=== 26-32 _ V 01250_V 01250 Nutzungsaenderung und Zielgruppenwechsel DB.pdf ===
Telefon: 0 233-40400 Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Fachbereich Steuerung des
Betriebs der zentralen
Unterkünfte
Nutzungsänderung und Zielgruppenwechsel – Unterbringung Geflüchteter am
Standort Wilhelmine-Reichard-Straße 20 (Flst.Nr. 1064/487, Gemarkung Feldmoching)
24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01250
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 30.09.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag und Antrag der Referentin
Wie in der Sitzung des Sozialausschusses vom 24.09.2026.
Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen.
II. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister/-in
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin
Dorothee Schiwy
Berufsm. Stadträtin
Seite 2
III. Abdruck von I. mit II.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
z. K.
IV. Wv. Sozialreferat
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. An das Sozialreferat, Fachstelle für migrationsgesellschaftliche Diversität
An die Gleichstellungsstelle für Frauen
An das Sozialreferat, S-GL-SP
An das Sozialreferat, S-III-L/S-G-K
An das Sozialreferat, S-III-L/QC
An das Sozialreferat, S-III-MF
An das Sozialreferat, S-I-AP
An das Sozialreferat, S-II-KJF/A
An das Kommunalreferat
An das Baureferat
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Bildung und Sport
An das Referat für Klima- und Umweltschutz
An das IT-Referat
An die Vorsitzenden, die Fraktionssprecher*innen und die Kinder- und Jugendbeauf-
tragten des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes
An das Sozialbürgerhaus Süd
z. K.
Am
=== 26-32 _ V 01250_V 01250 Nutzungsaenderung und Zielgruppenwechsel BE.pdf ===
Telefon: 0 233-40400 Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Fachbereich Steuerung des
Betriebs der dezentralen
Unterkünfte
Nutzungsänderung und Zielgruppenwechsel – Unterbringung Geflüchteter am
Standort Wilhelmine-Reichard-Straße 20 (Flst.Nr. 1064/487, Gemarkung Feldmoching)
24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01250
Beschluss des Sozialausschusses vom 24.09.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Erforderliche Maßnahmen zur Unterbringung geflüchteter Men-
schen
Inhalt Aktueller Unterbringungsbedarf
Aktuelle Unterbringungssituation
Darstellung der Maßnahme
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein (vgl. Kapitel
Klimaprüfung)
Entscheidungs-
vorschlag
Zustimmung zur Nutzungsänderung und zum Zielgruppenwech-
sel in der Unterkunft am Standort Wilhelmine-Reichard-Straße 20
(Flst.Nr. 1064/487) im 24. Stadtbezirk
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
dezentrale kommunale Unterbringung
Unterkünfte für Geflüchtete
Ortsangabe Stadtbezirk 24: Wilhelmine-Reichard-Straße 20, Flst.Nr.
1064/487, Gemarkung Feldmoching
Telefon: 0 233-40400 Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Fachbereich Steuerung des
Betriebs der dezentralen
Unterkünfte
Nutzungsänderung und Zielgruppenwechsel – Unterbringung von Geflüchteten am
Standort Wilhelmine-Reichard-Straße 20 (Flst.Nr. 1064/487, Gemarkung Feldmoching)
24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01250
2 Anlagen
Beschluss des Sozialausschusses vom 24.09.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2
1. Aktueller Unterbringungsbedarf................................................................................ 2
2. Aktuelle Unterbringungssituation.............................................................................. 3
3. Nutzungsänderung und Zielgruppenwechsel am Standort Wilhelmine-Reichard-
Straße 20 (Flst.Nr. 1064/487, Gemarkung Feldmoching) ......................................... 3
4. Klimaprüfung............................................................................................................ 4
5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten............................................. 4
II. Antrag der Referentin ........................................................................................................ 4
III. Beschluss.......................................................................................................................... 5
Seite 2
I. Vortrag der Referentin
Zusammenfassung
Die dynamische Entwicklung im Fluchtgeschehen stellt das Sozialreferat, Amt für Wohnen
und Migration, weiterhin vor große Herausforderungen. Das Bayerische Staatsministerium
des Inneren, für Sport und Integration (StMI) und die Regierung von Oberbayern (ROB)
fordern, Einsparpotentiale zu realisieren. Überdies soll die Quotenerfüllung zwischen den
Landkreisen und kreisfreien Städten angeglichen und Unterschiede im Erfüllungsgrad
bestenfalls gänzlich beseitigt werden.
