Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Feldmochinger St…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Feldmochinger Str. zw. Otto-Leixl-Str. und Bergwachtstr.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

19.12.2023 um 19:00 Uhr

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