Einrichtung eines De­fi­b­ril­la­tors auf der Westseite des Bahnübergangs Fasanerie

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  • 20-26 _ B 08232_B 08232 Defibrillator.pdf
  • 20-26 _ B 08232_B 08232 Defibrillator S-Bahnhof Fasanerie AS.pdf
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=== 20-26 _ B 08232_B 08232 Defibrillator.pdf === Bündnis 90/Die Grünen im Bezirksausschuss 24 01.10.2025 Antrag Das Referat für Gesundheit um Umwelt prüft, wo auf der Westseite des Bahnübergangs Fasanerie ein Defibrillator angebracht werden kann, möglichst in der Nähe des S-Bahnhofes bzw. der Bushaltestelle, zum Beispiel am Bahnwärterhäuschen am Bahnübergang Fasanerie. Begründung Anfang 2025 erlitt ein Kunde der EDEKA-Niederlassung Feldmochinger Str. einen Herzinfarkt. Trotz beherzter Hilfe der Kunden und sachkundiger Anweisung einer Krankenschwester vor Ort, kam die Hilfe mit dem sofort verständigten Notarzt zu spät. Der Notarztwagen hatte im Stau vor dem Bahnübergang gestanden und konnte erst wegen des mehrmaligen, sehr kurzfristigen Schließens der Bahnschranken sehr verspätet eintreffen. Ein Defibrillator auf der Westseite des Bahnübergangs könnte in einem ähnlichen Fall lebensrettend wirken. Gottfried Klocke, Uta Lichius, Christine Lissner, Birgit Trautner === 20-26 _ B 08232_B 08232 Defibrillator S-Bahnhof Fasanerie AS.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Gesundheitsreferat Beatrix Zurek Gesundheitsreferentin Über die BA-Geschäftsstelle Nord an die Vorsitzende des Bezirksaus- schusses 24 - Feldmoching-Hasenbergl Frau Bettina Obersojer 10.07.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Einrichtung eines Defibrillators auf der Westseite des Bahnüberganges Fasanerie BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08232 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 14.10.2025 Sehr geehrte Frau Obersojer, der o.g. Antrag wurde uns vom Direktorium mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet; er bezieht sich auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung i. S. d. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO und § 12 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung. Mit diesem Antrag fordert der Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl das Gesundheitsreferat (GSR) auf, zu prüfen, „wo auf der Westseite des Bahnüberganges Fasanerie ein Defibrillator angebracht werden kann, möglichst in der Nähe des S-Bahnhofes bzw. der Bushaltestelle, zum Beispiel am Bahnwärterhäuschen am Bahnübergang Fasanerie.“ In der Begründung zu diesem Antrag wird u. a. ausgeführt, dass Anfang 2025 „ein Kunde der EDEKA-Niederlassung Feldmochinger Str. einen Herzinfarkt [erlitt]. Trotz beherzter Hilfe der Kunden und sachkundiger Anweisung einer Krankenschwester vor Ort kam die Hilfe mit dem sofort verständigten Notarzt zu spät. Der Notarztwagen hatte im Stau vor dem Bahnübergang gestanden und konnte erst wegen des mehrmaligen, sehr kurzfristigen Schließens der Bahnschranken sehr verspätet eintreffen. Ein Defibrillator auf der Westseite des Bahnüberganges könnte in einem ähnlichen Fall lebensrettend wirken.“ GSR-GP-SuG3 Bayerstraße 28a 80335 München bdr.gsr@muenchen.de I. [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Seite 2 von 3 Zu diesem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Öffentlich zugängliche automatisierte externe Defibrillatoren (AED) zur Anwendung durch medizinische Laien verbessern, sofern sie ergänzend zu frühestmöglichen Wiederbelebungsmaßnahmen angewandt werden, signifikant die Überlebenschancen bei einem außerklinischen Herz-Kreislauf-Stillstand. Der Europäische Rat für Wiederbelebung (ERC) würdigt dies entsprechend in seinen Reanimationsleitlinien 2025. Herz-Kreislauf- Stillstände können sehr variable Ursachen haben, zu denen auch der Herzinfarkt gehört. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass AED nicht die Ursache an sich, also beispielsweise den Herzinfarkt, behandeln können. Abhängig vom auslösenden Ereignis sowie anderen äußeren Einflussfaktoren ist daher auch die Auswirkung der Anwendung von AED auf die Überlebenschancen im Einzelfall variabel. Es ist praktisch unmöglich, rückblickend zu beurteilen, ob in diesem Einzelfall die entsprechende Verfügbarkeit zu einem anderen Ausgang geführt hätte. Das im Antrag angeführte Beispiel zeigt aber auf, dass das Eintreffen professioneller Hilfe mitunter verzögert sein kann und daher Wiederbelebungsmaßnahmen durch medizinische Laien umso wichtiger sind, so auch die Anwendung eines AED. Die LHM verfügt derzeit leider nicht über ausreichende Haushaltsmittel, um aus freiwilligen Mitteln das Netz öffentlich zugänglicher Defibrillatoren flächendeckend auszubauen (vgl. hierzu Antwortschreiben des Kreisverwaltungsreferats auf den BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07228 „Anzahl an Defibrillatoren im Stadtbezirk 15 erhöhen und AED-Standorte besser bekannt machen“ des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 15 - Trudering-Riem vom 14.11.2024). Dennoch wirkt die LHM bereits seit einigen Jahren auf die Verbreitung öffentlich zugänglicher AED hin. So sind beispielsweise mittlerweile alle U-Bahnhöfe der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) mit AED ausgestattet. Auch ermutigt die LHM Firmen und Geschäfte mit entsprechendem Publikumsverkehr, AED vorzuhalten und diese im Sinne des Gemeinwohls möglichst umfänglich für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin werden bereits seit Frühjahr 2025 im Rahmen des „Bündnisses Lebensretter-Stadt München“ durch eine Kooperation mit der Björn Steiger Stiftung in dem Projekt „Herzsicher in der Schule“ Wiederbelebungsmaßnahmen an Münchner Schulen vermittelt und sowohl AED als auch Trainings-AED für Schulungen ausgegeben. Einen guten Hinweis auf die bereits vorhandene Verfügbarkeit solcher AED geben beispielsweise die Websites definetz.de mit ihrem Defikataster (http://definetz.online/defikataster-1) bzw. OpenAEDMap (https://openaedmap.org/de/). Im Rahmen eines derzeit laufenden Projekts des MünchenBudgets 2025 werden aus dem zur Verfügung stehenden Projektbudget von insgesamt 100.000 Euro öffentlich verfügbare AED eingerichtet. Aus Sicht des GSR ergibt sich für den Stadtteil Fasanerie eine geografische Besonderheit, sodass dort die Errichtung eines AED seitens des GSR bereits vorgemerkt ist und ggf. bereits bis Ende des Jahres realisiert werden kann. Das GSR wird den Bezirksausschuss informieren, sobald ein Termin für die Realisierung feststeht. [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Seite 3 von 3 Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08232 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 14.10.2025 wird somit inhaltlich entsprochen, und er ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Beatrix Zurek berufsmäßige Stadträtin

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:00 Uhr

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