=== 20-26 _ V 19179_V 19179 OE Zwischennutzung Agnes-Bernauer-Strasse 77 BE.pdf ===
Telefon: +49 (89) 233-720609
Telefax:
Az.:
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Weitere Zwischennutzung des Areals an der Agnes-Bernauer-Straße 77 ab 01.01.2026
für soziale und kulturelle Aktivitäten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 25 – Laim vom 25.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19179
Kurzübersicht zum Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes -
Laim vom 16.04.2026
Öffentliche Sitzung
Anlass Behandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerver-
sammlung des 25. Stadtbezirkes – Laim vom 25.11.2025
Inhalt Weitere Zwischennutzung des Areals an der Agnes-Bernauer-
Straße 77 ab 01.01.2026 für soziale und kulturelle Aktivitäten
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungs-
vorschlag
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversammlung des
25. Stadtbezirkes - Laim vom 25.11.2025 wird entsprochen, die
Fläche wird nach Beendigung des aktuellen Mietverhältnisses wie-
der für eine Zwischennutzung angeboten. Dabei können auch Kon-
zepte für soziale, kulturelle und künstlerische Nutzungen einge-
reicht werden.
Gesucht werden
kann im RIS auch
unter:
Zwischennutzung, Agnes-Bernauer-Straße 77,
Ortsangabe Stadtbezirk 25 – Laim, Agnes-Bernauer-Str. 77, 80687 München
Telefon: +49 (89) 233-720609
Telefax:
Az.:
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Weitere Zwischennutzung des Areals an der Agnes-Bernauer-Straße 77 ab 01.01.2026
für soziale und kulturelle Aktivitäten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 –
Laim vom 25.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19179
1 Anlage:
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim
vom 25.11.2025
Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes - Laim vom 16.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1. Anlass
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung
Nr. 20-26 / E 03272 (Anlage 1) beschlossen. In dieser spricht sich die Bürgerversamm-
lung für eine weitere Zwischennutzung des Areals an der Agnes-Bernauer-Straße 77 ab
dem 01.01.2026 für soziale, kulturelle und künstlerische Aktivitäten aus. Ziel der Zwi-
schennutzung soll eine Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders und eine Bele-
bung des Stadtteils sein.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates eine laufende Angelegenheit darstellt. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung i.V.m. § 9 Abs. 4 Bezirksausschuss-
satzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschus-
ses hat gegenüber der Verwaltung empfehlenden Charakter.
Nach Art. 18 Abs. 5 GO sind Empfehlungen der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist
von drei Monaten zu behandeln.
Seite 2
2. Aktueller Sachstand
Auf dem städtischen Grundstück Agnes-Bernauer-Str. 77 wird seit Mitte 2020 das „Frei-
luft- und Kulturcafé Steinchen“ betrieben. Bei der Nutzung handelt es sich seit Beginn um
eine Zwischennutzung, die zunächst bis Ende 2020 befristet war. Grund für die Befristung
war die Durchführung einer Machbarkeitsstudie des Referats für Bildung und Sport, das
eine Nutzung des Grundstücks untersucht hat. Die Zwischennutzung wurde über Ende
2020 hinaus verlängert, da das Grundstück bisher nicht für die Umsetzung städtischer Be-
darfe benötigt wird. Das Freiluft- und Kulturcafé Steinchen hat zum Jahreswechsel den
Betrieb auf dem Gelände eingestellt. Die Betreiberinnen arbeiten derzeit an den Um- und
Ausbaumaßnahmen für das ehemalige Toilettenhäuschen am Luise-Kiesselbach-Platz,
um dort ihre Version des Café Backsteinchen zu realisieren.
Der Stadtrat hat am 24.07.2024 in nicht-öffentlicher Sitzung den Kauf des benachbarten
Grundstücks Agnes-Bernauer-Str. 75 beschlossen. Hintergrund des Ankaufes ist eine
mögliche gemeinsame Entwicklung der Fläche zusammen mit dem Grundstück Agnes-
Bernauer-Str. 77. Zur Umsetzung dieses Projektes ist eine weitere Grundstücksarrondie-
rung notwendig sowie die Finanzierbarkeit, insbesondere die Verfügbarkeit von Fördermit-
teln, zu prüfen.
3. Entscheidungsvorschlag
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 –
Laim vom 25.11.2025 kann entsprochen werden. Das Grundstück wird wieder für eine
Zwischennutzung zur Verfügung gestellt. Bei einem in Kürze startenden Angebotsverfah-
ren werden eingereichte gelungene Konzepte für bürgerschaftsnahe soziale oder kultu-
relle Nutzungen, ähnlich dem „Café Steinchen“, bevorzugt. Dabei muss jedoch eine Ver-
träglichkeit der Nutzung mit der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet sein.
4. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirats
Der Korreferentin des Kommunalreferats, Frau Stadträtin Sibylle Stöhr, und dem Verwal-
tungsbeirat, Herrn Stadtrat Michael Dzeba, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zuge-
leitet.
