=== 20-26 _ B 08616_B 08616 Unterflurcontainer fuer Neubaugebiet.pdf ===
BA-Geschäftsstelle West Grüne-Fraktion im BA Laim
Landsberger Straße 486
81241 München München, den 19.01.2026
Antrag
Unterflurcontainer für Altglas im Neubaugebiet
Zschokke-/Westendstraße
Der Bezirksausschuss Laim möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München wird gebeten, im Neubaugebiet Zschokke-/Westendstraße
die Installation von Unterflurcontainern für den Wertstoff Glas zu prüfen.
Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob diese Unterflurcontainer gemeinsam mit
den bereits geplanten Unterflurcontainern für Papier-, Rest- und Biomüll der
Abfallwirtschaftsbetriebe München (AWM) realisiert werden können, um Synergieeffekte
bei Planung und Bau zu nutzen. Die Kosten der Unterflurcontainer sollen nicht auf die sozial
geförderten Wohnungen umgelegt werden.
Begründung:
Im Neubaugebiet Zschokke-/Westendstraße sollen moderne und zukunftsfähige Lösungen
für die Abfallentsorgung angestrebt werden. Unterflurcontainer bieten gegenüber
herkömmlichen oberirdischen Wertstoffcontainern erhebliche Vorteile: Sie tragen zu
einem aufgeräumteren Erscheinungsbild des öffentlichen Raums bei, reduzieren Geruchs-
und Lärmbelästigungen und sind weniger anfällig für Vermüllung.
Da im Zuge der Einführung der Gelben Tonne ab dem Jahr 2027 im öffentlichen Raum nur
noch der Wertstoff Glas separat gesammelt wird, ist eine vorausschauende Planung
sinnvoll. Eine gemeinsame Umsetzung mit den geplanten Unterflurcontainern für Papier-,
Rest- und Biomüll ermöglicht zudem bauliche und wirtschaftliche Synergieeffekte und
unterstützt eine effiziente Flächennutzung im Neubaugebiet.
Martin Beier I Manuela Fritz I Nicola Fritz I Lisbeth Haas I Christian Hartranft I
Jutta Hofbauer I Wolfgang Hofstätter I Gerhard Laub I Renate Spannig I Erika Sturm
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Telefon: 089 233-722871
Telefax: 089 233-726057
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Raum und Ressourcen für München
Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An den Vorsitzenden des BA
25 - Laim
Herrn Josef Mögele
Marienplatz 8
80331 München
28.04.2026
Unterflurcontainer für Altglas im Neubaugebiet Zschokke-/Westendstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08616 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim vom
05.02.2026
Sehr geehrter Herr Mögele,
der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 25 - Laim fordert mit dem oben genannten Antrag die
Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München
(AWM) auf, „im Neubaugebiet Zschokke-/Westendstraße die Installation von Unterflur-
containern für den Wertstoff Glas zu prüfen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob
diese Unterflurcontainer gemeinsam mit den bereits geplanten Unterflurcontainern für Papier-,
Rest- und Biomüll der Abfallwirtschaftsbetriebe München (AWM) realisiert werden können, um
Synergieeffekte bei Planung und Bau zu nutzen. Die Kosten der Unterflurcontainer sollen nicht
auf die sozial geförderten Wohnungen umgelegt werden“.
Dieser Antrag betrifft ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung
in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes, weil die Bearbeitung aller
Fragestellungen zum Betrieb von Wertstoffsammelstellen zu den laufenden Geschäften des
AWM gehört. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem Schreiben.
Allgemeines
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das
Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung
von Verkaufsverpackungen nicht in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
trägers, sondern die Verantwortung wurde insoweit den sog. Dualen Systemen Deutschland
I.
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Raum und Ressourcen für München
(DSD) übertragen. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VerpackG haben sich Hersteller*innen von
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden
Rücknahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Zwischenzeitlich sind zehn
DSD etabliert, die ihrerseits für die operative Durchführung der Einsammlung der
Verpackungen Betreiberfirmen beauftragen. In München sind dies derzeit die Firmen
Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH (Wittmann) und Remondis GmbH & Co. KG
(Remondis).
Im Stadtbezirk 25 - Laim betreibt Remondis die Wertstoffsammelstellen.
Neubaugebiet Zschokkestraße/Westendstraße
Im Zuge der Planungen des Neubaugebietes Zschokkestraße/Westendstraße wurde die
Errichtung einer Wertstoffsammelstelle für die Sammlung von Glas und Alttextilien mit
oberirdischen Depotcontainern berücksichtigt. Eine Unterflurcontaineranlage kann nicht
realisiert werden, da die Finanzierung nicht gesichert ist.
Der Hausmüll (Rest-, Papier- und Biomüll) soll – nach dem aktuellen Stand der Planungen –
mittels sog. Umleerbehälter gesammelt werden. Unterflurcontainer kommen hierfür nicht zum
Einsatz.
Da in Bezug auf die Sammlung von Leichtverpackungen ab 2027 das bestehende
Bringsystem (zu Depotcontainern) in ein Holsystem (Gelbe Tonne am Haus) geändert wird,
werden diesbezüglich entsprechend weitere Behälter in den Müllräumen aufgestellt.
Finanzierung einer Unterflurcontaineranlage
Die DSD sind nicht bereit, die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb von
Unterflurcontaineranlagen, weder für die Glas- noch für die Leichtverpackungssammlung, zu
übernehmen. Begründet wird dies damit, dass es nicht Aufgabe der DSD sei, Aufwendungen
zur Verbesserung des Stadtbildes zu finanzieren.
Für die Finanzierung von Unterflurcontaineranlagen und die damit verbundenen Folgekosten,
wie z. B. Reparaturen, stehen dem AWM bedauerlicherweise aus rechtlichen Gründen keine
finanziellen Mittel zur Verfügung.
Gebührengelder dürfen vom AWM nicht für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung eines
anderen – in dem Fall der Wertstoffsammelstellen der DSD – verwendet werden. Gebühren-
rechtlich wären nur die Kosten ansatzfähig, die für die von der öffentlichen Einrichtung (AWM)
erbrachte Leistung entstehen. Die Aufgabe der Erfassung, Sortierung und Verwertung von
Verpackungen aus Glas oder Kunststoff ist jedoch nach dem Verpackungsgesetz den DSD
zugewiesen und nicht dem AWM. Der AWM hat bereits verschiedene Finanzierungsmöglich-
keiten geprüft. Im städtischen Haushalt sind dafür derzeit keine Mittel hinterlegt.
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Die Finanzierung könnte möglicherweise aus dem Stadtbezirksbudget erfolgen. Dies ergibt
sich aus der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04226 des Verwaltungs- und Personalausschusses
vom 22.09.2021. Demnach kann der Bezirksausschuss mit dem Ziel der Förderung des
Gemeinschaftslebens im Stadtbezirk insbesondere über die Bestellung von städtischen
Leistungen entscheiden. Ebenso wären die Folgekosten hierzu aus dem Stadtbezirksbudget
zu finanzieren, sofern es keine andere Möglichkeit zur Finanzierung dieser gibt. Hierunter fällt
insbesondere die jährlich durchzuführende Funktionsprüfung (UVV-Prüfung) inkl. Wartung,
Reparatur und Reinigung. Sollte aus diesem Budget die Errichtung von Unterflurcontainern
gewünscht werden, wird um Mitteilung gebeten, um das weitere Verfahren einleiten zu
können.
Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 05.02.2026 ist damit
satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats