Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Zeitzusatz in der Weitlstr. Nordseite wird für das bestehe…

Volltext

Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Zeitzusatz in der Weitlstr. Nordseite wird für das bestehende Halteverbot zw. gegenüber Hsnr 107 und der Kreuzung Rainfarnstraße von " werktags Mo-Fr 7-16" in "an Schultagen Mo-Fr 7-16" geändert

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

14.11.2023 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar