=== 20-26 _ B 08355_B 08355 Gehwegparken erlauben.pdf ===
An
BA-Geschäftsstelle West
Landsbergerstr. 486
81241 München
Ermöglichung von punktuellem Gehwegparken in Laim – Prüfung und Beschilderung an
ausgewählten Straßenzügen
Antrag
Der Bezirksausschuss 25 bittet das Mobilitätsreferat, in den nachfolgend genannten Straßenzügen
die Möglichkeit des erlaubten Gehwegparkens wohlwollend zu prüfen und – sofern aus
straßenverkehrlicher und fußverkehrlicher Sicht nicht zwingend unvereinbar – durch entsprechende
Beschilderung („Gehwegparken erlaubt“, Zeichen 315 StVO) und Markierungen zu ermöglichen.
Ziel ist es, in besonders stark belasteten Bereichen des Stadtteils punktuelle Entlastungen der
Parkplatzsituation zu schaffen und dabei ausreichende Gehwegbreiten (mindestens ca. 1,60 m) zu
gewährleisten.
Süd/West:
• Guido-Schneble-Straße (östlich ab Aindorferstraße)
• Aindorferstraße (südlich ab Guido-Schneble-Straße Richtung Fürstenriederstraße)
• Camerloherstraße (nördlich zwischen Guido-Schneble-Straße und Rushaimerstraße)
• Saherrstraße (südlich von Reindlstraße bis Käpflstraße, ausgenommen Zugang zur Kirche)
Zudem ist die Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen zu prüfen:
• Ofenerstraße
• St.-Ulrich-Straße
• Hauner-/Friedbergerstraße
Nord/West:
• Riegerhofstraße (östlich bis Valpichlerstraße)
• Valpichlerstraße (südlich bis Ossietzkystraße, nördlich bis Von-der-Pforten-Straße)
• Von-der-Pforten-Straße (westlich von Valpichlerstraße bis Gotthardstraße)
• Freiburger Platz (südlich)
• Agnes-Bernauer-Platz (nördlich)
• Willibaldstraße (östlich vom Willibaldplatz bis Rappstraße
Zudem sind folgende Einbahnregelungen zu prüfen:
• Riegerhofstraße
• Wimpfenerstraße / Freiburger Platz / Tuttlingerstraße
Süd/Ost:
• Burgkmairstraße (östlich zwischen Fachnerstraße und Zschokkestraße)
• Camerloherstraße (nördlich ca. 15 m westlich der Friedenheimer Straße)
• Flotowstraße (östlich zwischen Camerloherstraße und Hörkherstraße)
• Aindorferstraße (südwestlich der Friedenheimer Straße bis zur Feuerwehrzufahrt)
Nord/Ost:
• Lautensackstraße (östlich zwischen Zschokkestraße und Wilhelm-Riehl-Straße)
• Schrobenhausener Straße (östlich zwischen Pfarrer-Endres-Weg und Ilse-Weber-Straße)
• Berhamstraße (östlich zwischen Agnes-Bernauer-Straße und Schäufeleinstraße)
• Veitstoßstraße (südlich zwischen Fürstenrieder Straße und Sandrartstraße)
• Hogenbergstraße (südlich zwischen Kirchmairstraße und Parkhauszufahrt Einkaufszentrum
bzw. bis Fürstenrieder Straße)
Sofern zwingende rechtliche Gründe oder Verkehrssicherheitsbelange entgegenstehen, wird um
eine entsprechende Begründung und Abwägung gebeten.
Der Bezirksausschuss bittet das Mobilitätsreferat zudem um eine wohlwollende und zeitnahe
Rückmeldung, idealerweise bis zum Jahresbeginn 2026, damit die betroffenen Laimer Bürger*innen
schnellstmöglich Entlastung erfahren können.
Begründung
Die Parkplatzsituation im Stadtteil Laim ist seit längerer Zeit äußerst angespannt und wurde zuletzt
auch in der lokalen Presse thematisiert. Besonders in dicht bebauten Wohnquartieren ohne
Tiefgaragen oder größere Stellplatzflächen stehen die Anwohnenden zunehmend vor erheblichen
Problemen bei der Suche nach einem Parkplatz.
Den Antragsstellenden ist bewusst, dass die Ermöglichung des Gehwegparkens nur punktuelle
Verbesserungen bewirken kann und keine strukturelle Lösung der Parkraumsituation darstellt.
Dennoch kann die gezielte Freigabe einzelner Gehwegbereiche, an denen eine ausreichende
Restgehwegbreite von ca. 1,60 Metern verbleibt, einen pragmatischen Kompromiss darstellen.
Ziel ist es, den berechtigten Interessen der Anwohnenden Rechnung zu tragen, ohne die Sicherheit
und Nutzbarkeit der Gehwege wesentlich einzuschränken. Damit leistet der Bezirksausschuss einen
Beitrag, um die Lebensqualität im Stadtviertel trotz hoher Verdichtung zu erhalten und pragmatische
Lösungen für den ruhenden Verkehr zu fördern.
gez. gez.
Carsten Kaufmann Alexandra Gaßmann
Fraktionssprecher SPD Laim Fraktionssprecherin CSU Laim
=== 20-26 _ B 08355_B 08355 Gehwegparken erlauben AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Strategie
MOR-GB1
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West
bag-west.dir@muenchen.de
An den BA 25 - Laim
Herr Mögele
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
16.04.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Ermöglichung von punktuellem Gehwegparken in Laim – Prüfung und Beschilderung an
ausgewählten Straßenzügen
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08355 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim
Sehr geehrter Herr Mögele,
zu Ihrem Antrag vom 13.11.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine
barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“
beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit
verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von
Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung
des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München
durchgeführt.
Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den
rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der
Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren geduldet wird, ändert nichts an dessen
Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet.
Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in
Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. In dem
Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt
und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte
bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Das Vorgehen soll testweise in
Seite 2 von 2
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
ersten Quartieren mit besonders hoher Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend
auf einer Datenanalyse (räumliche Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens,
Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der sozialen Einrichtungen etc.) und in enger
Absprache mit den Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Da
sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis,
dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie
genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Die entsprechenden
Regelungen werden wir zu gegebener Zeit auf den Bezirk 25 anwenden und die von Ihnen
aufgelisteten Straßen prüfen.
Wie in der BV-Empfehlung von Ihnen erwähnt, führt die Beachtung des Gehwegparkverbots
gelegentlich dazu, dass nur einseitig am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dabei
muss die freie Restfahrbahnbreite mindestens drei Meter betragen, damit Rettungs- und
Versorgungsfahrzeuge die Straße gefahrlos passieren können.
Soll ein rechtskonformes Parken in der eigenen Straße nicht möglich sein, muss auf die
nähere Umgebung ausgewichen werden. Nach geltender Rechtsprechung und in einer
Großstadt wie München kann es den Bewohner*innen hierbei zugemutet werden, das
Fahrzeug ein paar Straßen entfernt abzustellen. Es liegt in der Verantwortung der
Fahrzeughalter*innen, ihr Fahrzeug regelkonform zu parken.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team MOR-GB 1.24
I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
II. Ablage bei MOR-GB1