=== 20-26 _ B 04858_N_3-2_Gruene_EggartenKampfmittelraeumung.pdf ===
Bündnis 90/Die Grünen
im Bezirksausschuss 24
05.12.2022
Antrag
Die Untere Naturschutzbehörde legt dem BA24 und der Öffentlichkeit den Plan zur
Kampfmittelräumung auf dem Gelände des Eggartens vor. Dargestellt wird
insbesondere, ob und oder wie viel Bäume durch mögliche Kampfmittelbeseitigung
zusätzlich zu den durch die Bebauung geplanten Bäumen gefällt werden müssen.
Begründung
Es besteht ein großes öffentliches Interesse an der Entwicklung des
ökologischen Zustands des Eggartengebiets. Dabei ist es ein Anliegen, möglichst
viel des vorhandenen Baumbestands zu erhalten und diesen nicht zusätzlich
durch mögliche Kampfmittelräumung weiter zu dezimieren.
Delija Balidemaj, Gottfried Klocke, Uta Lichius, Christine Lissner, Birgit Trautner
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Gesamtkonzept integriert werden soll. Zudem sollen bestehende prägende und
identitätsstiftende Gebäude und Bäume soweit möglich in der Planung berücksichtigt werden.
Auf dieser Grundlage erfolgten im Rahmen des bisherigen Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2143 Untersuchungen für den größtmöglichen
Baumerhalt u. a. in Verbindung mit Kampfmittelverdachtsflächen.
1. Baumerhalt
Der Baumbestand ist durch eine Mischung aus natürlich aufgewachsenen, heimischen Arten
(Dominanz Esche) und typischen Siedlungsarten (Fichte, Schwarzkiefer, Obstbäume)
gekennzeichnet. Nur wenige Einzelexemplare sind jedoch aufgrund von Größe und Vitalität als
besonders erhaltenswert einzustufen (junges Alter, widrige Standortbedingungen durch
geringmächtigen Boden, Auswirkungen des Klimawandels sowie Fortschreiten von
Krankheiten (überwiegend Eschentriebsterben). Der fortgeschriebene Entwurf des
Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2143 berücksichtigt die erhaltenswerten und sehr
erhaltenswerten Bäume weitmöglichst, sodass 51 % dieser Bäume erhalten werden können.
Zudem wird im Osten des Planungsgebiets ein flächiger Gehölzbestand erhalten.
2. Kampfmittelerkundung
Im laufenden Verfahren wurden die Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen gutachterlich
ermittelt.
Für den Bereich der Eggarten-Siedlung besteht auf Grund von historischen Recherchen
(Kriegsluftbildern, Kriegstagebüchern, etc.) ein begründeter Anfangsverdacht für das Vorliegen
von Bombenblindgängern (Spreng-/Brandbomben) sowie oberflächennah von
Artilleriemunition (Flakgranaten). Ein aktueller Handlungsbedarf besteht jedoch nicht. Alle
Bereiche sind gefahrlos betretbar. Erst bei tieferen Eingriffen in den Untergrund und
Umnutzung des Geländes sind weitere Maßnahmen zur technischen Kampfmittelerkundung
bzw. -räumung erforderlich. Es ist auszuschließen, dass durch maschinelle Erdarbeiten
Blindgänger detonieren und damit für die Bauarbeiter*innen eine Gefahr für Leib und Leben
besteht. Die Pflicht der Grundstückseigentümerin bzw. der Bauherrin zur
Kampfmittelsondierung und gegebenenfalls Kampfmittelräumung ergibt sich insbesondere aus
der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, den sicherheitsrechtlichen
Vorschriften des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) sowie den
bauordnungsrechtlichen Pflichten zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Bayerischen
Bauordnung (Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayBO). Dazu wird von dem*der Bauherr*in
bzw. Grundstückseigentümer*in eine Fachfirma mit spezieller Qualifikation (hier sogenannte
“Befähigung nach § 20 Sprengstoffgesetz“) mit den Kampfmittelräumarbeiten beauftragt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Teil der innerhalb der geplanten
Bebauung befindlichen Einzelbäume auf Kampfmittel untersucht.
Die Kampfmitteluntersuchungen hatten zum Ziel, für die Bäume in der Eggarten-Siedlung
gesicherte Erkenntnisse zu gewinnen, ob diese als zu erhalten festgesetzt werden können.
Eine Erhaltungsfestsetzung ist dann sinnvoll, wenn die Bäume auch möglichst dauerhaft
stehen bleiben können. Dazu ist es zweckmäßig, neben der erfolgten Erfassung der
Eigenschaften der Bäume auch das Vorhandensein von Kampfmitteln zu betrachten. Ziel der
Untersuchung war es, im Wurzelbereich der Bäume eine jeweils ausreichende Sicherheit in
Bezug auf Kampfmittelvorkommen zu erhalten. Die Kampfmittelerkundung, inkl. Abgrabung bei
Verdachtsmomenten, erfolgte auf eine möglichst baumschonende Weise in enger Abstimmung
mit der ökologischen Baubegleitung.