Seite 3
II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversamm-
lung des 25. Stadtbezirkes - Laim vom 25.11.2025 – laufende Angelegenheit – wird
Kenntnis genommen.
2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes -
Laim vom 25.11.2025 wird entsprochen, Die Fläche wird nach Beendigung des aktu-
ellen Mietverhältnisses wieder für eine Zwischennutzung angeboten. Dabei können
auch Konzepte für bürgerschaftsnahe soziale oder kulturelle Nutzungen eingereicht
werden.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes -
Laim vom 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behan-
delt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes - Laim
Der Vorsitzende Der Referent
Josef Mögele i.V. Dr. Christian Scharpf
Bezirksausschussvorsitzender Berufsmäßiger Stadtrat
IV. Wv. Kommunalreferat - KR-IM-GW-S (SG Süd)
Seite 4
Kommunalreferat
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
II. An
den Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes - Laim
das Direktorium – BA-Geschäftsstelle - West
D-II-V / Stadtratsprotokolle
z.K.
III. An das Direktorium – HA II/BA
☐ Der Beschluss des BA des 25. Stadtbezirkes - Laim kann vollzogen werden.
(Bitte Kopie des Originals beifügen)
☐ Der Beschluss des BA des 25. Stadtbezirkes - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsäch-
lichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht
nicht
(Begründung siehe Stellungnahme)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah-
ren einzuholen
(Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine
Stellungnahme des Kommunalreferates bei)
☐ Der Beschluss des BA des 25. Stadtbezirkes - Laim ist rechtswidrig (Begründung
siehe Stellungnahme)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah-
ren einzuholen
(Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellung-
nahme des Kommunalreferates bei)
Am _______________
=== 20-26 _ V 19179_V 19179 OE Zwischennutzung Agnes-Bernauer-Strasse 77 A.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Laim am 25.11.2025
Betreff
Weitere Zwischennutzung des Areals des „Cafe Steinchen“ ab 1.1.26 als Fläche für
soziale und kulturelle Aktivitäten in Laim
Das Areal des „Café Steinchen“ soll ab dem 1.1.2026 weiterhin in
Zwischennutzung als offene Fläche für soziale und kulturelle Aktivitäten in
Laim bereitgestellt werden.
Mit dem Wegfall des Kulturcafés „Steinchen“ fehlt im Stadtteil ein
permanenter Treffpunkt für Begegnung, niedrigschwellige Angebote und
bürgerschaftliche Aktionen. Ersatzmöglichkeiten in vergleichbarer Form
bestehen derzeit kaum. Vorgeschlagene Formate könnten u.a. Flohmärkte,
saisonale Aktionen wie Kürbischnitzen, Kleinkunst, Konzerte, lokale Kunst- und
Handwerksmärkte sowie kleine Weihnachts- oder Ostermärkte sein.
Ich beantrage daher, das Gelände weiterhin temporär für soziale, kulturelle
und künstlerische Nutzungen freizugeben. Diese Zwischennutzung stärkt das
nachbarschaftliche Miteinander und belebt den Stadtteil.
Antrag zum Themengebiet Kultur
=== B 25_VG 16.04.2026 oeff. 3 9..pdf ===
Datum: 21.04.2026
Telefon: 089 - 23 33 74 15
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Kommunalreferat
(E) Weitere Zwischennutzung des Areals
an der Agnes-Bernauer-Straße 77 ab 01.01.2026
für soziale und kulturelle Aktivitäten
Weitere Zwischennutzung des Areals an der Agnes-Bernauer-Straße 77 ab 01.01.2026 für
soziale und kulturelle Aktivitäten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03272 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
25.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19179
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 25 - Laim
vom 16. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03272_E 03272 Nutzung Areal Agnes-Bernauer-Str 77.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Laim am 25.11.2025
Betreff
Weitere Zwischennutzung des Areals des „Cafe Steinchen“ ab 1.1.26 als Fläche für
soziale und kulturelle Aktivitäten in Laim
Das Areal des „Café Steinchen“ soll ab dem 1.1.2026 weiterhin in
Zwischennutzung als offene Fläche für soziale und kulturelle Aktivitäten in
Laim bereitgestellt werden.
Mit dem Wegfall des Kulturcafés „Steinchen“ fehlt im Stadtteil ein
permanenter Treffpunkt für Begegnung, niedrigschwellige Angebote und
bürgerschaftliche Aktionen. Ersatzmöglichkeiten in vergleichbarer Form
bestehen derzeit kaum. Vorgeschlagene Formate könnten u.a. Flohmärkte,
saisonale Aktionen wie Kürbischnitzen, Kleinkunst, Konzerte, lokale Kunst- und
Handwerksmärkte sowie kleine Weihnachts- oder Ostermärkte sein.
Ich beantrage daher, das Gelände weiterhin temporär für soziale, kulturelle
und künstlerische Nutzungen freizugeben. Diese Zwischennutzung stärkt das
nachbarschaftliche Miteinander und belebt den Stadtteil.
Antrag zum Themengebiet Kultur