=== 26-32 _ V 00891_V 00891 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmuensterstrasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Telefon: 01525 68 68103 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement und
Projektentwicklung
Bezirk Süd - MOR-GB2.14
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Verkehrsberuhigter Bereich in der Ilmmünsterstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am
25.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00891
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259
Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 30.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr.
20-26 / E 03259 beschlossen. In dieser wird gefordert, in der Ilmmünsterstraße einen
verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Zu der vorgeschlagenen Bürgerversammlungsempfehlung kann wie folgt Stellung genommen
werden:
Besonders das Parken auf Gehwegen beschäftigt seit einiger Zeit die Menschen in vielen
Münchner Stadtvierteln, so auch in Ihrem. Die Wünsche bilden das gesamte Spektrum ab –
von der Bitte nach scharfer Unterbindung des Gehwegparkens bis hin zur Legalisierung des
Gehwegparkens.
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf
Gehwegen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist. Gehwege
dienen vor allem dem Fußverkehr und sollen eine sichere, komfortable und möglichst
ungestörte Nutzung für alle, die zu Fuß unterwegs sind, ermöglichen. Wir wissen aber auch,
dass in einigen Stadtvierteln die Parkplatzsituation schwierig ist. Die Ursachen sind sehr
unterschiedlich.
Das Gehwegparken wurde in München über lange Zeit in einem eher geringen Umfang
geahndet. Die Landeshauptstadt München und die Polizei haben vor allem dann eingegriffen,
wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch unrechtmäßiges Parken auf dem
Gehweg eindeutig gefährdet war. Seit Online-Portale das Anzeigen von Parkverstößen durch
Dritte ermöglichen, hat sich die Anzahl der Anzeigen gegen unrechtmäßiges Gehwegparken
erhöht, welchen entsprechend nachgegangen wird.
Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur
systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es,
im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen,
gleichzeitig jedoch die zuvor beschriebenen Interessenslagen und die konkrete örtliche
Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung
im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen
Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Wir gehen
davon aus, dass Straßen in Laim dazugehören werden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu der von Ihnen angesprochenen Straße aktuell
noch keine Aussage zum weiteren Vorgehen treffen können. Wir sind jedoch zuversichtlich,
dass es uns nach dem Stadtratsbeschluss gemeinsam gelingen wird, als Stadtverwaltung mit
der Polizei und dem jeweiligen lokalen Bezirksausschuss kompromissorientierte Lösungen zu
finden.
Zum Wunsch nach einem verkehrsberuhigten Bereich möchten wir bereits folgende
Einordnung geben: Die Landeshauptstadt München wird regelmäßig von Bürger*innen und
anderen Akteuren gebeten, einzelne Straßen mit vergleichsweise geringer Verkehrsfrequenz
und starkem Gehwegparken als „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu beschildern, um damit das
vorhandene Gehwegparken zu legalisieren – so auch in der vorliegenden
Bürgerversammlungsempfehlung zur Ilmmünsterstraße.
Die Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen erfordert jedoch entsprechende verkehrliche
Voraussetzungen für die Anordnung und eine bauliche Straßenumgestaltung. So muss durch
die besondere Gestaltung der Eindruck vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion
überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Um dies
herzustellen, sind im Regelfall u.a. ein niveaugleicher Ausbau, Fahrgassenversätze,
Parkflächenkennzeichnungen und Elemente zur Herstellung der Aufenthaltsqualität notwendig.
Die Gestaltung eines verkehrsberuhigten Bereiches geht daher notwendigerweise einher mit
einem teils beträchtlichen Verlust an Stellplätzen. Dies hat zur Folge, dass bei
verkehrsberuhigten Bereichen in der Summe mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weniger
Parkstände erhalten bleiben als bei einseitigem Parken am Fahrbahnrand.
Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit von solchen Baumaßnahmen spielen nicht zuletzt
auch finanzielle Gesichtspunkte eine Rolle. Der Umbau einer Straße in einen
verkehrsberuhigten Bereich erfordert einen erheblichen Finanzaufwand.
Daher wird dies in den überwiegenden Fällen als keine zielführende Maßnahme zur Lösung
des Gehwegparkens gesehen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
25.11.2025 kann derzeit nicht entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Ilmmünsterstraße wird
derzeit nicht verfolgt. Sobald der Stadtrat sich mit dem Grundsatzvorgehen zum
Gehwegparken in München befasst hat, erfolgt anschließend eine schrittweise
Übertragung des Vorgehens auf relevante Straßen in den Stadtbezirken.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes
Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Josef Mögele Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 25 - Laim kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 25 - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht
vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe
Beiblatt).
Der Beschluss des BA 25 - Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.141
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00891_V 00891 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmuensterstrasse A.pdf ===
Anlage
=== B 25_VG 02.07.2026 oeff. 3 2..pdf ===
Datum: 03.07.2026
Telefon: 089 - 23 33 74 15
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Mobilitätsreferat
(E) Verkehrsberuhigter Bereich in der Ilmmünsterstraße
Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 18854
Verkehrsberuhigter Bereich in der Ilmmünsterstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03259 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
25.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00891
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 25 - Laim
vom 02. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03259_E 03259 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmünsterstr.pdf ===
=== 20-26 _ E 03259_E 03259 Verkehrsberuhigter Bereich Ilmmünsterstr A1.pdf ===