(E) Verkehrsberuhigter Bereich in der Ilmmünsterstraße Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 18854

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00891_V 00891 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmuensterstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00891_V 00891 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmuensterstrasse A.pdf
  • B 25_VG 02.07.2026 oeff. 3 2..pdf
  • 20-26 _ E 03259_E 03259 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmünsterstr.pdf
  • 20-26 _ E 03259_E 03259 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmünsterstr A1.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00891_V 00891 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmuensterstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 01525 68 68103 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement und Projektentwicklung Bezirk Süd - MOR-GB2.14 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Verkehrsberuhigter Bereich in der Ilmmünsterstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 25.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00891 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 30.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 beschlossen. In dieser wird gefordert, in der Ilmmünsterstraße einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Zu der vorgeschlagenen Bürgerversammlungsempfehlung kann wie folgt Stellung genommen werden: Besonders das Parken auf Gehwegen beschäftigt seit einiger Zeit die Menschen in vielen Münchner Stadtvierteln, so auch in Ihrem. Die Wünsche bilden das gesamte Spektrum ab – von der Bitte nach scharfer Unterbindung des Gehwegparkens bis hin zur Legalisierung des Gehwegparkens. Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist. Gehwege dienen vor allem dem Fußverkehr und sollen eine sichere, komfortable und möglichst ungestörte Nutzung für alle, die zu Fuß unterwegs sind, ermöglichen. Wir wissen aber auch, dass in einigen Stadtvierteln die Parkplatzsituation schwierig ist. Die Ursachen sind sehr unterschiedlich. Das Gehwegparken wurde in München über lange Zeit in einem eher geringen Umfang geahndet. Die Landeshauptstadt München und die Polizei haben vor allem dann eingegriffen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch unrechtmäßiges Parken auf dem Gehweg eindeutig gefährdet war. Seit Online-Portale das Anzeigen von Parkverstößen durch Dritte ermöglichen, hat sich die Anzahl der Anzeigen gegen unrechtmäßiges Gehwegparken erhöht, welchen entsprechend nachgegangen wird. Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen, gleichzeitig jedoch die zuvor beschriebenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Wir gehen davon aus, dass Straßen in Laim dazugehören werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu der von Ihnen angesprochenen Straße aktuell noch keine Aussage zum weiteren Vorgehen treffen können. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass es uns nach dem Stadtratsbeschluss gemeinsam gelingen wird, als Stadtverwaltung mit der Polizei und dem jeweiligen lokalen Bezirksausschuss kompromissorientierte Lösungen zu finden. Zum Wunsch nach einem verkehrsberuhigten Bereich möchten wir bereits folgende Einordnung geben: Die Landeshauptstadt München wird regelmäßig von Bürger*innen und anderen Akteuren gebeten, einzelne Straßen mit vergleichsweise geringer Verkehrsfrequenz und starkem Gehwegparken als „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu beschildern, um damit das vorhandene Gehwegparken zu legalisieren – so auch in der vorliegenden Bürgerversammlungsempfehlung zur Ilmmünsterstraße. Die Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen erfordert jedoch entsprechende verkehrliche Voraussetzungen für die Anordnung und eine bauliche Straßenumgestaltung. So muss durch die besondere Gestaltung der Eindruck vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Um dies herzustellen, sind im Regelfall u.a. ein niveaugleicher Ausbau, Fahrgassenversätze, Parkflächenkennzeichnungen und Elemente zur Herstellung der Aufenthaltsqualität notwendig. Die Gestaltung eines verkehrsberuhigten Bereiches geht daher notwendigerweise einher mit einem teils beträchtlichen Verlust an Stellplätzen. Dies hat zur Folge, dass bei verkehrsberuhigten Bereichen in der Summe mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weniger Parkstände erhalten bleiben als bei einseitigem Parken am Fahrbahnrand. Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit von solchen Baumaßnahmen spielen nicht zuletzt auch finanzielle Gesichtspunkte eine Rolle. Der Umbau einer Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich erfordert einen erheblichen Finanzaufwand. Daher wird dies in den überwiegenden Fällen als keine zielführende Maßnahme zur Lösung des Gehwegparkens gesehen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 kann derzeit nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Ilmmünsterstraße wird derzeit nicht verfolgt. Sobald der Stadtrat sich mit dem Grundsatzvorgehen zum Gehwegparken in München befasst hat, erfolgt anschließend eine schrittweise Übertragung des Vorgehens auf relevante Straßen in den Stadtbezirken. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Josef Mögele Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 25 - Laim kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 25 - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 25 - Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.141 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00891_V 00891 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmuensterstrasse A.pdf === Anlage === B 25_VG 02.07.2026 oeff. 3 2..pdf === Datum: 03.07.2026 Telefon: 089 - 23 33 74 15 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat (E) Verkehrsberuhigter Bereich in der Ilmmünsterstraße Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 18854 Verkehrsberuhigter Bereich in der Ilmmünsterstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00891 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 25 - Laim vom 02. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03259_E 03259 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmünsterstr.pdf === === 20-26 _ E 03259_E 03259 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmünsterstr A1.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

02.07.2026 um 19:30 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar