Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: Erleichterte streckenbezogene Anordnung von…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: Erleichterte streckenbezogene Anordnung von 30 km/h vor Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen in der Weitlstraße im Umgriff des Anwesens 45a

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

23.07.2024 um 19:00 Uhr

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