(E) Mehr Altglascontainer in Laim aufstellen (Antrag 1)

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  • 20-26 _ V 19163_V 19163 OE Mehr Altglascontainer in Laim BE.pdf
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=== 20-26 _ V 19163_V 19163 OE Mehr Altglascontainer in Laim BE.pdf === Telefon: 0 233 731932 Az.: VR-GL Kommunalreferat Abfallwirtschaftsbetrieb München Mehr Altglascontainer in Laim aufstellen (Antrag 1) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19163 Kurzübersicht zum Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes - Laim vom 16.04.2026 Öffentliche Sitzung Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025 Inhalt Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025 fordert das Aufstellen mehrerer Altglascontainer (Antrag 1) sowie die Erhöhung des Fas- sungsvermögens der Mülleimer (Antrag 2). Antrag 2 der Empfehlung wird durch das Baureferat behandelt (siehe Empfehlung Nr. 20-26 / E 03270). Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungs- vorschlag Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025 kann nicht gefolgt wer- den. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Wertstoffsammelstelle, Altglascontainer Ortsangabe Stadtbezirk 25 – Laim Telefon: 0 233 731932 Az.: VR-GL Kommunalreferat Abfallwirtschaftsbetrieb München Mehr Altglascontainer in Laim aufstellen (Antrag 1) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19163 Anlage: Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025 Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes - Laim vom 16.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Anlass Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025 fordert das Aufstellen mehrerer Altglascontainer (Antrag 1) sowie die Erhöhung des Fassungsvermögens der Mülleimer (Antrag 2). Antrag 2 der Empfeh- lung wird durch das Baureferat behandelt (siehe Empfehlung Nr. 20-26 / E 03270). Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO in Verbindung mit der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) zu den laufenden Angelegenheiten zählt. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung han- delt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Ein- wohnerversammlungssatzung i. V. m. § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirks- ausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung empfehlenden Charakter. Seite 2 2. Zuständigkeiten der Wertstoffsammelstellen Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Ent- sorgung von Verkaufsverpackungen nicht in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, sondern die Verantwortung wurde insoweit den sog. Dualen Syste- men Deutschland (DSD) übertragen. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VerpackG haben sich Her- steller*innen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zur Gewährleistung der flä- chendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Zwischen- zeitlich sind zehn DSD etabliert, die ihrerseits für die operative Durchführung der Ein- sammlung der Verpackungen Betreiberfirmen beauftragen. In München sind dies derzeit die Firmen Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH (Wittmann) und Remondis GmbH & Co. KG (Remondis). In Laim betreibt Remondis die Wertstoffsammelstellen. 3. Genehmigungsverfahren Gemäß der Freistellungserklärung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird eine Standplatzdichte von einem Standplatz pro 1.000 Einwoh- ner*innen vorgegeben. Von diesem Richtwert kann in hochverdichteten Räumen oder we- gen Standplatzmangel – wie es in der Landeshauptstadt München (LHM) der Fall ist – ab- gewichen werden. Unter diesen Bedingungen kann ausnahmsweise eine Wertstoffsam- melstelle je 2.000 Einwohner*innen vorgesehen werden. In Laim sind aktuell 29 Wertstoffinseln, auf eine Einwohnerzahl von 57.116 Menschen (Stand: 31.12.2024) vorhanden. Auf eine Wertstoffinsel kommen folglich 1.970 Einwoh- ner*innen. Der Stadtbezirk Laim ist somit nicht unterversorgt. Die Betreiberfirmen benötigen zur Aufstellung der Sammelbehälter auf öffentlichem Grund eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung und den Betrieb der Wert- stoffsammelstellen gemäß den Straßenverkehrsvorschriften oder der städtischen Grünan- lagensatzung. Diese wird vom AWM nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt, nachdem von den betroffenen Fachreferaten Stellungnahmen eingeholt wurden. Für die Genehmi- gung eines Standplatzes müssen mehrere Kriterien erfüllt sein, so z. B. der Abstand von zwölf Metern zur nächsten Wohnbebauung. Dieser empfohlene Mindestabstand wurde vom sog. Lärmkontor in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltamt für die Aufstellung von Wertstoffcontainern herausgegeben und soll ein Mindestmaß an Lärmschutz für die unmittelbar benachbarten Anwohner gewährleisten. 