(E) Zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstraße

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  • 26-32 _ V 00733_V 00733 Zusaetzliche Wendemoeglichkeit Gotthardstrasse BE.pdf
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=== 26-32 _ V 00733_V 00733 Zusaetzliche Wendemoeglichkeit Gotthardstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] gb2-14.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirk Süd MOR-GB2.14 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03262 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 25.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00733 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03262 Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 30.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03262 beschlossen. In der Bürgerversammlungsempfehlung wurde eine zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstraße zwischen Fürstenrieder Straße und Kirchmairstraße für Fahrzeuge von Osten kommend beantragt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Wendemöglichkeit baustellenbedingt deutlich erweitert, um großen Baustellenfahrzeugen das Wenden zu ermöglichen. Vor der Baustelle auf der Fürstenrieder Straße war das Wenden an dieser Stelle nur von Westen kommend möglich. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Aus Sicht des Mobilitätsreferats sprechen gute Gründe für eine Wendemöglichkeit auf der Gotthardstraße, die sowohl von Fahrzeugen aus dem Osten als auch aus dem Westen genutzt werden kann. Eine Erweiterung um eine Wendemöglichkeit aus dem Osten würde den Knoten Fürstenrieder Straße / Gotthardstraße entlasten und dortige U-Turns verringern. Gerade an einem stark frequentierten Knoten mit zukünftigen Tramverkehr wäre dies zu begrüßen, da U- Turns im Kreuzungsbereich ein Unfallrisiko darstellen. Gegenüber den ursprünglichen Planungen für den finalen Zustand der Wendemöglichkeit müssen für eine Wendemöglichkeit aus beiden Fahrtrichtungen Anpassungen am östlichen Bord der Wendemöglichkeit vorgenommen werden. Das Baureferat hat dabei die grundsätz- liche Umsetzbarkeit der Maßnahme bestätigt. Nach Umsetzung der Maßnahme könnten Pkws in beide Fahrtrichtungen voreinander abbiegen. Lastkraftwagen, welche von Osten auf der Gotthardstraße kommen und in östliche Fahrtrich- tung wenden wollen, können laut Schleppkurvenprüfung allerdings nicht in einem Zug wenden. Aus diesem Grund wird das Wenden von großen Fahrzeugen durch die Anordnung des Ver- kehrszeichen 272 StVO („Wendeverbot“) und dem Zusatzzeichen für Lastkraftwagen ausge- schlossen. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung erfolgt, sobald die Wendemöglichkeit in ihrem baulich finalen Zustand aus beiden Fahrtrichtungen befahren werden kann. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03262 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 kann entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Wendemöglichkeit auf der Gotthardstraße wird baulich derartig angepasst, dass in Zukunft auch das Wenden für PKWs aus Fahrtrichtung Osten möglich ist. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03262 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Josef Mögele Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 25 - Laim kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 25 - Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 25 - Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.141 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00733_V 00733 Zusaetzliche Wendemoeglichkeit Gotthardstrasse A.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Laim am 25.11.2025 Betreff Zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstr. Ich beantrage eine zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstr. kurz vor der Kreuzung mit der Fürstenriederstr. für Fahrzeuge aus Osten kommend. Begründung: Auf der Gotthardstr. besteht zwischen den Kreuzungen mit der Fürstenriederstr. und der Friedenheimerstr. bisher nur eine legale Wendemöglichkeit für Fahrzeuge aus Richtung Westen kommend. Fahrzeuge aus Richtung Osten kommend mussten immer auf der Kreuzung Gotthardst./Fürstenriederstr. umkehren. Dies führte dies stets zur Rückstau. Faktisch ist die bestehende Wendemöglichkeit wegen der Baustelle wesentlich erweitert und wird auch und besonders von Fahrzeugen aus Osten kommend genutzt. Diese Wendemöglichkeit erweist sich als praktisch und verhindert Schleichwegfahrten durch die Wohngebiete. Sie sollte auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft erlaubt werden. Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 25_VG 30.07.2026 oeff. 3 4..pdf === Datum: 03.08.2026 Telefon: 089 - 23 33 74 15 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat (E) Zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstraße Zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03262 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00733 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 25 - Laim vom 30. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03262_E 03262 Wendemöglichkeit Gotthardstr.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Laim am 25.11.2025 Betreff Zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstr. Ich beantrage eine zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Gotthardstr. kurz vor der Kreuzung mit der Fürstenriederstr. für Fahrzeuge aus Osten kommend. Begründung: Auf der Gotthardstr. besteht zwischen den Kreuzungen mit der Fürstenriederstr. und der Friedenheimerstr. bisher nur eine legale Wendemöglichkeit für Fahrzeuge aus Richtung Westen kommend. Fahrzeuge aus Richtung Osten kommend mussten immer auf der Kreuzung Gotthardst./Fürstenriederstr. umkehren. Dies führte dies stets zur Rückstau. Faktisch ist die bestehende Wendemöglichkeit wegen der Baustelle wesentlich erweitert und wird auch und besonders von Fahrzeugen aus Osten kommend genutzt. Diese Wendemöglichkeit erweist sich als praktisch und verhindert Schleichwegfahrten durch die Wohngebiete. Sie sollte auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft erlaubt werden. Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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