Vorlage des Plans zur Kampfmittelräumung au dem Gelände des "Eggarten" im 24. Stadtbezirk

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  • 20-26 _ B 04858_N_3-2_Gruene_EggartenKampfmittelraeumung.pdf
  • 20-26 _ B 04858_B 04858 Eggarten Kampfmittelraeumung AS (2).pdf
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=== 20-26 _ B 04858_N_3-2_Gruene_EggartenKampfmittelraeumung.pdf === Bündnis 90/Die Grünen im Bezirksausschuss 24 05.12.2022 Antrag Die Untere Naturschutzbehörde legt dem BA24 und der Öffentlichkeit den Plan zur Kampfmittelräumung auf dem Gelände des Eggartens vor. Dargestellt wird insbesondere, ob und oder wie viel Bäume durch mögliche Kampfmittelbeseitigung zusätzlich zu den durch die Bebauung geplanten Bäumen gefällt werden müssen. Begründung Es besteht ein großes öffentliches Interesse an der Entwicklung des ökologischen Zustands des Eggartengebiets. Dabei ist es ein Anliegen, möglichst viel des vorhandenen Baumbestands zu erhalten und diesen nicht zusätzlich durch mögliche Kampfmittelräumung weiter zu dezimieren. Delija Balidemaj, Gottfried Klocke, Uta Lichius, Christine Lissner, Birgit Trautner === 20-26 _ B 04858_B 04858 Eggarten Kampfmittelraeumung AS (2).pdf === Seite 2 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gesamtkonzept integriert werden soll. Zudem sollen bestehende prägende und identitätsstiftende Gebäude und Bäume soweit möglich in der Planung berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage erfolgten im Rahmen des bisherigen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2143 Untersuchungen für den größtmöglichen Baumerhalt u. a. in Verbindung mit Kampfmittelverdachtsflächen. 1. Baumerhalt Der Baumbestand ist durch eine Mischung aus natürlich aufgewachsenen, heimischen Arten (Dominanz Esche) und typischen Siedlungsarten (Fichte, Schwarzkiefer, Obstbäume) gekennzeichnet. Nur wenige Einzelexemplare sind jedoch aufgrund von Größe und Vitalität als besonders erhaltenswert einzustufen (junges Alter, widrige Standortbedingungen durch geringmächtigen Boden, Auswirkungen des Klimawandels sowie Fortschreiten von Krankheiten (überwiegend Eschentriebsterben). Der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2143 berücksichtigt die erhaltenswerten und sehr erhaltenswerten Bäume weitmöglichst, sodass 51 % dieser Bäume erhalten werden können. Zudem wird im Osten des Planungsgebiets ein flächiger Gehölzbestand erhalten. 2. Kampfmittelerkundung Im laufenden Verfahren wurden die Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen gutachterlich ermittelt. Für den Bereich der Eggarten-Siedlung besteht auf Grund von historischen Recherchen (Kriegsluftbildern, Kriegstagebüchern, etc.) ein begründeter Anfangsverdacht für das Vorliegen von Bombenblindgängern (Spreng-/Brandbomben) sowie oberflächennah von Artilleriemunition (Flakgranaten). Ein aktueller Handlungsbedarf besteht jedoch nicht. Alle Bereiche sind gefahrlos betretbar. Erst bei tieferen Eingriffen in den Untergrund und Umnutzung des Geländes sind weitere Maßnahmen zur technischen Kampfmittelerkundung bzw. -räumung erforderlich. Es ist auszuschließen, dass durch maschinelle Erdarbeiten Blindgänger detonieren und damit für die Bauarbeiter*innen eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Pflicht der Grundstückseigentümerin bzw. der Bauherrin zur Kampfmittelsondierung und gegebenenfalls Kampfmittelräumung ergibt sich insbesondere aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, den sicherheitsrechtlichen Vorschriften des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) sowie den bauordnungsrechtlichen Pflichten zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Bayerischen Bauordnung (Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayBO). Dazu wird von dem*der Bauherr*in bzw. Grundstückseigentümer*in eine Fachfirma mit spezieller Qualifikation (hier sogenannte “Befähigung nach § 20 Sprengstoffgesetz“) mit den Kampfmittelräumarbeiten beauftragt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Teil der innerhalb der geplanten Bebauung befindlichen Einzelbäume auf Kampfmittel untersucht. Die Kampfmitteluntersuchungen hatten zum Ziel, für die Bäume in der Eggarten-Siedlung gesicherte Erkenntnisse zu gewinnen, ob diese als zu erhalten festgesetzt werden können. Eine Erhaltungsfestsetzung ist dann sinnvoll, wenn die Bäume auch möglichst dauerhaft stehen bleiben können. Dazu ist es