Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 17480_V 17480 Bebauungsplan Nr. 2108a - Bedarfs- und Konzeptgenehmigung BE.pdf ===
Mobilitätsreferat
Bezirk Nord-West
MOR-GB2.12
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2108a „Ratoldstraße“
Anpassung der Verkehrsflächen im Umgriff des Bebauungsplans
im Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
Verkehrsführung und Raumaufteilung
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17480
Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 25.02.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage
Anlass Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 07.12.2022 zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 2108a.
Für die Erschließung des Planungsgebiets des Bebauungsplans
mit Grünordnung Nr. 2108a ist es notwendig, verschiedene Stra-
ßenflächen anzupassen. Mit dieser Vorlage werden die notwendi-
gen Umbaumaßnahmen zur Genehmigung vorgelegt.
Inhalt Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die durch die Satzung des
Bebauungsplanes Nr. 2108a notwendig gewordenen Straßen-
baumaßnahmen. Projektbeschreibung der Umbaumaßnahmen
inkl. Kosten und Finanzierung der Maßnahme.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Für die nichtursächlichen Anteile der Herstellungskosten der
technischen Infrastruktur ist zum derzeitigen Planungsstand nur
eine grobe Kostenschätzung möglich, es wird mit Kosten von ca.
4,0 bis 5,0 Mio € gerechnet.
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: nein
Entscheidungsvor-
schlag
1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt.
2. Das Baureferat wird gebeten, die weiteren Planungen mit
dem Vorhabensträger durchzuführen und die Umsetzung der
Maßnahme zu begleiten.
3. Das Baureferat wird gebeten, die Kosten für die nicht-
ursächlichen Maßnahmen sowie für die anteilige
Kostenbeteiligung gemäß Verteilungsschlüssel zu gegebener
Zeit im Rahmen des Eckdatenverfahrens anzumelden.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Ratoldstraße, Dülferstraße, Raheinstraße
Ortsangabe 24. Stadtbezirk, Feldmoching-Hasenbergl
Mobilitätsreferat
Bezirk Nord-West
MOR-GB2.12
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2108a „Ratoldstraße“
Anpassung der Verkehrsflächen im Umgriff des Bebauungsplans
im Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
Verkehrsführung und Raumaufteilung
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17480
Anlagen:
1. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2108a
2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung
3. Stellungnahme Stadtkämmerei
Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 25.02.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag des Referenten ..................................................................................................... 2
1. Sachstand................................................................................................................ 2
2. Projektbeschreibung ................................................................................................ 2
3. Kosten und Finanzierung ......................................................................................... 6
4. Klimaprüfung............................................................................................................ 7
5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten............................................. 7
6. Beteiligung der Bezirksausschüsse.......................................................................... 7
II. Antrag des Referenten ...................................................................................................... 7
III. Beschluss.......................................................................................................................... 8
Seite 2
I. Vortrag des Referenten
Zuständig für die Entscheidung ist der Mobilitätsausschuss gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 16 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit
nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist.
1. Sachstand
Der Stadtrat hat am 07.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung
Nr. 2108a – Ratoldstraße – gesatzt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 08100). Der Plan ist als
Anlage 1 diesem Beschluss angefügt.
Zur Erschließung ist es notwendig, die angrenzenden Teilbereiche der bereits heute be-
stehenden Straßen den zukünftigen Anforderungen in der Ratoldstraße, Dülferstraße so-
wie der Raheinstraße anzupassen, was bereits ebenfalls Teil des oben erwähnten Sat-
zungsbeschlusses war.
2. Projektbeschreibung
Das neue Stadtquartier wird auf der östlichen Seite der Bahnschienen entlang der Ratold-
und Raheinstraße sowie in Teilen entlang der Dülferstraße entstehen und wird daher mit
dem übergeordneten innerstädtischen Straßennetz verbunden. Innerhalb des Quartiers
sind keine öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen.
Insgesamt soll die Planung einer maßvollen dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden folgenden Flächenversiegelung entsprechen. Zusätzlich zu den öffentli-
chen Verkehrsflächen entlang des Quartiersrands wird es Querungsmöglichkeiten für den
Fuß- und Radverkehr – sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung – innerhalb
des neuen Planungsgebietes geben.
Ein Mobilitätskonzept zur Stellplatzreduzierung wurde im Rahmen des Bauleitplanverfah-
rens nicht erstellt, kann aber im Rahmen der Baugenehmigung vom Referat für Stadtpla-
nung und Bauordnung, Lokalbaukommission verlangt werden.
Insgesamt ist aufgrund der prognostizierten Verkehrszunahme im Hinblick auf die im vor-
liegenden Bebauungsplan neu entstehenden ca. 900 Wohneinheiten eine Anpassung des
Straßenprofils der Ratoldstraße, der Dülferstraße sowie der Raheinstraße an die zukünfti-
gen Anforderungen erforderlich, wobei auch nicht ursächliche und somit von der Landes-
hauptstadt München zu tragende Kosten entstehen werden.
In der Grundvereinbarung vom 23.06.2021 zum Bebauungsplan mit Gründordnung Nr.
2108a hat sich die Planungsbegünstigte verpflichtet, alle notwendigen Straßenumbauten
bis auf die Dülferstraße zu planen und umzusetzen. Der Umbau der Dülferstraße ist von
der Landeshauptstadt München zu planen und umzusetzen.
Im Nachgang zum Abschluss der Grundvereinbarung hat sich die Planungsbegünstigte
bereit erklärt zusätzlich die Dülferstraße im Auftrag und auf Kosten der Stadt nach den
Maßgaben des B-Plans 2108a umzuplanen und -bauen.
Nachfolgend werden die einzelnen Straßenabschnitte von Norden nach Süden
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beschrieben, die hier vorgestellten Straßenquerschnitte wurden bereits im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens mit allen betroffenen Dienststellen grundsätzlich abgestimmt. Die
Verkehrsfläche und die Straßenbegrenzungslinien wurden auf dieser Basis im Rahmen
des B-Plans festgesetzt und vom Stadtrat s.o. so beschlossen:
Raheinstraße
Die Raheinstraße im Norden des Bebauungsplangebietes wird zukünftig einen Straßen-
querschnitt von 12,50 m aufweisen, der sich auf 5,50 m Fahrbahn, beidseitige 2,50 m
breite Gehwege sowie einen auf der westlichen Seite liegenden 2,0 m breiten, wechseln-
den Parkstreifen bzw. Baumgraben (Multifunktionsstreifen) aufteilt.
Der Radverkehr wird im gesamten Verlauf auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. Im
nördlichen Verlauf verringert sich der Querschnitt auf 9,80 m, was eine Verschmälerung
der westlichen Gehbahn auf 1,80 m sowie den Wegfall des Parkstreifens bzw. Baumgra-
bens zur Folge hat.
Am nördlichen Ende des Planungsumgriffes verschmälert sich der Querschnitt der Rah-
einstraße schließlich auf 5,50 m und endet nach einer Kurve Richtung Westen in einem
Wendehammer nach Norden am Flurstück 2074/9.
Im Rahmen der weiteren vertiefenden Planung soll geprüft werden, inwieweit innerhalb
der Verkehrsflächen weitere Baumpflanzungen untergebracht werden können, ohne die
nutzbaren Breiten der Gehbahnen einzuschränken. Dabei wären bspw. Fahrbahneinen-
gungen oder der Entfall von Flächen des ruhenden Verkehrs vorstellbar.
Abbildung 1: Nördliches Ende Raheinstraße (©LHM)
(vgl. Anlage 2, hellblauer Bereich)
Die Raheinstraße zwischen Hochlandstraße und der nördlichen Grundstücksgrenze von
Flurstück 2087, Gemarkung Feldmoching, ist noch nicht erstmalig ordnungsgemäß herge-
stellt und unterliegt der Erschließungsbeitragspflicht. Die Planungsbegünstigte übernimmt
im genannten Bereich den Anteil, der auf die auf der Ostseite liegenden Grundstücke ent-
fällt.
Nicht ursächlich ist die Herstellung der Raheinstraße nördlich der nördlichen Grenze von
Flurstück 2087, Gemarkung Feldmoching. Die Herstellung erfolgt durch die Planungsbe-
günstigte gegen Kostenerstattung der tatsächlichen entstandenen Kosten durch die Stadt.
(vgl. Anlage 2, lila Abschnitt)
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Dülferstraße
Für die geplanten Knotenpunkte Raheinstraße/Dülferstraße und Ratoldstraße/Dülfer-
straße ist im Ausbau Folgendes vorgesehen:
Die festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen haben die erforderliche Breite für die
Schaffung zusätzlicher Abbiegespuren und damit einer verbesserten Knotenpunktgestal-
tung.
Beim Umbau des Knotenpunktes Dülferstraße/Ratoldstraße ist eine Lichtsignalanlage vor-
gesehen. Der Kreuzungsbereich Raheinstraße/Dülferstraße/Zufahrt Dicounter (via Flurnr.
1767/41) ist von Westen kommend auf der Dülferstraße mit 14,75 m bemessen (jeweils
beidseitig 2,50 m Gehweg und drei Fahrspuren mit je 3,25 m). Hierbei gibt es von Westen
kommend einen Linksabbieger Richtung Raheinstraße sowie eine Geradeausspur inkl.
Rechtsabbieger. Der östliche Arm des Kreuzungsbereiches weist eine Breite von 16 m
auf.
Der Knoten Dülferstraße/Ratoldstraße weist von Westen kommend eine breitere Spur für
den Verkehr aus. Grund für die breitere Spur ist die Berücksichtigung der Schleppkurve
für den Busverkehr, der von der Dülferstraße nach rechts in die Ratoldstraße einbiegt.
Hierfür wurde eine Spurbreite von 4,50 m angenommen, an die südlich davon eine 2,50 m
breite Gehbahn anschließt. Von Osten kommend gibt es auf der Dülferstraße zwei Spuren
(geradeaus und Linksabbieger in die Ratoldstraße). Im Norden ist ein 2,50 m breiter Geh-
weg, im Süden ein 2,0 m breiter Gehweg vorgesehen.
Die Straßenbaumaßnahmen der Dülferstraße sind nicht ursächlich und werden von der
Planungsbegünstigten gegen Kostenerstattung der tatsächlichen entstandenen Kosten
durch die Stadt ausgeführt (vgl. Anlage 2, orangener Abschnitt).
Ratoldstraße
Die Ratoldstraße soll im Kreuzungsbereich Dülferstraße mit zwei Abbiegespuren, einer
Links- und einer Rechtsabbiegespur, ausgestattet werden. Zusätzlich wird vor der Links-
abbiegespur eine Aufstellfläche für den Radverkehr geschaffen, um so der Förderung der
Sicherheit des Radverkehrs Rechnung zu tragen. Um die Radverkehrsführung (damalige
Nebenroute gemäß VEP-R) und Stadtbuslinienführung in der Ratoldstraße zu sichern, ist
ebenfalls eine Neuordnung des Straßenprofils der Ratoldstraße vorgesehen.
Die Ratoldstraße verfügt künftig über die komplette Länge über eine Fahrbahnbreite von
5,50 m (siehe Abbildung 2). Durch die Anordnung von Radschutzstreifen stehen im Be-
darfsfall für den Bus / Bus-Begegnungsfall mindestens 6,50 m zur Verfügung, da der Rad-
schutzstreifen mitgenutzt werden kann. Die abschließende Prüfung der Voraussetzungen
für die Anordnung dieses Schutzstreifens erfolgt zu gegebener Zeit mit vollständiger Reali-
sierung der Baumaßnahme gemäß der dann geltenden Straßenverkehrsordnung.
Von der Kreuzung Dülferstraße bis zur Franz-Kötterl-Straße verfügt die Ratoldstraße über
einen Querschnitt von 15 m. Dieses Maß wird benötigt, um beidseitige Gehwege mit je-
weils 2,50 m Breite, beidseitige Fahrradschutzstreifen mit jeweils 1,50 m plus 0,75m Si-
cherheitsstreifen sowie zwei Fahrspuren unterbringen zu können.
Um in Nord-Süd-Beziehung beidseitig Längsparker (bereits im heutigen Bestand vorhan-
den), westseitig mit wechselnden Baumpflanzungen, mit einer Breite von jeweils mindes-
tens 2,0 m und einen beidseitigen Fahrradschutzstreifen mit einer Breite von jeweils
1,75 m mit einem Sicherheitsstreifen mit einer Breite von jeweils 0,75 m entlang der
Längsparkern mit wechselnden Baumpflanzungen (Multifunktionsstreifen) in der Ratold-
straße unterbringen zu können, wird die Ratoldstraße zwischen Franz-Kötterl-Straße und
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Malvenweg am südlichen Ende des Planungsumgriffes von 15,0 m a...