Schreiben Mobilitätsreferat vom 16.04.26: Gehwegparken in der Burgkmairstraße erlauben

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=== 20-26 _ Q 00780_Q 00780 Gehwegparken Burgkmairstr.pdf === === 20-26 _ Q 00780_Q 00780 Gehwegparken Burgkmairstr AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 80313 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 16.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gehwegparken in der Burgkmairstraße erlauben Anfrage Nr. 20-26 / Q 00780 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 25.11.2025 Guten Tag Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 25.11.2025 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. Wir entschuldigen uns für die späte Rückmeldung und freuen uns, Ihnen nun die gewünschte Information zur Verfügung stellen zu können. In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage, ob das Gehwegparken in der Burgkmairstraße auf einer Seite wieder angeordnet werden kann. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München durchgeführt. Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren geduldet wird, ändert nichts an dessen Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet. Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Das Vorgehen soll testweise in ersten Quartieren mit besonders hoher Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der sozialen Einrichtungen etc.) und in enger Absprache mit den Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden zu gegebener Zeit auf Ihren Bezirksauschuss zukommen. Wie von Ihnen erwähnt, führt die Beachtung des Gehwegparkverbots gelegentlich dazu, dass nur einseitig am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dabei muss die freie Restfahrbahnbreite mindestens drei Meter betragen, damit Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge die Straße gefahrlos passieren können. Soll ein rechtskonformes Parken in der eigenen Straße nicht möglich sein, muss auf die nähere Umgebung ausgewichen werden. Nach geltender Rechtsprechung und in einer Großstadt wie München kann es den Bewohner*innen hierbei zugemutet werden, das Fahrzeug ein paar Straßen entfernt abzustellen. Es liegt in der Verantwortung der Fahrzeughalter*innen, ihr Fahrzeug regelkonform zu parken. Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 25.11.2025 ist damit satzungsmäßig erledigt. I. Abdruck von I. an die BAG-West Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksausschuss 25 II. DMS-Vorgang mit Versendungsnachweis zurück an GL5 Mit der Bitte um Einstellung des Antwortschreibens in das RIS + Abschluss des DMS- Vorganges

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

11.06.2026 um 19:30 Uhr

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