(E) Anwohnerparkplätze in der Valpichlerstraße oder wenigstens Beschränkung für Parken nur für Pkws

Parkplätze

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=== 20-26 _ V 16757_V 16757 Anwohnerparkplaetze Valpichlerstrasse BE.pdf === Telefon: 0 233-39612 Telefax: 0 233-989 39612 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Anwohnerparkplätze in der Valpichlerstraße oder wenigstens Beschränkung für Parken nur für Pkws Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 28.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16757 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 03.07.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim hat am 28.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 (siehe Anlage) beschlossen. Die Empfehlung hat zum Inhalt, in der Valpichlerstraße zwischen Friedenheimer Straße und Hogenberg-/ Fröbelplatz Anwohnerparkplätze zu errichten oder zumindest das Parken nur auf Pkw zu beschränken. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat den Stadtbezirk 25 Laim auf die Möglichkeit der Einführung eines sogenannten Parkraummanagements und damit die Einführung von Parklizenzgebieten überprüft. Mit der Bewirtschaftung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum verbessert sich die Parkplatzsituation für Anwohner*innen, da diese durch den Anwohnerparkausweis gegenüber Gebietsfremden bevorrechtigt werden. Für Teilbereiche Laims (in denen auch die Valpichlerstraße liegt) wurden Vorentwurfs- planungen zu möglichen Parklizenzgebieten durchgeführt und die Planungen dem Bezirksausschuss vorgestellt. Der Bezirksausschuss hatte mehrheitlich beschlossen, seine Entscheidung bis zum Abschluss der Bauarbeiten für das Großprojekt Tram-Westtangente aufzuschieben. Der Intention des Votums der Bezirksausschusses folgend hat der Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung zur Weiterführung des Parkraummanagements in München am 05.02.2025 beschlossen, die Planungen für die Einrichtung von Parklizenzgebieten in Laim vorerst Seite 2 von 4 zurückzustellen. Dies hat zur Folge, dass in der Valpichlerstraße zeitnah keine Anwohnerparkplätze eingerichtet werden können. Die von der Bürgerversammlung des Weiteren ins Spiel gebrachte Anordnung eines generellen „nur Pkw-Parkens“ wäre lediglich dann denkbar, wenn durch das Parken von gewissen Fahrzeugarten, z.B. Wohnmobile oder Anhänger, dauerhaft und nachweisbar die örtliche Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre. Dafür liegen aktuell jedoch weder im Mobilitätsreferat noch bei der zuständigen örtlichen Polizeiinspektion Anhaltspunkte vor. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 28.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: In der Valpichlerstraße zwischen Friedenheimer Straße und Hogenberg-/ Fröbelplatz können keine Anwohnerparkplätze beschildert werden, weil die Straße kein Bestandteil eines Parklizenzgebietes ist. Überdies liegen auch für die Einführung eines „nur Pkw- Parkens“ – einer Maßnahme, die nur in Betracht gezogen werden kann, wenn die örtliche Verkehrssicherheit dies erfordert – aktuell keine Gründe vor. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim am 28.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Josef Mögele Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 25 An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München - Abt. E 4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 25 - Laim kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 25 - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 25 - Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 16757_V 16757 Anwohnerparkplaetze Valpichlerstrasse BE Neufassung.pdf === Telefon: 0 233-39612 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Anwohnerparkplätze in der Valpichlerstraße oder wenigstens Beschränkung für Parken nur für Pkws Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 28.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16757 - Neufassung Anlage: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 2. Schreiben BA vom 04.07.2025 Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 16.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim hat am 28.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 (siehe Anlage) beschlossen. Die Empfehlung hat zum Inhalt, in der Valpichlerstraße zwischen Friedenheimer Straße und Hogenberg-/ Fröbelplatz Anwohnerparkplätze zu errichten oder zumindest das Parken nur auf Pkw zu beschränken. