Ruhe am Fasaneriesee, Feldmochinger und Lerchenauer See schützen - Grünanlagensatzung an Regelungen des Englis…

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Ruhe am Fasaneriesee, Feldmochinger und Lerchenauer See schützen - Grünanlagensatzung an Regelungen des Englischen Gartens anpassen

Grünanlage Garten

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  • 26-32 _ T 002871_3-1_ML_Ruhe.pdf
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=== 26-32 _ T 002871_3-1_ML_Ruhe.pdf === München-Liste im Bezirksausschuss 24 Fraktionsvorsitzender Maximilian Bauer Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching – Hasenbergl Hanauer Str. 1 80992 München München, 29.06.2026 Ruhe am Fasaneriesee, Feldmochinger und Lerchenauer See schützen – Grünanlagensatzung an die Regelungen des Englischen Gartens anpassen Antrag Der Bezirksausschuss 24 Feldmoching-Hasenbergl möge beschließen: Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, dem Stadtrat eine Änderung der Grünanlagensatzung vorzulegen, wonach – entsprechend der Verordnung für den Englischen Garten – der ruhestörende Gebrauch von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten in öffentlichen Grünanlagen ausdrücklich untersagt wird. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ▪ ob die Formulierung der Parkverordnung für den Englischen Garten als Vorbild übernommen werden kann, ▪ ob für stark frequentierte Erholungsflächen und Badeseen wie den Fasaneriesee ergänzende Regelungen erforderlich sind, ▪ wie der Vollzug durch den Kommunalen Außendienst und der Polizei vereinfacht und rechtssicher ausgestaltet werden kann. Begründung Der Fasanerie-, Feldmochinger- und Lerchenauer See zählen zu den beliebtesten Naherholungs- gebieten im Münchner Norden. Insbesondere während der Sommermonate kommt es dort regelmäßig zu Beschwerden über laute Musik aus tragbaren Bluetooth-Lautsprechern und anderen Musikanlagen. Während die meisten Besucherinnen und Besucher den See zur Erholung nutzen möchten, führen einzelne Musikanlagen immer wieder zu Konflikten und beeinträchtigen den Erholungswert für viele Menschen. Ein Vergleich der geltenden Rechtslage zeigt einen deutlichen Unterschied zwischen dem Englischen Garten und den städtischen Grünanlagen. Für den Englischen Garten gilt eine besondere Parkverordnung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Dort ist ausdrücklich geregelt: „Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen.“ Verstöße können unmittelbar als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Rechtslage ist damit sowohl für Besucher als auch für die Vollzugsbehörden eindeutig. Für den Fasanerie-, Feldmochinger und Lerchenauer See gelten hingegen die allgemeine Münchner Grünanlagensatzung. Diese enthält kein ausdrückliches Verbot des ruhestörenden Betriebs von Lautsprecher- oder Musikanlagen. Ein Einschreiten ist derzeit lediglich über allgemeine Belästigungstatbestände oder sonstige Lärmvorschriften möglich. Dadurch entstehen in der Praxis höhere Anforderungen an den Nachweis eines Regelverstoßes und damit auch Schwierigkeiten beim Vollzug. Eine ausdrückliche Regelung nach dem Vorbild des Englischen Gartens würde daher ▪ den Erholungscharakter der Grünanlagen stärken, ▪ für Besucher klare und verständliche Regeln schaffen, ▪ Polizei und Kommunalem Außendienst eine eindeutige Rechtsgrundlage für ihr Einschreiten geben, ▪ die Durchsetzung der bestehenden Rücksichtnahmepflicht erleichtern. Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein generelles Verbot von Musik in öffentlichen Grünanlagen. Musik soll weiterhin möglich sein, solange andere Besucherinnen und Besucher nicht erheblich gestört werden. Ziel ist vielmehr eine klare gesetzliche Regelung für den ruhestörenden Betrieb von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten. Eine Anpassung der Münchner Grünanlagensatzung würde daher zu mehr Rechtsklarheit, einer einfacheren Durchsetzung und einem besseren Schutz der Erholungsqualität insbesondere an stark frequentierten Badeseen beitragen. Gez. Maximilian Bauer Dirk Höpner Franz Augustin

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

14.07.2026 um 19:00 Uhr

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