Schreiben Mobilitätsreferat vom 16.04.26: Ermöglichung von punktuellem Gehwegparken in Laim – Prüfung und Besc…

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Schreiben Mobilitätsreferat vom 16.04.26: Ermöglichung von punktuellem Gehwegparken in Laim – Prüfung und Beschilderung an ausgewählten Straßenzügen

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=== 20-26 _ B 08355_B 08355 Gehwegparken erlauben.pdf === An BA-Geschäftsstelle West Landsbergerstr. 486 81241 München Ermöglichung von punktuellem Gehwegparken in Laim – Prüfung und Beschilderung an ausgewählten Straßenzügen Antrag Der Bezirksausschuss 25 bittet das Mobilitätsreferat, in den nachfolgend genannten Straßenzügen die Möglichkeit des erlaubten Gehwegparkens wohlwollend zu prüfen und – sofern aus straßenverkehrlicher und fußverkehrlicher Sicht nicht zwingend unvereinbar – durch entsprechende Beschilderung („Gehwegparken erlaubt“, Zeichen 315 StVO) und Markierungen zu ermöglichen. Ziel ist es, in besonders stark belasteten Bereichen des Stadtteils punktuelle Entlastungen der Parkplatzsituation zu schaffen und dabei ausreichende Gehwegbreiten (mindestens ca. 1,60 m) zu gewährleisten. Süd/West: • Guido-Schneble-Straße (östlich ab Aindorferstraße) • Aindorferstraße (südlich ab Guido-Schneble-Straße Richtung Fürstenriederstraße) • Camerloherstraße (nördlich zwischen Guido-Schneble-Straße und Rushaimerstraße) • Saherrstraße (südlich von Reindlstraße bis Käpflstraße, ausgenommen Zugang zur Kirche) Zudem ist die Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen zu prüfen: • Ofenerstraße • St.-Ulrich-Straße • Hauner-/Friedbergerstraße Nord/West: • Riegerhofstraße (östlich bis Valpichlerstraße) • Valpichlerstraße (südlich bis Ossietzkystraße, nördlich bis Von-der-Pforten-Straße) • Von-der-Pforten-Straße (westlich von Valpichlerstraße bis Gotthardstraße) • Freiburger Platz (südlich) • Agnes-Bernauer-Platz (nördlich) • Willibaldstraße (östlich vom Willibaldplatz bis Rappstraße Zudem sind folgende Einbahnregelungen zu prüfen: • Riegerhofstraße • Wimpfenerstraße / Freiburger Platz / Tuttlingerstraße Süd/Ost: • Burgkmairstraße (östlich zwischen Fachnerstraße und Zschokkestraße) • Camerloherstraße (nördlich ca. 15 m westlich der Friedenheimer Straße) • Flotowstraße (östlich zwischen Camerloherstraße und Hörkherstraße) • Aindorferstraße (südwestlich der Friedenheimer Straße bis zur Feuerwehrzufahrt) Nord/Ost: • Lautensackstraße (östlich zwischen Zschokkestraße und Wilhelm-Riehl-Straße) • Schrobenhausener Straße (östlich zwischen Pfarrer-Endres-Weg und Ilse-Weber-Straße) • Berhamstraße (östlich zwischen Agnes-Bernauer-Straße und Schäufeleinstraße) • Veitstoßstraße (südlich zwischen Fürstenrieder Straße und Sandrartstraße) • Hogenbergstraße (südlich zwischen Kirchmairstraße und Parkhauszufahrt Einkaufszentrum bzw. bis Fürstenrieder Straße) Sofern zwingende rechtliche Gründe oder Verkehrssicherheitsbelange entgegenstehen, wird um eine entsprechende Begründung und Abwägung gebeten. Der Bezirksausschuss bittet das Mobilitätsreferat zudem um eine wohlwollende und zeitnahe Rückmeldung, idealerweise bis zum Jahresbeginn 2026, damit die betroffenen Laimer Bürger*innen schnellstmöglich Entlastung erfahren können. Begründung Die Parkplatzsituation im Stadtteil Laim ist seit längerer Zeit äußerst angespannt und wurde zuletzt auch in der lokalen Presse thematisiert. Besonders in dicht bebauten Wohnquartieren ohne Tiefgaragen oder größere Stellplatzflächen stehen die Anwohnenden zunehmend vor erheblichen Problemen bei der Suche nach einem Parkplatz. Den Antragsstellenden ist bewusst, dass die Ermöglichung des Gehwegparkens nur punktuelle Verbesserungen bewirken kann und keine strukturelle Lösung der Parkraumsituation darstellt. Dennoch kann die gezielte Freigabe einzelner Gehwegbereiche, an denen eine ausreichende Restgehwegbreite von ca. 1,60 Metern verbleibt, einen pragmatischen Kompromiss darstellen. Ziel ist es, den berechtigten Interessen der Anwohnenden Rechnung zu tragen, ohne die Sicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege wesentlich einzuschränken. Damit leistet der Bezirksausschuss einen Beitrag, um die Lebensqualität im Stadtviertel trotz hoher Verdichtung zu erhalten und pragmatische Lösungen für den ruhenden Verkehr zu fördern. gez. gez. Carsten Kaufmann Alexandra Gaßmann Fraktionssprecher SPD Laim Fraktionssprecherin CSU Laim === 20-26 _ B 08355_B 08355 Gehwegparken erlauben AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West bag-west.dir@muenchen.de An den BA 25 - Laim Herr Mögele Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 16.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Ermöglichung von punktuellem Gehwegparken in Laim – Prüfung und Beschilderung an ausgewählten Straßenzügen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08355 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim Sehr geehrter Herr Mögele, zu Ihrem Antrag vom 13.11.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München durchgeführt. Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren geduldet wird, ändert nichts an dessen Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet. Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Das Vorgehen soll testweise in Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] ersten Quartieren mit besonders hoher Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der sozialen Einrichtungen etc.) und in enger Absprache mit den Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Die entsprechenden Regelungen werden wir zu gegebener Zeit auf den Bezirk 25 anwenden und die von Ihnen aufgelisteten Straßen prüfen. Wie in der BV-Empfehlung von Ihnen erwähnt, führt die Beachtung des Gehwegparkverbots gelegentlich dazu, dass nur einseitig am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dabei muss die freie Restfahrbahnbreite mindestens drei Meter betragen, damit Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge die Straße gefahrlos passieren können. Soll ein rechtskonformes Parken in der eigenen Straße nicht möglich sein, muss auf die nähere Umgebung ausgewichen werden. Nach geltender Rechtsprechung und in einer Großstadt wie München kann es den Bewohner*innen hierbei zugemutet werden, das Fahrzeug ein paar Straßen entfernt abzustellen. Es liegt in der Verantwortung der Fahrzeughalter*innen, ihr Fahrzeug regelkonform zu parken. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team MOR-GB 1.24 I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges II. Ablage bei MOR-GB1

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

11.06.2026 um 19:30 Uhr

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