=== 20-26 _ Q 00779_Q 00779 Gehwegparken.pdf ===
=== 20-26 _ Q 00779_Q 00779 Gehwegparken AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Strategie
MOR-GB1
80313 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
16.04.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Gehwegparken auf einer Seite Burgkmairstraße zulassen und Meldeplattform für
Gehwegparken abschaffen
Anfrage Nr. 20-26 / Q 00779 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am
25.11.2025
Guten Tag
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 25.11.2025 wurde
dem Mobilitätsreferat zugeleitet. Wir entschuldigen uns für die späte Rückmeldung und freuen
uns, Ihnen nun die gewünschte Information zur Verfügung stellen zu können.
In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage, ob das Gehwegparken in der
Burgkmairstraße auf einer Seite wieder angeordnet werden kann.
Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine
barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“
beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472).
In dieser wurde das MOR mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und
der Sicherheit von Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im
Zuge der Umsetzung des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum
Gehwegparken in München durchgeführt.
Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den
rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der
Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren geduldet wird, ändert nichts an dessen
Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet.
Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in
Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. In dem
Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt
und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte
bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Das Vorgehen soll testweise in
ersten Quartieren mit besonders hoher Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend
auf einer Datenanalyse (räumliche Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens,
Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der sozialen Einrichtungen etc.) und in enger
Absprache mit den Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Da
sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis,
dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort zu Ihrem ersten
Punkte bzgl. des Gehwegsparken geben können. Wir werden zu gegebener Zeit auf Ihren
Bezirksauschuss zukommen.
Wie von Ihnen erwähnt, führt die Beachtung des Gehwegparkverbots gelegentlich dazu, dass
nur einseitig am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dabei muss die freie
Restfahrbahnbreite mindestens drei Meter betragen, damit Rettungs- und
Versorgungsfahrzeuge die Straße gefahrlos passieren können.
Soll ein rechtskonformes Parken in der eigenen Straße nicht möglich sein, muss auf die
nähere Umgebung ausgewichen werden. Nach geltender Rechtsprechung und in einer
Großstadt wie München kann es den Bewohner*innen hierbei zugemutet werden, das
Fahrzeug ein paar Straßen entfernt abzustellen. Es liegt in der Verantwortung der
Fahrzeughalter*innen, ihr Fahrzeug regelkonform zu parken.
Zum zweiten Antragspunkt: Der Landeshauptstadt München ist bekannt, dass auch über
private Portale Fotos von verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen hochgeladen und an
verschiedene Polizeiinspektionen zur Anzeige der Parkverstöße gesendet werden. Die Fülle
der Anzeigen, die über derartige Portale erstattet werden können, ist Ausdruck einer
gesellschaftlichen Entwicklung, die die Problematik der Nutzungskonflikte im knappen
öffentlichen Raum aufzeigt. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Landeshauptstadt
München keinen Einfluss auf privat betriebene Apps hat, die zur Meldung genutzt werden. Die
verkehrsüberwachenden Behörden sind verpflichtet, Drittanzeigen jeder Art nachzugehen. Als
Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München befürworten wir ein rechtskonformes
Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden.
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 25.11.2025 ist damit satzungsmäßig erledigt.
I. Abdruck von I. an die BAG-West
Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksausschuss 25
II. DMS-Vorgang mit Versendungsnachweis zurück an GL5
Mit der Bitte um Einstellung des Antwortschreibens in das RIS + Abschluss des DMS-
Vorganges