4. Standplatzsuche in Laim Oftmals stellt es sich in vielen Stadtbezirken im Münchner Stadtgebiet aufgrund der dich- ten Wohnbebauung schwierig dar, überhaupt einen geeigneten Standplatz zu finden. In den vergangenen Jahren konnte im Stadtbezirk Laim lediglich ein neuer Standplatz, als Ersatz für die weggefallene Wertstoffsammelstelle Friedenheimer Straße/Agnes-Ber- nauer-Straße, gefunden werden. Der AWM und Remondis sind ständig auf der Suche nach neuen Standplätzen. Seite 3 Falls es konkrete Standplatzvorschläge gibt, werden diese unverzüglich an die Betreiber- firma Remondis weitergeleitet und, sofern beim AWM ein Antrag auf Erteilung einer Son- dernutzungserlaubnis eingeht, ein formelles Genehmigungsverfahren eingeleitet. Mit der Einführung der Gelben Tonne ab 01.01.2027 werden an den Wertstoffinseln auf- grund des Abzugs der Leichtverpackungs-Behälter Stellflächen frei. Derzeit gibt es sei- tens der zuständigen Betreiberfirma Remondis Überlegungen, die freiwerdenden Flächen mit Glasbehältern aufzustocken. So könnte die Entsorgungskapazität für Altglas auch ohne Einrichtung neuer Standplätze erhöht werden. Derzeit sind die Wertstoffinseln je- doch voll ausgelastet, weswegen eine andere Nutzung nicht möglich ist. 5. Entscheidungsvorschlag Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025 wird nicht gefolgt. 6. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirats Der Korreferentin des Kommunalreferats, Frau Stadträtin Sibylle Stöhr, und der Verwal- tungsbeirätin, Frau Stadträtin Kathrin Abele, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zu- geleitet. Seite 4 II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversamm- lung des 25. Stadtbezirkes - Laim vom 25.11.2025 – laufende Angelegenheit – wird Kenntnis genommen. 2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes - Laim 25.11.2025 wird hiermit nicht entsprochen. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes - Laim vom 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behan- delt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes - Laim Der Vorsitzende Der Referent Josef Mögele i. V. Dr. Christian Scharpf Bezirksausschussvorsitzender Berufsmäßiger Stadtrat Seite 5 IV. Wv. Kommunalreferat – AWM – BdWL Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An den Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes - Laim das Direktorium – BA-Geschäftsstelle - West D-II-V / Stadtratsprotokolle AWM – WL AWM – PR AWM – VR z.K. III. An das Direktorium – HA II/BA ☐ Der Beschluss des BA des 25. Stadtbezirkes - Laim kann vollzogen werden. (Bitte Kopie des Originals beifügen) ☐ Der Beschluss des BA des 25. Stadtbezirkes - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsäch- lichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Stellungnahme) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah- ren einzuholen (Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellungnahme des Kommunalreferates bei) ☐ Der Beschluss des BA des 25. Stadtbezirkes - Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Stellungnahme) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah- ren einzuholen (Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellung- nahme des Kommunalreferates bei) Am _______________ === 20-26 _ V 19163_V 19163 OE Mehr Altglascontainer in Laim A.pdf === Anlage === B 25_VG 16.04.2026 oeff. 3 1..pdf === Datum: 20.04.2026 Telefon: 089 - 23 33 74 15 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Kommunalreferat (E) Mehr Altglascontainer in Laim aufstellen (Antrag 1) Mehr Altglascontainer in Laim aufstellen (Antrag 1) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03273 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19163 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 25 - Laim vom 16. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03273_E 03273 Altglascontainer.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:30 Uhr

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