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20-26 _ V 18930_V 18930 Einkaufsmeile Fuerstenrieder Strasse BV-Empfehlung Nr. 20-26 _ E 03263 der Buergerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 25.11.2025 BE.pdf
20-26 _ V 18930_V 18930 Einkaufsmeile Fuerstenrieder Strasse A.pdf
B 25_VG 16.04.2026 oeff. 3 10..pdf
20-26 _ E 03263_E 03263 Einkaufsmeile Fürstenrieder Str.pdf
=== 20-26 _ V 18930_V 18930 Einkaufsmeile Fuerstenrieder Strasse BV-Empfehlung Nr. 20-26 _ E 03263 der Buergerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 25.11.2025 BE.pdf ===
Telefon: 0 233-24120 Referat für Arbeit und
Wirtschaft
Wirtschaftsförderung
Standortentwicklung
"Einkaufsmeile" Fürstenrieder Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03263 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom
25.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18930
1 Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim am 21.05.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung
Nr. 20-26 / E 03263 (Anlage) beschlossen.
Die Zuständigkeit des Bezirksausschusses ergibt sich aufgrund § 9 Abs. 4 der Satzung für
die Bezirksausschüsse, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung
beinhaltet und die Angelegenheit ausschließlich stadtbezirksbezogen ist.
Beantragt wird die Prüfung von Möglichkeiten zur Unterstützung, um die kleinen
inhabergeführten Geschäfte in der Fürstenrieder-/Agnes-Bernauer-/Gotthardstraße zu
erhalten und die Ansiedlung neuer attraktiver Geschäfte zu unterstützen. Begründet wird
dies dadurch, dass immer mehr Geschäfte auf Grund der Corona-Pandemie und derzeit
durch die aktuelle Baustellensituation verschwinden.
Durch die Baustelle für die Tram-Westtangente kommt es in Laim in der Tat zu starken
Beeinträchtigungen, die sich u.a. auch auf die örtlichen Gewerbetreibenden auswirken.
Die derzeitigen Baustellen, führen auch zu einer temporären Beeinträchtigung der
Passantenfrequenz. Diese Situation hat zweifellos Auswirkungen auf die Attraktivität der
ansässigen Geschäfte in der Umgebung.
Die derzeitige Baustellensituation in der Fürstenrieder Straße ist jedoch Teil eines
umfangreichen Infrastrukturprojekts zur Erneuerung und langfristigen Sicherung der Tram-
Infrastruktur sowie angrenzender Verkehrs- und Versorgungsanlagen.
Die Bauarbeiten erfolgen abschnittsweise, um die Beeinträchtigungen für
Anwohner*innen, Gewerbetreibende und Verkehrsteilnehmende möglichst gering zu
halten. Trotz sorgfältiger Planung lassen sich temporäre Einschränkungen – insbesondere
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im Hinblick auf Verkehrsführung, Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität – leider nicht
vermeiden.
Nach aktuellem Stand verlaufen die Arbeiten planmäßig. Die SWM überwachen den
Baufortschritt kontinuierlich und passt die Bauabläufe dort an, wo technische und
organisatorische Möglichkeiten zur Beschleunigung bestehen. Über wesentliche
Änderungen im Zeitplan oder im Bauablauf informiert die MVG rechtzeitig und transparent
(s. auch MVG-Internetseite Projekt Tram-Westtangente Tram-Westtangente - Alles über
das Projekt | MVG).
Die Inbetriebnahme der Tram-Westtangente ist in mehreren Schritten vorgesehen:
• 28.02.2026: erfolgreiche Inbetriebnahme des Abschnitts Agnes-Bernauer-
Straße bis Ammerseestraße
• Bis Ende 2028: schrittweise Inbetriebnahme weiterer Abschnitte
• Ammerseestraße bis Ratzingerplatz (Ziel: 2. Halbjahr 2028)
• Romanplatz bis Agnes-Bernauer-Straße (Ziel: Dezember 2028)
• Ratzingerplatz bis Aidenbachstraße (Ziel: Dezember 2028)
Über wesentliche Änderungen im Bauablauf oder im Zeitplan wird rechtzeitig informiert.
Die Stadt und die MVG sind sich der besonderen Belastungen bewusst, die längere
Baumaßnahmen für ansässige Gewerbetreibende mit sich bringen können. Die MVG steht
in engem Austausch mit den Gewerbetreibenden und geht so weit als möglich auf die
Belange ein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Schäden oder wirtschaftliche
Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Baustelle stehen, prüfen zu lassen.
Entsprechende Schäden können beim SWM-Schadensmanagement gemeldet werden.
