Antwortschreiben Mobilitätsreferat vom 15.05.26: Barrierefreiheit gewährleisten - gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller und Sensibilisierung der Bevölkerung durch eine Kampagne
=== 20-26 _ B 04697_Barrierefreiheit gewaehrleisten gekennzeichnete Flaechen zur Abstellung von E-Tretrollern.pdf ===
München, 10.10.2022 Renate Spannig, BA 25
Bündnis 90/Die Grünen
Beauftragte für Menschen mit
Behinderung und für Inklusion
BA-Geschäftsstelle West
Landsberger Straße 486
81241 München
Barrierefreiheit gewährleisten – gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller und
Sensibilisierung der Bevölkerung durch eine Kampagne
Der BA 25 möge beschließen:
Die Stadtverwaltung möge veranlassen, dass, wie im Schreiben vom 29.06.2022 vom MOR an-
gekündigt, zeitnah auch im Stadtgebiet West gekennzeichnete Flächen zur Abstellung von E-
Tretrollern ausgewiesen werden. Dabei soll BA 25 auch über die Planung der auszuweisenden
Flächen am neu gestalteten S-Bahnhof Laim informiert werden.
Als Beauftragte für Menschen mit Behinderung rege ich dazu eine Plakat-Kampagne an, um auf
die besonderen Unfallgefahren insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen durch das
Abstellen von E-Tretrollern auf Geh- und Fahrradwegen hinzuweisen und die Bevölkerung zu
motivieren, die E-Tretroller auf den ausgewiesenen Flächen abzustellen.
Begründung:
Das verkehrswidrige Abstellen von E-Tretrollern auf Geh- und Fahrradwegen bedeutet insbe-
sondere für Menschen mit Beeinträchtigung z.B. blinde Menschen, Rollstuhlfahrer:innen, Per-
sonen mit Kinderwägen, Rollatoren ein Hindernis, aber auch für alle beteiligten Verkehrsteil-
nehmer:innen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Der Beschluss, künftig nicht nur in der Stadtmitte,
sondern im gesamten Stadtgebiet Flächen auszuweisen, ist zu begrüßen. Für gekennzeichnete
Abstellflächen könnten z. B. in der Agnes-Bernauer-Straße die Buchten um die Trambahn-
Oberleitungsmasten genutzt werden (siehe beigefügtes Foto). Dazu müsste ein entsprechendes
Geländer zur Straßenseite als Abstellmöglichkeit und zum Schutz, damit die E-Tretroller nicht
auf die Straße kippen können, angebracht werden.
Besonders problematisch ist das Abstellen von E-Tretrollern auf den Geh- und Fahrwegen im
S-Bahntunnel Laim. Den Mitgliedern des BA 25 sollten die Pläne für neu auszuweisenden Ab-
stellflächen für E-Roller auch im Bereich Tunnelseite Landsbergerstrasse vorgelegt werden.
Die Stadt sollte eine Kampagne als Appell an die Bürger:innen starten, um auf die Problematik
durch verkehrsgefährdend abgestellte E-Tretroller hinzuweisen und die Bereitschaft zu erhö-
hen, diese in den vorgesehenen Flächen abzustellen.
Der FAK Mobilität des Behindertenbeirates LH München und die Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen BA 25 unterstützt diesen Antrag.
Renate Spannig Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und für Inklusion
BA 25 Laim Bündnis 90/ die Grünen
Beispiel für Flächennutzung Mastbuchten für E-Roller Abstellplätze
Foto: Spannig
Agnes-Bernauer-Straße, Buchten um die Trambahn-Oberleitungsmasten als künftige
Abstellfläche für E-Tretrollern, mit entsprechenden Metallgeländer als Abstellmöglichkeit und
zum Schutz, damit die E-Tretroller nicht auf die Strasse kippen können.
