Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl (Te…

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Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl (Teilverdrängung des übergeleiteten Bebauungsplans in Form von Straßenbegrenzungslinien an der Karlsfelder Straße östlich des Schwabenbächls) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl

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=== 26-32 _ V 00711_V 00711 BebPlan 2085 BE A1-6.pdf === Telefon: 0 233 - 22487 23249 24844 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung - Bezirk West (Stadtbezirk 24) PLAN-HA II/42 P PLAN-HA II/52 PLAN-HA II/42 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl (Teilverdrängung des übergeleiteten Bebauungsplans in Form von Straßenbegrenzungslinien an der Karlsfelder Straße östlich des Schwabenbächls) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00711 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass • Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2085 für den Bereich Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl • Satzungsbeschluss Inhalt • Darstellung und Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB • Darstellung und Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB • Darstellung und Behandlung der Stellungnahmen des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirks Allach- Untermenzing und des 24. Stadtbezirks Feldmoching- Hasenbergl • Satzungstext und Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 für den Bereich Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl • Baurecht für eine Straßenverkehrsfläche Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Keine gesonderte Prüfung notwendig, da es sich bei dem Bebauungsplanverfahren der Karlsfelder Straße Nr. 2085 um ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB handelt. Seite 2 Entscheidungs- vorschlag • Den Äußerungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen in Anlage 4 entsprochen werden. • Den Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen in Anlage 5 entsprochen werden. • Den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse des 23. Stadtbezirks Allach-Untermenzing sowie des 24. Stadtbezirks Feldmoching-Hasenbergl kann nur nach Maßgabe der Ausführungen in Anlage 6 entsprochen werden. • Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 für den Bereich Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. Gesucht werden kann im RIS auch unter Karlsfelder Straße Dachauer Straße Schwabenbächl Siedlung Ludwigsfeld Ortsangabe Stadtbezirk 24 - Feldmoching-Hasenbergl Telefon: 0 233 - 22487 23249 24844 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung - Bezirk West (Stadtbezirk 24) PLAN-HA II/42 P PLAN-HA II/52 PLAN-HA II/42 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl (Teilverdrängung des übergeleiteten Bebauungsplans in Form von Straßenbegrenzungslinien an der Karlsfelder Straße östlich des Schwabenbächls) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00711 Anlagen: 1. Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenzen 2. Übersichtsplan M=1 : 5.000 3. Verkleinerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung (ohne Maßstab) 4. Verfahren nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1 5. Verfahren nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 2 6. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse 23 und 24 – Tabelle 3 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2 1. Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB......... 2 2. Veröffentlichung im Internet gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB 2 3. Verfahrenswiederholungen ...................................................................................... 2 4. Beteiligung des Bezirksausschusses........................................................................ 3 II. Antrag der Referentin ........................................................................................................ 4 Satzungstext ..................................................................................................................... 5 Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung ......................................................... 7 III. Beschluss........................................................................................................................ 27 Seite 2 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Vorlage behandelt den Satzungsbeschluss zur Schaffung von Baurecht für eine Straßenverkehrsfläche für das Planungsgebiet Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl im 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats, da es sich um eine Angelegenheit der Bauleitplanung handelt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Es wurde daher gemäß § 13 Abs. 3 BauGB keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und einer Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB abgesehen). 1. Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom 30.05.2024 mit 01.07.2024 durchgeführt. Die Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle 1, Anlage 4 entnommen werden. 2. Veröffentlichung im Internet gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wurde in der Zeit vom 10.12.2024 mit 14.01.2025 gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ veröffentlicht. Zudem wurden die Beteiligungsunterlagen auf der Seite www.muenchen.de/Auslegung und in Papierform im Auslegungsraum des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet wurden im Amtsblatt Nr. 33/2024 vom 29.11.2024 bekannt gemacht. Die Äußerungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle 2, Anlage 5 entnommen werden. 3. Verfahrenswiederholungen Aufgrund notwendiger, mehrfacher inhaltlicher Änderungen des Satzungstextes, die sich durch die Beteiligungsverfahren ergeben haben, erfolgte in der Zeit vom 05.12.2024 mit 08.01.2025, vom 01.10.2025 mit 15.10.2025 sowie vom 31.03.2026 mit 13.04.2026 jeweils eine erneute, aber eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Da durch die Änderungen bzw. Ergänzungen Seite 3 des Bebauungsplanentwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt waren, wurde die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf die von den Änderungen bzw. Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt, im vorliegenden Fall auf das Wasserwirtschaftsamt. Das Wasserwirtschaftsamt äußerte keine Einwände. Aus formalen und inhaltlichen Gründen erfolgte zudem in der Zeit vom 31.03.2026 mit 04.05.2026 eine Wiederholung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und zugleich eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB. Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet wurden im Amtsblatt Nr. 8/2026 vom 20.03.2026 bekannt gemacht. Es gingen keine Stellungnahmen ein. 4. Beteiligung des Bezirksausschusses Die betroffenen Bezirksausschüsse des 23. Stadtbezirks (Allach-Untermenzing) und des 24. Stadtbezirks (Feldmoching-Hasenbergl) wurden gemäß § 9 Abs. 2 und 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 6.1) der Bezirksausschuss-Satzung im Rahmen des Spartenumlaufs parallel zum Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB angehört. Sowohl der Bezirksausschuss 23 (Allach-Untermenzing) als auch der Bezirksausschuss 24 (Feldmoching-Hasenbergl) haben sich in ihren Sitzungen am 11.06.2024 und 18.06.2024 mit der Planung befasst und eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahmen beider Bezirksausschüsse sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle 3, Anlage 6 entnommen werden. Eine erneute Beteiligung der Bezirksausschüsse im Rahmen der Wiederholung des Verfahrens der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB war nicht erforderlich, da die Änderung bzw. Ergänzung des Satzungstextes die Grundzüge des Bebauungsplans nicht berührt und so geringfügig ist, dass eine Betroffenheit der Bezirksausschüsse nicht gegeben ist. Der Vortrag und der Antrag der Referentin beziehen sich auf die nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfes mit Grünordnung Nr. 2085 (Seite 5 ff.). Die Bezirksausschüsse des 23. und 24. Stadtbezirks haben einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Dr. Köning, und dem/der zuständigen Verwaltungsbeitrat/rätin, N. N., ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Den Äußerungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen in Anlage 4 entsprochen werden. 2. Den Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen in Anlage 5 entsprochen werden. 3. Den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse des 23. Stadtbezirks Allach- Untermenzing sowie des 24. Stadtbezirks Feldmoching-Hasenbergl kann nur nach Maßgabe der Ausführungen in Anlage 6 entsprochen werden. 4. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 für den Bereich Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. Seite 5 Satzungstext Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl (Teilverdrängung des übergeleiteten Bebauungsplans in Form von Straßenbegrenzungslinien an der Karlsfelder Straße östlich des Schwabenbächls) vom Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs. 1 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 81 und 6 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der §§ 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: §1 Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich der Karlsfelder Straße zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen. (2) Der Bebau...

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:00 Uhr

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