Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Auf der Ostseite der Lerchenstraße wird das bestehende abs…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Auf der Ostseite der Lerchenstraße wird das bestehende absolute Haltverbot in den Kurvenbereich der Luitfriedstraße hinein bis zum Lichtmast 41 verlängert.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

17.10.2023 um 19:00 Uhr

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