=== 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Tel.: 233 - 72 21 05 Mobilitätsreferat
Strategie
MOR-GB1
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 24 Feldmoching-
Hasenbergl
Freigabe Parkplätze in der Toni-Pfülf-Straße ausschließlich für PKW
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-
Hasenbergl am 19.11.2025
Kontaktaufnahme mit Mira-Einkaufszentrum zur Freigabe der Parkplätze
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-
Hasenbergl am 19.11.2025
ÖPNV-Verbindung zwischen Fasanerie und Feldmoching
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-
Hasenbergl am 19.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00628
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187
3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188
Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl
vom 14.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1. Freigabe Parkplätze in der Toni-Pfülf-Straße ausschließlich für PKW
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 –
Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 beschlossen.
Darin wird die Freigabe der Parkplätze in der Toni-Pfülf-Straße für PKW und ein Parkverbot für
große LKW, Wohnmobile und Foodtrucks gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Alle zugelassenen Fahrzeuge dürfen sowohl am fließenden als auch am ruhenden Verkehr –
dem Parken – teilnehmen.
Einschränkungen dafür bestehen lediglich entweder durch die konkrete Beschilderung vor Ort
oder in den allgemeinen oder besonderen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung-StVO.
Solche besonderen Vorgaben gelten für Anhänger und LKW nach § 12 StVO in den Absätzen
3a) und 3b):
• Mit Kraftfahrzeuganhängern darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen
geparkt werden.
• Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit
Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb
geschlossener Ortschaften u. A. in reinen und allgemeinen Wohngebieten das
regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen unzulässig.
Für Wohnmobile gelten keine besonderen Vorgaben, solange sie die o.g. Gesamtmasse nicht
überschreiten.
Das Campieren auf öffentlichem Verkehrsgrund ist allerdings nicht zugelassen.
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach
§ 45 der Straßenverkehrsordnung) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft und wurde bereits für
das betroffene Gebiet geprüft. So ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort
zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des
städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich
fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu
finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Diese
Voraussetzungen waren im Bereich der Toni-Pfülf-Straße nicht gegeben.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann nicht entsprochen werden.
2. Kontaktaufnahme mit Mira-Einkaufszentrum zur Freigabe der Parkplätze
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 –
Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 beschlossen.
Darin wird die Kontaktierung des Mira-Einkaufszentrums zur Freigabe der Parkplätze
gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Grundsätzlich begrüßt auch das Mobilitätsreferat eine bessere Nutzung der in Garagen
vorhandenen Stellplatzkapazitäten, insbesondere, wenn damit eine Verringerung des
Parksuchverkehrs verbunden ist. Die Praxis zeigt allerdings, dass dafür unterschiedliche
Faktoren eine Rolle spielen, die eng mit den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und zugrunde
gelegten Betriebskonzepten verknüpft sind.
Parkhausbetreiber*innen konkurrieren mit den deutlich preisgünstigeren Straßenrandplätzen.
Gerne leiten wir den Inhalt Ihres Antrags an Unternehmen weiter, die sich auf die
Wechselnutzung von Stellplätzen - z.B. beim Feierabendparken - spezialisiert haben, um mit
der Empfehlung auf die Betreiber der Parkgarage zuzugehen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann teilweise entsprochen werden.
3. ÖPNV-Verbindung zwischen Fasanerie und Feldmoching
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 –
Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 beschlossen.
Darin wird die Einrichtung einer Busverbindung zwischen Fasanerie und dem Gymnasium
München Feldmoching gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat hat die MVG um Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet:
„Die Einrichtung einer neuen (Mini-) Buslinie erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Aufgrund
der aktuellen Haushaltslage der Landeshauptstadt München ist eine Angebotsausweitung
derzeit leider nicht realisierbar.
Es können aktuell lediglich dringend notwendige Ersterschließungen von Neubaugebieten
sichergestellt werden. Falls sich die Situation verbessert, entscheidet der Stadtrat über die
Priorität von Maßnahmen im MVG-Netz. Dabei nimmt die adäquate Anbindung von
schulischen Einrichtungen einen hohen Stellenwert ein.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann nicht entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur zulässig, wenn auf Grund eines
erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers
regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer
Entfernung von ihrer Wohnung, einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl.
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Diese
Voraussetzungen sind im Bereich der Toni-Pfülf-Straße nicht gegeben.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03183 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 -
Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das MOR leitet den Inhalt des Antrags an Unternehmen weiter, die sich auf die
Wechselnutzung von Stellplätzen - z.B. beim Feierabendparken - spezialisiert haben,
um mit der Empfehlung auf die Betreiber der Parkgarage zuzugehen.
4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03187 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 -
Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
5. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Es können aktuell lediglich dringend notwendige Ersterschließungen von Neubau-
gebieten sichergestellt werden. Falls sich die Situation verbessert, entscheidet der
Stadtrat über die Priorität von Maßnahmen im MVG-Netz. Dabei nimmt die adäquate
Anbindung von schulischen Einrichtungen einen hohen Stellenwert ein.
6. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03188 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 -
Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Bettina Obersojer Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GL2
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl A1.pdf ===
Bürgerversammlung des 2( . Stadtbezirkes am -11 1 25
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen):
QrlenRa LWU/s Ton - L. S:
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
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Raium für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
ohne Gegenstimme angenommen 2mit Mehrheit angenommen
ohne Gegenstimme abgelehnt [ | mit Mehrheit abgelehnt
Anlage 1
=== 26-32 _ V 00628_V 00628 Sammelbeschluss BA 24 Feldmoching-Hasenbergl A2.pdf ===
Bürgerversammlung des A . Stadtbezirkes am /0
Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen):
MemakcuXmaiye mik...