Antwortschreiben Mobilitätsreferat

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Antwortschreiben Mobilitätsreferat vom 15.05.26: Barrierefreiheit gewährleisten - gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller und Sensibilisierung der Bevölkerung durch eine Kampagne

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=== 20-26 _ B 04697_Barrierefreiheit gewaehrleisten gekennzeichnete Flaechen zur Abstellung von E-Tretrollern.pdf === München, 10.10.2022 Renate Spannig, BA 25 Bündnis 90/Die Grünen Beauftragte für Menschen mit Behinderung und für Inklusion BA-Geschäftsstelle West Landsberger Straße 486 81241 München Barrierefreiheit gewährleisten – gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller und Sensibilisierung der Bevölkerung durch eine Kampagne Der BA 25 möge beschließen: Die Stadtverwaltung möge veranlassen, dass, wie im Schreiben vom 29.06.2022 vom MOR an- gekündigt, zeitnah auch im Stadtgebiet West gekennzeichnete Flächen zur Abstellung von E- Tretrollern ausgewiesen werden. Dabei soll BA 25 auch über die Planung der auszuweisenden Flächen am neu gestalteten S-Bahnhof Laim informiert werden. Als Beauftragte für Menschen mit Behinderung rege ich dazu eine Plakat-Kampagne an, um auf die besonderen Unfallgefahren insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen durch das Abstellen von E-Tretrollern auf Geh- und Fahrradwegen hinzuweisen und die Bevölkerung zu motivieren, die E-Tretroller auf den ausgewiesenen Flächen abzustellen. Begründung: Das verkehrswidrige Abstellen von E-Tretrollern auf Geh- und Fahrradwegen bedeutet insbe- sondere für Menschen mit Beeinträchtigung z.B. blinde Menschen, Rollstuhlfahrer:innen, Per- sonen mit Kinderwägen, Rollatoren ein Hindernis, aber auch für alle beteiligten Verkehrsteil- nehmer:innen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Der Beschluss, künftig nicht nur in der Stadtmitte, sondern im gesamten Stadtgebiet Flächen auszuweisen, ist zu begrüßen. Für gekennzeichnete Abstellflächen könnten z. B. in der Agnes-Bernauer-Straße die Buchten um die Trambahn- Oberleitungsmasten genutzt werden (siehe beigefügtes Foto). Dazu müsste ein entsprechendes Geländer zur Straßenseite als Abstellmöglichkeit und zum Schutz, damit die E-Tretroller nicht auf die Straße kippen können, angebracht werden. Besonders problematisch ist das Abstellen von E-Tretrollern auf den Geh- und Fahrwegen im S-Bahntunnel Laim. Den Mitgliedern des BA 25 sollten die Pläne für neu auszuweisenden Ab- stellflächen für E-Roller auch im Bereich Tunnelseite Landsbergerstrasse vorgelegt werden. Die Stadt sollte eine Kampagne als Appell an die Bürger:innen starten, um auf die Problematik durch verkehrsgefährdend abgestellte E-Tretroller hinzuweisen und die Bereitschaft zu erhö- hen, diese in den vorgesehenen Flächen abzustellen. Der FAK Mobilität des Behindertenbeirates LH München und die Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen BA 25 unterstützt diesen Antrag. Renate Spannig Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und für Inklusion BA 25 Laim Bündnis 90/ die Grünen Beispiel für Flächennutzung Mastbuchten für E-Roller Abstellplätze Foto: Spannig Agnes-Bernauer-Straße, Buchten um die Trambahn-Oberleitungsmasten als künftige Abstellfläche für E-Tretrollern, mit entsprechenden Metallgeländer als Abstellmöglichkeit und zum Schutz, damit die E-Tretroller nicht auf die Strasse kippen können. === 20-26 _ B 04697_B 04697_Barrierefreiheit gewaehrleisten gekennzeichnete Flaechen zur Abstellung von E-Tretrollern AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße Landeshauptstadt München Landeshauptstadt München, Postfach, 80313 München Geteilte und vernetzte Mobilität MOR-GB1.32 80313 München Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West bag-west.dir@muenchen.de An den BA 25 - Laim Herr Mögele Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 15.05.2026 Barrierefreiheit gewährleisten - gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller und Sensibilisierung der Bevölkerung durch eine Kampagne BA-Antrag Nr. 20-26 / B 04697 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim Sehr geehrter Herr Mögele, zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben. In Ihrem Antrag fordern Sie, gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller auszuweisen und den Bezirksausschuss 25 über die Planung, insbesondere am S-Bahnhof Laim, zu informieren. Zudem wird eine Sensibilisierungskampagne angeregt, um die Bevölkerung auf die Unfallgefahren hinzuweisen, die durch unsachgemäß abgestellte E-Tretroller für Menschen mit Beeinträchtigungen entstehen, und um deren Bereitschaft zu fördern, die Roller auf den vorgesehenen Flächen abzustellen. Zu Ihrem Antrag vom 10.10.2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Im November 2023 hat der Stadtrat mehrheitlich dem Beschluss „Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München“ (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800) zugestimmt. Hieraus ergibt sich ein stadtweiter Ausbau von 675 geteilten Abstellflächen für Mikromobilität. Ziel ist es, ein attraktives und geordnetes Angebot von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen (E-Tretroller, Fahrräder/Pedelecs, E-Motorroller, E-Lastenräder) im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen und gleichzeitig die Abstellsituation der Mikromobilität und damit die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere für Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen, deutlich zu verbessern. Angestrebt wird ein dichtes Netz von Abstellflächen mit entsprechendem I. Seite 2 von 2 Geofencing (Abstellverbotszone) in der Umgebung, sodass die Mikromobilitätsfahrzeuge in einem vordefinierten Radius (derzeit 100 m) nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können. Eine Beendigung der Miete ist im Bereich der o.g. jeweiligen Abstellverbotszone dann nicht möglich. Grundlage für die Errichtung der Abstellflächen ist die Grundsatzuntersuchung Mikromobilität in München (https://muenchenunterwegs.de/angebote/grundsatzuntersuchung- mikromobilitaet-in-muenchen). Des Weiteren fließen neben der Flottengröße der Anbieter auch der jeweils vorhandene Nutzungsdruck vor Ort in die Planung ein. Die zuständigen Bezirksausschüsse werden im Rahmen des Anhörungsrechts gemäß aktuell gültiger Bezirksausschuss-Satzung („Festlegung oder Änderung von Stellflächen für Shared- Mobility-Angebote”) gehört und involviert. Die vorgeschlagenen Standorte, S-Bahnhof Laim bzw. im Umgriff des S-Bahn-Tunnels Laim und verschiedene Standorte an der Agnes-Bernauer Straße sind nach Abstimmung mit dem Bezirksausschuss bereits umgesetzt. Das Mobilitätsreferat setzt verschiedene Maßnahmen zur Aufklärung bzgl. des Umgangs mit verschiedenen Shared Mobility Angeboten um. Dies erfolgt zum Beispiel durch den Internettauftritt des Mobilitätsreferats, muenchenunterwegs.de, auf den Social-Media-Kanälen, im Fahrgastinformationssystem der U-Bahnen, durch Postwurfsendungen, sowie in weiteren digitalen und Printmedien. Gerne lassen wir Ihnen, bei Bedarf auch Info-Postkarten zum Auslegen zukommen. Dem Antrag 20-26 / B 04697 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 10.10.2022 kann damit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsmäßig erledigt. Mit freundlichen Grüßen gez. MOR-GB1 II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB1.32

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Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

02.07.2026 um 19:30 Uhr

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