Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Zeitzusatz in der Weitlstraße für das bestehende Halteverbot im Bereich zwischen gegenüber Hsnr. 107 und der Kreuzung mit der Rainfarnstraße
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl
Sitzungsdatum
12.09.2023 um 21:00 Uhr