=== 20-26 _ V 16757_V 16757 Anwohnerparkplaetze Valpichlerstrasse BE.pdf ===
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Mobilitätsreferat
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
Anwohnerparkplätze in der Valpichlerstraße oder wenigstens
Beschränkung für Parken nur für Pkws
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 28.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16757
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515
Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 03.07.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim hat am 28.11.2024 die Empfehlung Nr.
20-26 / E 02515 (siehe Anlage) beschlossen. Die Empfehlung hat zum Inhalt, in der
Valpichlerstraße zwischen Friedenheimer Straße und Hogenberg-/ Fröbelplatz
Anwohnerparkplätze zu errichten oder zumindest das Parken nur auf Pkw zu beschränken.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat hat den Stadtbezirk 25 Laim auf die Möglichkeit der Einführung eines
sogenannten Parkraummanagements und damit die Einführung von Parklizenzgebieten
überprüft. Mit der Bewirtschaftung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum verbessert
sich die Parkplatzsituation für Anwohner*innen, da diese durch den Anwohnerparkausweis
gegenüber Gebietsfremden bevorrechtigt werden.
Für Teilbereiche Laims (in denen auch die Valpichlerstraße liegt) wurden Vorentwurfs-
planungen zu möglichen Parklizenzgebieten durchgeführt und die Planungen dem
Bezirksausschuss vorgestellt. Der Bezirksausschuss hatte mehrheitlich beschlossen, seine
Entscheidung bis zum Abschluss der Bauarbeiten für das Großprojekt Tram-Westtangente
aufzuschieben.
Der Intention des Votums der Bezirksausschusses folgend hat der Stadtrat im Rahmen der
Beschlussfassung zur Weiterführung des Parkraummanagements in München am 05.02.2025
beschlossen, die Planungen für die Einrichtung von Parklizenzgebieten in Laim vorerst
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zurückzustellen. Dies hat zur Folge, dass in der Valpichlerstraße zeitnah keine
Anwohnerparkplätze eingerichtet werden können.
Die von der Bürgerversammlung des Weiteren ins Spiel gebrachte Anordnung eines
generellen „nur Pkw-Parkens“ wäre lediglich dann denkbar, wenn durch das Parken von
gewissen Fahrzeugarten, z.B. Wohnmobile oder Anhänger, dauerhaft und nachweisbar die
örtliche Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre. Dafür liegen aktuell jedoch weder im
Mobilitätsreferat noch bei der zuständigen örtlichen Polizeiinspektion Anhaltspunkte vor.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
28.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
In der Valpichlerstraße zwischen Friedenheimer Straße und Hogenberg-/ Fröbelplatz
können keine Anwohnerparkplätze beschildert werden, weil die Straße kein Bestandteil
eines Parklizenzgebietes ist. Überdies liegen auch für die Einführung eines „nur Pkw-
Parkens“ – einer Maßnahme, die nur in Betracht gezogen werden kann, wenn die
örtliche Verkehrssicherheit dies erfordert – aktuell keine Gründe vor.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes
Laim am 28.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Der Referent
Josef Mögele Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 25
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Polizeipräsidium München - Abt. E 4
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 25 - Laim kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 25 - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht
vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung
siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 25 - Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 16757_V 16757 Anwohnerparkplaetze Valpichlerstrasse BE Neufassung.pdf ===
Telefon: 0 233-39612 Mobilitätsreferat
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
Anwohnerparkplätze in der Valpichlerstraße oder wenigstens
Beschränkung für Parken nur für Pkws
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am
28.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16757 - Neufassung
Anlage:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515
2. Schreiben BA vom 04.07.2025
Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 16.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim hat am 28.11.2024 die Empfehlung Nr.
20-26 / E 02515 (siehe Anlage) beschlossen. Die Empfehlung hat zum Inhalt, in der
Valpichlerstraße zwischen Friedenheimer Straße und Hogenberg-/ Fröbelplatz
Anwohnerparkplätze zu errichten oder zumindest das Parken nur auf Pkw zu beschränken.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat hat dem Bezirksausschuss die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16757 im
Frühjahr 2025 erstmalig zur Beratung vorgelegt. Der Bezirksausschuss hat die vorgenannte
Sitzungsvorlage in seiner Sitzung am 02.07.2025 behandelt und mehrheitlich abgelehnt. Er bat
mit Schreiben vom 04.07.2025 um inhaltliche Aktualisierung.
Dieser Forderung kommt das Mobilitätsreferat gerne nach.
Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 05.02.2025 einen weiteren Beschluss zum
Parkraummanagement in München gefasst (siehe
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8456991; Sitzungsvorlage 20-26 / V 13538).
Die bis dato sehr konkreten Planungen für die Einrichtung von Parklizenzgebieten wurden u.a.
die für den Stadtbezirk 25 - Laim aufgrund des negativen Votums des BA 25 zurückgestellt.
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Planungen zu Lizenzgebieten in Laim wurden seit 2019 durchgeführt sowie in einer
Bürgerversammlung im Jahr 2019 vorgestellt. Für Teilbereiche im 25. Stadtbezirk Laim wurden
Vorentwurfsplanungen zu möglichen Parklizenzgebieten durchgeführt und die möglichen
Regelungen dem Bezirksausschuss im Rahmen einer Sitzung des Unterausschuss Verkehr im
März 2023 vorgestellt.
Die Untersuchungen für die Einführung von Parklizenzgebieten im Bezirk sind grundsätzlich
abgeschlossen, die Ergebnisse und Daten liegen dem Bezirksausschuss vor. Bezüglich
genauer Daten hinsichtlich des Wegfalls von Stellplätzen auf öffentlichem Grund und
tatsächlich verfügbaren privaten Parkplätzen wird auf die Antwort zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B
05277 verwiesen. Das Mobilitätsreferat empfiehlt aus verkehrsplanerischer Sicht aufgrund der
angespannten Situation im ruhenden Verkehr die Einführung von Parklizenzgebieten im
Stadtbezirk und strebt eine Behandlung in einem Umsetzungsbeschluss
‘Parkraummanagement in München Sektor VI Teil 3‘ an.
Absehbar ist die Zunahme des Parkdrucks nicht nur aufgrund der stadtweiten Bevölkerungs-
zunahme, sondern insbesondere in Laim auch aufgrund der aktuell in Planung oder
Umsetzung befindlichen großen Infrastrukturprojekte, den Ausbau des Öffentlichen
Nahverkehres betreffend (wie dem Ausbau der Tram Westtangente und dem U-Bahnausbau
der U5 mit einem zum Teil temporären, aber auch dauerhaften Entfall von öffentlichen
Parkplätzen).
Dies bedeutet für die Valpichlerstraße, dass dort momentan – und bis auf Weiteres – keine
Reservierung von Parkplätzen für Anwohner*innen durch Beschilderung realisiert werden
kann.
Die von der Bürgerversammlung des Weiteren ins Spiel gebrachte Anordnung eines gene-
rellen „nur Pkw-Parkens“ wäre lediglich dann denkbar, wenn durch das Parken von gewissen
Fahrzeugarten, z.B. Wohnmobile oder Anhänger dauerhaft und nachweisbar die örtliche
Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre. Dafür liegen aktuell jedoch – und da besteht zwischen
Polizei und Mobilitätsreferat Einigkeit – keine Anhaltspunkte vor.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
28.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
Seite 3 von 4
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
In der Valpichlerstraße zwischen Friedenheimer Straße und Hogenberg-/ Fröbelplatz
können keine Anwohnerparkplätze beschildert werden, weil die Straße kein Bestandteil
eines Parklizenzgebietes ist. Überdies liegen auch für die Einführung eines „nur Pkw-
Parkens“, einer Maßnahme, die nur in Betracht gezogen werden kann, wenn die
örtliche Verkehrssicherheit dies erfordert, aktuell keine Gründe vor.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes
Laim am 28.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Der Referent
Josef Mögele Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 4 von 4
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 25
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Polizeipräsidium München - Abt. E 4
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 25 - Laim kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 25 - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht
vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung
siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 25 - Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 16757_V 16757 Anwohnerparkplaetze Valpichlerstrasse A.pdf ===
Betreff
Parksituation Valpichlerstrasse
Aus gegebenem Anlass beantrage ich , daß in der Valpichlerstrasse zwischen
Friedenheimerstrasse und Hogenberg- / Fröb...