Daher müssen von der Landeshauptstadt München (LHM) fortlaufend weitere Bettplätze
generiert und vorhandene Bettplatzkapazitäten, soweit möglich, verlängert werden. Zwar
sind die Zugänge von asylsuchenden Personen in das städtische Unterbringungssystem
in den zurückliegenden Monaten signifikant gesunken, jedoch gibt es im Bereich der ukra-
inischen Geflüchteten nach wie vor einen stetigen Zugang. Zudem sind die geopolitischen
Entwicklungen, aktuell insbesondere was die Ukraine anbelangt, ungewiss. Je nachdem,
wie sich das Kriegsgeschehen entwickelt, muss auch weiterhin mit Zugängen aus der Uk-
raine, speziell nach München, sowie sprunghaften Entwicklungen gerechnet werden. Für
die LHM ist im Bereich der kommunalen Unterbringung von Geflüchteten daher noch kei-
ne wesentliche Entspannung in Sicht.
Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 22.10.2025 (nichtöffentliche Sitzungsvorlage
Nr. 20-26 / V 17752 und öffentliche Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17751) die Fortsetzung
der Rahmenfinanzierung ab dem Jahr 2026 hinsichtlich der notwendigen Sachkosten be-
schlossen. Aufgrund der weiterhin volatilen Zugangslage sowie nicht beeinflussbarer
Rahmenbedingungen, vor allem auf dem Münchner Wohnungsmarkt, ist der Kapazitäts-
und Mittelbedarf höher als ursprünglich angenommen. Vorgesehen ist, den zusätzlich
notwendigen Mittelbedarf für den Betrieb dieser Einrichtungen ab 2027 durch einen ge-
sonderten Finanzierungsbeschluss sicherzustellen.
Im Hinblick auf die Anmietung und die Finanzierung des Standortes wird der Stadtrat, so-
weit erforderlich, mit einer gesonderten Sitzungsvorlage des Kommunalreferats (KR) be-
fasst. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen der Kostenzusicherung seitens der ROB.
1. Aktueller Unterbringungsbedarf
Die Zahl ankommender Geflüchteter ist derzeit auf einem moderaten Niveau. Auf Basis
des aktuellen Zugangsgeschehen und der Herbstbelebung der letzten zehn Jahre (außer
2024) wird, trotz der aktuell gesunkenen Zuweisungszahlen, mit einer weiteren stetigen
Zuweisung von Geflüchteten durch die ROB gerechnet. Die Zugänge umfassen dabei so-
wohl die Schutzsuchenden aus der Ukraine als auch die Asylsuchenden aus anderen
Herkunftsländern. Hinzu kommen ukrainische Geflüchtete, die in ihrem privaten Notquar-
tier nicht länger bleiben können und auf dem angespannten Münchner Wohnungsmarkt
keinen bezahlbaren Wohnraum finden.
Um einem zu starken Absinken der Zahl der Bettplätze in Oberbayern entgegenzuwirken
ist die LHM aufgefordert, die bestehenden Bettplatzkapazitäten zur Unterbringung von Ge-
flüchteten beizubehalten und wegfallende Kapazitäten durch Ersatzanmietungen zu kom-
pensieren. Besonders teure Unterkünfte (wie bspw. Leichtbauhallen) sind überdies zu be-
enden oder durch günstigere Alternativen zu ersetzen. Neben Einsparpotentialen verfolgt
die ROB damit das Ziel, die Spreizung bei der Quotenerfüllung zwischen den Landkreisen
und kreisfreien Städten zu verringern und möglichst zu beseitigen.
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2. Aktuelle Unterbringungssituation
Die Unterkünfte für Geflüchtete sind derzeit fast voll belegt. Um die geforderten Aufnah-
mekapazitäten zur Verfügung stellen zu können, müssen Bettplatzkapazitäten schließen-
der Unterkünfte ersetzt werden. Unter den aktuellen Umständen ist die LHM dabei ver-
stärkt auf schnell verfügbare und geeignete (städtische) Flächen und Gewerbeobjekte an-
gewiesen, die über einen längeren Zeitraum bereitgestellt werden können.