Dort erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf
Entschädigung besteht. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Vorgaben sowie die
konkreten Umstände des jeweiligen Falls. Seitens der Projektbeteiligten wird darauf
geachtet, die Erreichbarkeit der Geschäfte – insbesondere für Fußgänger*innen – soweit
wie möglich sicherzustellen und Einschränkungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Unabhängig von der Baustellensituation ist hervorzuheben, dass die kleinteilige bauliche
Struktur im Stadtteilzentrum Laim oft nicht den Anforderungen moderner Geschäfte
genügt. Kundinnen und Kunden erwarten eine ansprechende Präsentation der Waren, die
in der Regel größere Flächen erfordert. Zudem ist die Verfügbarkeit von Stellplätzen ein
entscheidendes Kriterium für die Wahl des Einkaufsortes. Im Stadtteilzentrum Laim sind
die erforderlichen Parkmöglichkeiten oftmals nicht vorhanden oder die Grundstückskosten
für eine angemessene Nutzung zu hoch. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass kleinere
Ladengeschäfte als Standortoption immer weniger ansprechend erscheinen.
Die Breite der Fürstenrieder Straße und die damit verbundenen Schwierigkeit der
Querung trennt das Stadtteilzentrum Laim seit jeher deutlich. Der Westen als auch der
Osten der Fürstenrieder Straße weist eine eher geringe Bevölkerungsdichte auf, wodurch
die Geschäfte auch nur eine entsprechende Nachfrage generieren können. Auch der
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Online-Handel stellt lokale Geschäfte vor immense Herausforderungen, das zu weniger
Kundenfrequenz und Leerständen führt.
Während einer Begehung der Fürstenrieder Straße im Sommer 2025 hat das Referat für
Arbeit und Wirtschaft existierende Leerstände aufgenommen und Kontakt zu den
Eigentümerinnen und Eigentümern aufgenommen und seine Unterstützung im Rahmen
des städtischen Leerstandsmanagements angeboten. Das Referat steht den
Eigentümerinnen und Eigentümern von Leerständen gerne bei der Suche nach
geeigneten gewerblichen Nutzungen zur Seite, um die Wiederbelebung von
Geschäftsflächen zu unterstützen.
Die Stadt hat die Möglichkeit, durch entsprechende Maßnahmen Rahmenbedingungen zu
schaffen, muss jedoch gleichzeitig den freien Wettbewerb der marktwirtschaftlichen
Entwicklungen im Einzelhandel respektieren. Dies bedeutet, dass die Stadt nicht in der
Lage ist, den Betrieb eines bestimmten Geschäftes festzulegen. Im Falle einer
Nachfolgenutzung von Bestandsimmobilien obliegt die Entscheidung über die künftige
Nutzung, unter Berücksichtigung aller relevanten öffentlich-rechtlichen Belange, allein der
Einigung zwischen Flächeneigentümerin und Flächeneigentümer und einem interessierten
Unternehmen.
Des Weiteren gibt es einige Unterstützungsangebote für Gewerbetreibende und
Vermieterinnen und Vermieter in München. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, die
Nutzung von Gewerbeflächen zu optimieren (Handbuch für die Mehrfachnutzung
gewerblicher Flächen: DoppelterBoden), die Unternehmensnachfolge zu erleichtern und
die digitale Präsenz zu stärken. Eine Auswahl kann auf der Website des städtischen
Leerstandsmanagements eingesehen werden.
https://www.munich-business.eu/wirtschaftsfoerderung/angebote/leerstandsmanagement.html
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03263 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim
vom 25.11.2025 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen
werden.
Der Korreferent / die Korreferentin des Referates für Arbeit und Wirtschaft hat einen
Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.
II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03263 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes
Laim vom 25.11.2025 wird nach obiger Maßnahme entsprochen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03263 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes
Laim vom 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
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III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 25 der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Der Referent
Vorsitzende/r des BA 25
Dr. Christian Scharpf
Berufsm. StR
IV. Wv. RAW-GB2-SG5
zur weiteren Veranlassung.
Zu IV.
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Originalbeschluss wird
bestätigt.
2. An die Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
An die BA-Geschäftsstelle West
An das Direktorium-Dokumentationsstelle (2x)
An das Revisionsamt
An RS/BW
z.K.
Am
=== 20-26 _ V 18930_V 18930 Einkaufsmeile Fuerstenrieder Strasse A.pdf ===
=== B 25_VG 16.04.2026 oeff. 3 10..pdf ===
Datum: 21.04.2026
Telefon: 089 - 23 33 74 15
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
(E) + (U) "Einkaufsmeile" Fürstenrieder Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03263 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom
25.11.2025
"Einkaufsmeile" Fürstenrieder Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03263 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
25.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18930
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 25 - Laim
vom 16. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03263_E 03263 Einkaufsmeile Fürstenrieder Str.pdf ===