=== 20-26 _ B 04697_B 04697_Barrierefreiheit gewaehrleisten gekennzeichnete Flaechen zur Abstellung von E-Tretrollern AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
Landeshauptstadt
München
Landeshauptstadt München,
Postfach, 80313 München
Geteilte und vernetzte Mobilität
MOR-GB1.32
80313 München
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West
bag-west.dir@muenchen.de
An den BA 25 - Laim
Herr Mögele
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
15.05.2026
Barrierefreiheit gewährleisten - gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller und
Sensibilisierung der Bevölkerung durch eine Kampagne
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 04697 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim
Sehr geehrter Herr Mögele,
zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von
uns erhalten haben.
In Ihrem Antrag fordern Sie, gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller auszuweisen und
den Bezirksausschuss 25 über die Planung, insbesondere am S-Bahnhof Laim, zu
informieren. Zudem wird eine Sensibilisierungskampagne angeregt, um die Bevölkerung auf
die Unfallgefahren hinzuweisen, die durch unsachgemäß abgestellte E-Tretroller für Menschen
mit Beeinträchtigungen entstehen, und um deren Bereitschaft zu fördern, die Roller auf den
vorgesehenen Flächen abzustellen.
Zu Ihrem Antrag vom 10.10.2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Im November 2023 hat der Stadtrat mehrheitlich dem Beschluss „Zukunft geteilter
Mikromobilitätsangebote in München“
(https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800) zugestimmt. Hieraus ergibt sich
ein stadtweiter Ausbau von 675 geteilten Abstellflächen für Mikromobilität. Ziel ist es, ein
attraktives und geordnetes Angebot von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen (E-Tretroller,
Fahrräder/Pedelecs, E-Motorroller, E-Lastenräder) im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen
und gleichzeitig die Abstellsituation der Mikromobilität und damit die Verkehrssicherheit für
Fußgänger*innen, insbesondere für Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen, deutlich zu
verbessern. Angestrebt wird ein dichtes Netz von Abstellflächen mit entsprechendem
I.
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Geofencing (Abstellverbotszone) in der Umgebung, sodass die Mikromobilitätsfahrzeuge in
einem vordefinierten Radius (derzeit 100 m) nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt
werden können. Eine Beendigung der Miete ist im Bereich der o.g. jeweiligen
Abstellverbotszone dann nicht möglich.
Grundlage für die Errichtung der Abstellflächen ist die Grundsatzuntersuchung Mikromobilität
in München (https://muenchenunterwegs.de/angebote/grundsatzuntersuchung-
mikromobilitaet-in-muenchen). Des Weiteren fließen neben der Flottengröße der Anbieter auch
der jeweils vorhandene Nutzungsdruck vor Ort in die Planung ein.
Die zuständigen Bezirksausschüsse werden im Rahmen des Anhörungsrechts gemäß aktuell
gültiger Bezirksausschuss-Satzung („Festlegung oder Änderung von Stellflächen für Shared-
Mobility-Angebote”) gehört und involviert.
Die vorgeschlagenen Standorte, S-Bahnhof Laim bzw. im Umgriff des S-Bahn-Tunnels Laim
und verschiedene Standorte an der Agnes-Bernauer Straße sind nach Abstimmung mit dem
Bezirksausschuss bereits umgesetzt.
Das Mobilitätsreferat setzt verschiedene Maßnahmen zur Aufklärung bzgl. des Umgangs mit
verschiedenen Shared Mobility Angeboten um. Dies erfolgt zum Beispiel durch den
Internettauftritt des Mobilitätsreferats, muenchenunterwegs.de, auf den Social-Media-Kanälen,
im Fahrgastinformationssystem der U-Bahnen, durch Postwurfsendungen, sowie in weiteren
digitalen und Printmedien.
Gerne lassen wir Ihnen, bei Bedarf auch Info-Postkarten zum Auslegen zukommen.
Dem Antrag 20-26 / B 04697 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim vom
10.10.2022 kann damit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsmäßig erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
MOR-GB1
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB1.32