Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Anordnung eines absoluten Halteverbotes auf der Ostseite d…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Anordnung eines absoluten Halteverbotes auf der Ostseite der Linkstraße nördlich der Dülferstraße

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

16.04.2024 um 19:00 Uhr

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