausbetreiber*innen konkurrieren mit den deutlich preisgünstigeren Straßenrandplätzen. Gerne leiten wir den Inhalt Ihres Antrags an Unternehmen weiter, die sich auf die Wechselnutzung von Stellplätzen - z.B. beim Feierabendparken - spezialisiert haben, um mit der Empfehlung auf die Betreiber der Parkgarage zuzugehen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann teilweise entsprochen werden. 3. ÖPNV-Verbindung zwischen Fasanerie und Feldmoching Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 – Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 beschlossen. Darin wird die Einrichtung einer Busverbindung zwischen Fasanerie und dem Gymnasium München Feldmoching gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat die MVG um Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet: „Die Einrichtung einer neuen (Mini-) Buslinie erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Landeshauptstadt München ist eine Angebotsausweitung derzeit leider nicht realisierbar. Es können aktuell lediglich dringend notwendige Ersterschließungen von Neubaugebieten sichergestellt werden. Falls sich die Situation verbessert, entscheidet der Stadtrat über die Priorität von Maßnahmen im MVG-Netz. Dabei nimmt die adäquate Anbindung von schulischen Einrichtungen einen hohen Stellenwert ein.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur zulässig, wenn auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung, einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Diese Voraussetzungen sind im Bereich der Toni-Pfülf-Straße nicht gegeben. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das MOR leitet den Inhalt des Antrags an Unternehmen weiter, die sich auf die Wechselnutzung von Stellplätzen - z.B. beim Feierabendparken - spezialisiert haben, um mit der Empfehlung auf die Betreiber der Parkgarage zuzugehen. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 5. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Es können aktuell lediglich dringend notwendige Ersterschließungen von Neubau- gebieten sichergestellt werden. Falls sich die Situation verbessert, entscheidet der Stadtrat über die Priorität von Maßnahmen im MVG-Netz. Dabei nimmt die adäquate Anbindung von schulischen Einrichtungen einen hohen Stellenwert ein. 6. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Bettina Obersojer Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GL2 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl A1.pdf === Bürgerversammlung des 2( . Stadtbezirkes am -11 1 25 Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): QrlenRa LWU/s Ton - L. S: Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: •chSesce«essd/eYcyheletzein ToviPr(L-SF(e &uSscL(ceßCreL Ey W/ohwuwa/ bewokn* is* (*r- SoA<SiCUSy/cLRUVJssE*. Le._v StwW OLvF da.r low. 'Pfeif- Sba( e., QcC V ce QuSswcRU wvre. M 1 - qo QyaVV LkW, Vu<<ew, AnM Cwsaw ,Uoh • yolr(. 1 pL UW. l 0 Fo0 c ev ch S Z0<2c-y}+ Pur UnS o(s Qowohner isk es se-v Schgeyvo gecocA etve, Pcg(fz tu wowJvgSwewe zu • • (' o. vW•- Raium für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - ohne Gegenstimme angenommen 2mit Mehrheit angenommen ohne Gegenstimme abgelehnt [ | mit Mehrheit abgelehnt Anlage 1 === 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl A2.pdf === Bürgerversammlung des A . Stadtbezirkes am /0 Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): MemakcuXmaiye mik...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

14.07.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar