Ruhe am Fasaneriesee, Feldmochinger und Lerchenauer See besser schützen – Übernahme Verbot ruhestörender Gebra…

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Ruhe am Fasaneriesee, Feldmochinger und Lerchenauer See besser schützen – Übernahme Verbot ruhestörender Gebrauch von Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten- Regelung an die des Englischen Gartens anpassen (modifiziert)

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=== 26-32 _ T 006482_3-4_ML-OeDP_Ruhe_aktualisiert.pdf === Seite 1 von 2 Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching – Hasenbergl Hanauer Str. 1 80992 München München, 27.08.2026 Ruhe am Fasaneriesee, Feldmochinger und Lerchenauer See besser schützen – Übernahme Verbot ruhestörender Gebrauch von Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten- Regelung an die des Englischen Gartens anpassen Antrag Der Bezirksausschuss 24 Feldmoching-Hasenbergl möge beschließen: Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, dem Stadtrat eine Änderung bzw. Erweiterung der Grünanlagensatzung vorzulegen, wonach – entsprechend der Verordnung für den Englischen Garten – der ruhestörende Gebrauch von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten in öffentlichen Grünanlagen ausdrücklich untersagt wird: Aufnahme in § 2 Verhalten in den Grünanlagen Abs. (2) In den Grünanlagen sind danach insbesondere die nachfolgenden aufgeführten Verhaltensweisen untersagt: Neu 13. Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen; Begründung Der Fasanerie-, Feldmochinger- und Lerchenauer See zählen zu den beliebtesten Naherholungs-gebieten im Münchner Norden. Insbesondere während der Sommermonate kommt es dort regelmäßig zu Beschwerden über laute Musik aus tragbaren Bluetooth-Lautsprechern und anderen Musikanlagen. Während die meisten Besucherinnen und Besucher den See zur Erholung nutzen möchten, führen einzelne Musikanlagen immer wieder zu Konflikten und beeinträchtigen den Erholungswert für viele Menschen. Ein Vergleich der geltenden Rechtslage zeigt einen deutlichen Unterschied zwischen dem Englischen Garten und den städtischen Grünanlagen. Für den Englischen Garten gilt eine besondere Parkverordnung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Dort ist ausdrücklich geregelt: Seite 2 von 2 „Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen.“ Verstöße können unmittelbar als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Rechtslage ist damit sowohl für Besucher als auch für die Vollzugsbehörden eindeutig. Für den Fasanerie-, Feldmochinger und Lerchenauer See gelten hingegen die allgemeine Münchner Grünanlagensatzung. Diese enthält kein ausdrückliches Verbot des ruhestörenden Betriebs von Lautsprecher- oder Musikanlagen. Ein Einschreiten ist derzeit lediglich über allgemeine Belästigungstatbestände oder sonstige Lärmvorschriften möglich. Dadurch entstehen in der Praxis höhere Anforderungen an den Nachweis eines Regelverstoßes und damit auch Schwierigkeiten beim Vollzug. Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein generelles Verbot von Musik in öffentlichen Grünanlagen. Musik soll weiterhin möglich sein, solange andere Besucherinnen und Besucher nicht erheblich gestört werden. Ziel ist vielmehr eine klare gesetzliche Regelung für den ruhestörenden Betrieb von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten. Eine Anpassung der Münchner Grünanlagensatzung würde daher zu mehr Rechtsklarheit, einer einfacheren Durchsetzung und einem besseren Schutz der Erholungsqualität insbesondere an stark frequentierten Badeseen beitragen. Gez. Maximilian Bauer Dirk Höpner Franz Augustin (Fraktionssprecher)

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:00 Uhr

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