3. Nutzungsänderung und Zielgruppenwechsel am Standort Wilhelmine-
Reichard-Straße 20 (Flst.Nr. 1064/487, Gemarkung Feldmoching)
Eckdaten zum Standort
Objekt Bezirk Fläche Kapazität
(BPL)
Nutzungs-
dauer
Zielgruppe
Wilhelmine-
Reichard-Str. 20
(Flst.Nr. 1064/487,
Gemarkung Feld-
moching)
24 2.140 m² 182 10 Jahre Geflüchtete
Der Standort Wilhelmine-Reichard-Straße 20 ist in einem Gewerbegebiet im 24. Stadtbe-
zirk Feldmoching-Hasenbergl gelegen.
Bei dem Objekt in Massivbauweise handelt es sich um eine Unterkunft für Wohnungslose
mit 51 Zimmern, verteilt auf drei Geschosse. Da eine weitere Nutzung zur Unterbringung
von Wohnungslosen baurechtlich nicht mehr zulässig und nur zur Unterbringung von Ge-
flüchteten genehmigungsfähig ist, soll eine Nutzungsänderung herbeigeführt werden. Vor
einer Weiteranmietung erfolgen durch den Vermieter kleinere Umbaumaßnahmen, um
den beabsichtigten Nutzungszweck als dezentrale kommunale Unterkunft für Geflüchtete
mit einer Kapazität von 182 Bettplätzen zu ermöglichen. Ein Betriebsbeginn ist voraus-
sichtlich ab November 2026 möglich. Die Nutzungsdauer beträgt ab Übergabe zehn Jah-
re.
Der Betrieb der Unterkunft sowie die Beratung und Betreuung der Geflüchteten erfolgt
durch die LHM bzw. durch von ihr beauftragte externe Dienstleister*innen und Träger der
Wohlfahrtspflege.
Die Nahversorgung ist gut. Im Umfeld befinden sich verschiedene Dienstleister*innen und
Geschäfte, die in fußläufiger Entfernung erreichbar sind. Ein Kinderspielplatz und Freiflä-
che liegen unmittelbar nördlich vom Objekt. Für den Anschluss an den öffentlichen Perso-
nennahverkehr sorgen Busverbindungen sowie die U-Bahn Haltestelle Oberwiesenfeld,
die ca. 750 Meter entfernt ist.
Der Standort kann als sozial verträglich eingestuft werden. Für die letzten 12 Jahre des
Betriebs als Unterkunft für Wohnungslose sind keine Beschwerden bekannt.
Die Zusicherung der ROB zur Übernahme der Kosten besteht für 10 Jahre.
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4. Klimaprüfung
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein. Aufgrund der nachhaltigen Bauweise der Un-
terkunft ist der Weiterbetrieb der Unterkunft im Rahmen der Klimaprüfung als nicht klima-
schutzrelevant einzustufen. Ursächlich hierfür ist die Wärmeversorgung über eine Holz-
schnitzelanlage und die Erzeugung von erneuerbarem Strom über die verfügbare Photo-
voltaikanlage. Das Ergebnis der Klimaschutzprüfung wurde mit dem RKU vorab auf Ar-
beitsebene abgestimmt.
5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten
Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Baureferat, dem Kommunalreferat,
dem Referat für Bildung und Sport, dem Referat für Klima- und Umweltschutz und dem
Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.
Die Stellungnahme des Referats für Stadtplanung und Bauordnung ist zur Kenntnis als
Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahme der Stadtkämmerei ist als Anlage 2 beigefügt. In ihrer Stellungnahme
weist die Stadtkämmerei darauf hin, dass der Betrieb der Unterkunft nur nach erfolgter Er-
stattungszusage der ROB erfolgen darf. Da die Erstattungszusage der ROB inzwischen
eingegangen ist, wurde der Inhalt in Ziffer 3 dem aktuellen Sachstand gemäß angepasst.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Angelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes
vorgeschrieben (vgl. BA-Satzung, Anlage 1, Katalog Sozialreferat, Nr. 1).
Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirks befasst sich in seiner Sitzung am 16.09.2026
mit der Vorlage. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses wird als Ergänzung nachge-
reicht, sobald diese vorli...