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat dem Bezirksausschuss die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16757 im Frühjahr 2025 erstmalig zur Beratung vorgelegt. Der Bezirksausschuss hat die vorgenannte Sitzungsvorlage in seiner Sitzung am 02.07.2025 behandelt und mehrheitlich abgelehnt. Er bat mit Schreiben vom 04.07.2025 um inhaltliche Aktualisierung. Dieser Forderung kommt das Mobilitätsreferat gerne nach. Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 05.02.2025 einen weiteren Beschluss zum Parkraummanagement in München gefasst (siehe https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8456991; Sitzungsvorlage 20-26 / V 13538). Die bis dato sehr konkreten Planungen für die Einrichtung von Parklizenzgebieten wurden u.a. die für den Stadtbezirk 25 - Laim aufgrund des negativen Votums des BA 25 zurückgestellt. Seite 2 von 4 Planungen zu Lizenzgebieten in Laim wurden seit 2019 durchgeführt sowie in einer Bürgerversammlung im Jahr 2019 vorgestellt. Für Teilbereiche im 25. Stadtbezirk Laim wurden Vorentwurfsplanungen zu möglichen Parklizenzgebieten durchgeführt und die möglichen Regelungen dem Bezirksausschuss im Rahmen einer Sitzung des Unterausschuss Verkehr im März 2023 vorgestellt. Die Untersuchungen für die Einführung von Parklizenzgebieten im Bezirk sind grundsätzlich abgeschlossen, die Ergebnisse und Daten liegen dem Bezirksausschuss vor. Bezüglich genauer Daten hinsichtlich des Wegfalls von Stellplätzen auf öffentlichem Grund und tatsächlich verfügbaren privaten Parkplätzen wird auf die Antwort zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 05277 verwiesen. Das Mobilitätsreferat empfiehlt aus verkehrsplanerischer Sicht aufgrund der angespannten Situation im ruhenden Verkehr die Einführung von Parklizenzgebieten im Stadtbezirk und strebt eine Behandlung in einem Umsetzungsbeschluss ‘Parkraummanagement in München Sektor VI Teil 3‘ an. Absehbar ist die Zunahme des Parkdrucks nicht nur aufgrund der stadtweiten Bevölkerungs- zunahme, sondern insbesondere in Laim auch aufgrund der aktuell in Planung oder Umsetzung befindlichen großen Infrastrukturprojekte, den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehres betreffend (wie dem Ausbau der Tram Westtangente und dem U-Bahnausbau der U5 mit einem zum Teil temporären, aber auch dauerhaften Entfall von öffentlichen Parkplätzen). Dies bedeutet für die Valpichlerstraße, dass dort momentan – und bis auf Weiteres – keine Reservierung von Parkplätzen für Anwohner*innen durch Beschilderung realisiert werden kann. Die von der Bürgerversammlung des Weiteren ins Spiel gebrachte Anordnung eines gene- rellen „nur Pkw-Parkens“ wäre lediglich dann denkbar, wenn durch das Parken von gewissen Fahrzeugarten, z.B. Wohnmobile oder Anhänger dauerhaft und nachweisbar die örtliche Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre. Dafür liegen aktuell jedoch – und da besteht zwischen Polizei und Mobilitätsreferat Einigkeit – keine Anhaltspunkte vor. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 28.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: In der Valpichlerstraße zwischen Friedenheimer Straße und Hogenberg-/ Fröbelplatz können keine Anwohnerparkplätze beschildert werden, weil die Straße kein Bestandteil eines Parklizenzgebietes ist. Überdies liegen auch für die Einführung eines „nur Pkw- Parkens“, einer Maßnahme, die nur in Betracht gezogen werden kann, wenn die örtliche Verkehrssicherheit dies erfordert, aktuell keine Gründe vor. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02515 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim am 28.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Josef Mögele Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 25 An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München - Abt. E 4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 25 - Laim kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 25 - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 25 - Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 16757_V 16757 Anwohnerparkplaetze Valpichlerstrasse A.pdf === Betreff Parksituation Valpichlerstrasse Aus gegebenem Anlass beantrage ich , daß in der Valpichlerstrasse zwischen Friedenheimerstrasse und Hogenberg- / Fröb...

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:30 Uhr

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