zweckmäßig, neben der erfolgten Erfassung der Eigenschaften der Bäume auch das Vorhandensein von Kampfmitteln zu betrachten. Ziel der Untersuchung war es, im Wurzelbereich der Bäume eine jeweils ausreichende Sicherheit in Bezug auf Kampfmittelvorkommen zu erhalten. Die Kampfmittelerkundung, inkl. Abgrabung bei Verdachtsmomenten, erfolgte auf eine möglichst baumschonende Weise in enger Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung. Seite 3 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Um gefährliche Kampfmittel im Boden zu detektieren, wurden geophysikalische Messungen von der Oberfläche aus durchgeführt. Insbesondere wurde dies bei der Erkundung im Bereich schützenswerten Baumbestands mit einer Verfahrenskombination aus „Geomagnetik“ und „Georadar“ durchgeführt. Die Kombination beider Verfahren hat sich insbesondere im Bereich von Bäumen als effektiv und sicher erwiesen. Es wurde wie folgt vorgegangen: Im ersten Schritt musste die Baumscheibe des zu messenden Baumes flächig ebenerdig freigeschnitten werden. Der Freischnitt von Sträuchern beschränkte sich nur auf die für die Untersuchung notwendigen Bereiche der Baumscheiben und war aufgrund der Bestimmung des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz) nur in der vegetationsfreien Zeit von Oktober bis Ende Februar möglich. Die Beseitigung von Komposthaufen u. ä. wurde aufgrund von artenschutzrechtlichen Vorgaben von Frühling bis Sommer durchgeführt, da diese als Unterschlupf für Winterschlaf haltende Tiere dienen können. Da der Wurzelraum der Bestandsbäume frei von Störfeldern wie z.B. Metallen sein musste. waren zudem alle metallischen Objekte zu entfernen. Hierfür waren aufwändige Vorbereitungen erforderlich. Konkret bedeutet dies, dass vor einer Sondierung zuerst niedrige Sträucher, Überreste von abgerissenen Gebäuden und Unrat entfernt werden mussten. Anschließend wurde durch Mulchen eine gut mit Messsonden begehbare ebene Fläche hergestellt (Räumflächenvorbereitung). Danach erfolgten die flächigen Messungen mit geomagnetischen Sonden sowie Georadar. Bei der Geomagnetik werden Anomalien des permanenten Erdmagnetfeldes, die durch Eisen- körper im Untergrund entstehen, gemessen. Eine Unterscheidung zwischen Kampfmitteln oder Schrott ist anhand der Messergebnisse nicht möglich. Eine Identifizierung muss daher in jedem Fall durch Handschachtung erfolgen. Nachteilig wirkt sich aus, dass die Sonde auch auf Zäune, stahlbewehrte Fundamente etc. reagiert und so eine Vielzahl bzw. eine Überlagerung von Messergebnissen sich ergeben können, weswegen auch das Georadar benötigt wird. Die Funktionsweise eines Bodenradars beruht auf der senkrecht nach unten gerichteten Aussendung von Funkwellen und deren Reflexion an Schichtgrenzen oder Objekten im Untergrund. Der Einsatz ist auch auf versiegelten und in ferromagnetisch gestörten Bereichen möglich. Das Verfahren ermöglicht eine exakte Lokalisierung von Objekten im Untergrund. Gute Ergebnisse ergeben sich bei beiden Verfahren im Bereich von 3-4 m unter Geländeoberkante in Abhängigkeit von Untergrund und Größe des Objekts. Durch die beiden beschriebenen Verfahren identifizierte oberflächennahe Objekte im Bereich der Baumscheibe können somit minimalinvasiv und wurzelschonend durch Handschachtung geborgen werden. Sollte direkt unterhalb eines schützenswerten Baumes ein kampfmittelverdächtiges Objekt geortet werden, muss das weitere Vorgehen individuell abgestimmt werden. Hierzu müssen etwa weitere Indizien aus der Luftbildauswertung bzw. bereits geräumte Kampfmittel berücksichtigt werden. Im Ergebnis konnten bislang 38 Bäume mit diesem Verfahren bereits freigemessen werden. Nur ein Baum (Walnuss, Flurstück 2083/0, Gemarkung Moosach) konnte aufgrund der Messergebnisse nicht freigegeben werden. Dieser wurde in der Folge nicht zum Erhalt festgesetzt. Einzelne Bäume konnten aufgrund mangelnder Zugänglichkeit z.B. wegen vorhandener Einbauten noch nicht freigemessen werden. Dies erfolgt im Rahmen des Bauvollzugs. Der zu erhaltende flächige Gehölzbestand östlich der Feldbahnstraße wurde vorab nicht untersucht. Das im Rahmen des Verfahrens erstellte Kampfmittelräumkonzept sieht für den Bereich des Gehölzbestandes eine Betretungssicherheit als Räumziel vor. Dieser Zustand liegt bereits vor.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

14.07.2026 um 19:00 Uhr

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