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Um gefährliche Kampfmittel im Boden zu detektieren, wurden geophysikalische Messungen
von der Oberfläche aus durchgeführt. Insbesondere wurde dies bei der Erkundung im Bereich
schützenswerten Baumbestands mit einer Verfahrenskombination aus „Geomagnetik“ und
„Georadar“ durchgeführt. Die Kombination beider Verfahren hat sich insbesondere im Bereich
von Bäumen als effektiv und sicher erwiesen. Es wurde wie folgt vorgegangen: Im ersten
Schritt musste die Baumscheibe des zu messenden Baumes flächig ebenerdig freigeschnitten
werden.
Der Freischnitt von Sträuchern beschränkte sich nur auf die für die Untersuchung notwendigen
Bereiche der Baumscheiben und war aufgrund der Bestimmung des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz) nur in der vegetationsfreien Zeit von Oktober bis Ende
Februar möglich. Die Beseitigung von Komposthaufen u. ä. wurde aufgrund von
artenschutzrechtlichen Vorgaben von Frühling bis Sommer durchgeführt, da diese als
Unterschlupf für Winterschlaf haltende Tiere dienen können.
Da der Wurzelraum der Bestandsbäume frei von Störfeldern wie z.B. Metallen sein musste.
waren zudem alle metallischen Objekte zu entfernen. Hierfür waren aufwändige
Vorbereitungen erforderlich. Konkret bedeutet dies, dass vor einer Sondierung zuerst niedrige
Sträucher, Überreste von abgerissenen Gebäuden und Unrat entfernt werden mussten.
Anschließend wurde durch Mulchen eine gut mit Messsonden begehbare ebene Fläche
hergestellt (Räumflächenvorbereitung).
Danach erfolgten die flächigen Messungen mit geomagnetischen Sonden sowie Georadar.
Bei der Geomagnetik werden Anomalien des permanenten Erdmagnetfeldes, die durch Eisen-
körper im Untergrund entstehen, gemessen. Eine Unterscheidung zwischen Kampfmitteln oder
Schrott ist anhand der Messergebnisse nicht möglich. Eine Identifizierung muss daher in
jedem Fall durch Handschachtung erfolgen. Nachteilig wirkt sich aus, dass die Sonde auch auf
Zäune, stahlbewehrte Fundamente etc. reagiert und so eine Vielzahl bzw. eine Überlagerung
von Messergebnissen sich ergeben können, weswegen auch das Georadar benötigt wird. Die
Funktionsweise eines Bodenradars beruht auf der senkrecht nach unten gerichteten
Aussendung von Funkwellen und deren Reflexion an Schichtgrenzen oder Objekten im
Untergrund. Der Einsatz ist auch auf versiegelten und in ferromagnetisch gestörten Bereichen
möglich. Das Verfahren ermöglicht eine exakte Lokalisierung von Objekten im Untergrund.
Gute Ergebnisse ergeben sich bei beiden Verfahren im Bereich von 3-4 m unter
Geländeoberkante in Abhängigkeit von Untergrund und Größe des Objekts. Durch die beiden
beschriebenen Verfahren identifizierte oberflächennahe Objekte im Bereich der Baumscheibe
können somit minimalinvasiv und wurzelschonend durch Handschachtung geborgen werden.
Sollte direkt unterhalb eines schützenswerten Baumes ein kampfmittelverdächtiges Objekt
geortet werden, muss das weitere Vorgehen individuell abgestimmt werden. Hierzu müssen
etwa weitere Indizien aus der Luftbildauswertung bzw. bereits geräumte Kampfmittel
berücksichtigt werden.
Im Ergebnis konnten bislang 38 Bäume mit diesem Verfahren bereits freigemessen werden.
Nur ein Baum (Walnuss, Flurstück 2083/0, Gemarkung Moosach) konnte aufgrund der
Messergebnisse nicht freigegeben werden. Dieser wurde in der Folge nicht zum Erhalt
festgesetzt.
Einzelne Bäume konnten aufgrund mangelnder Zugänglichkeit z.B. wegen vorhandener
Einbauten noch nicht freigemessen werden. Dies erfolgt im Rahmen des Bauvollzugs.
Der zu erhaltende flächige Gehölzbestand östlich der Feldbahnstraße wurde vorab nicht
untersucht. Das im Rahmen des Verfahrens erstellte Kampfmittelräumkonzept sieht für den
Bereich des Gehölzbestandes eine Betretungssicherheit als Räumziel vor. Dieser Zustand
liegt bereits vor.