Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO

Waldmeisterstr. 11 c — alle Einträge zu dieser Adresse →

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Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO: a) Absolute Haltverbote in der Rainfarnstr. südlich Dülferstr. b) Feuerwehranfahrtzone ggü. Waldmeisterstr. 11 c) Ebereschenstr./Einmündung Adlerfarnstr.; Verländerung absolutes Haltverbot am FGÜ d) Beschilderung Parkplatz Lassallestr. e)/f) Einrichtung eines FGÜ im Bereich der Mittelinsel in der Franz-Fackler-Str./Max-Wönner-Str. g)/h) Franz-Fackler-Str./Max-Wönner-Str.; Beschilderung mit Gefahrzeichen "Kinder" und Zusatzzeichen "Schulweg" i) Parkscheibenzone auf dem Parkplatz des Friedhofs Feldmoching Am Gottesackerweg

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

17.11.2021 um 19:00 Uhr

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