Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Zeitzusatz in der Weitlstraße für das bestehende Halteverb…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Zeitzusatz in der Weitlstraße für das bestehende Halteverbot im Bereich zwischen gegenüber Hsnr. 107 und der Kreuzung mit der Rainfarnstraße

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

12.09.2023 um 21:00 Uhr

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