Schreiben Kommunalreferat vom 02.07.26: Akute Vermüllung an Wertstoffinseln in Laim wirksam eindämmen

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=== 20-26 _ B 08550_B 08550 Vermuellung Wertstoffinseln.pdf === An BA-Geschäftsstelle West Landsberger Str. 486 81241 München Akute Vermüllung an Wertstoffinseln in Laim wirksam eindämmen Antrag Das Kommunalreferat, die Abfallwirtschaftsbetriebe München (AWM) sowie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) werden gebeten, umgehend zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der massiven illegalen Müllablagerungen an Wertstoffinseln im Stadtbezirk Laim zu ergreifen. Dabei wird insbesondere gebeten: 1. die Reinigungs- und Entsorgungsintervalle an stark frequentierten und besonders vermüllten Wertstoffinseln in Laim deutlich zu erhöhen, um zu verhindern, dass illegale Ablagerungen über längere Zeit bestehen bleiben und weitere Vermüllung nach sich ziehen; 2. die ordnungsrechtliche Kontrolle an bekannten Problemstandorten zu verstärken, insbesondere durch gezielte Schwerpunktkontrollen des KVR sowie die konsequente Verfolgung und Ahndung illegaler Müllentsorgung als Ordnungswidrigkeit; 3. die Zuständigkeiten zwischen AWM, KVR und den Dualen Systemen transparent darzustellen, einschließlich klarer Meldewege für Bürger*innen und verbindlicher Reaktionszeiten bei illegalen Ablagerungen; 4. bauliche und gestalterische Verbesserungen an besonders problematischen Wertstoffinseln zu prüfen, z.B. bessere Einsehbarkeit, optimierte Anordnung der Container, verbesserte Beleuchtung oder – wo sinnvoll – eine Verlagerung einzelner Standorte; 5. präventive Maßnahmen zu verstärken, etwa durch deutlich sichtbare Hinweise auf Bußgelder bei illegaler Müllentsorgung sowie Informationen zu legalen Entsorgungsangeboten (Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Elektroschrott-Abholung); 6. den Bezirksausschuss zeitnah über umgesetzte Maßnahmen und deren Wirkung zu informieren. Begründung An zahlreichen Wertstoffinseln im Stadtbezirk Laim kommt es regelmäßig zu massiven illegalen Müllablagerungen, insbesondere von Hausmüll, Sperrmüll, Möbeln und Elektroschrott. Die vorliegenden Situationen gehen weit über eine Fehlbefüllung von Containern hinaus und stellen eine erhebliche Belastung für Anwohner*innen dar. Dabei handelt es sich offenkundig nicht um Abfälle der dualen Systeme, sondern um rechtswidrig entsorgten Hausmüll. Diese Ablagerungen beeinträchtigen das Stadtbild, führen zu hygienischen Problemen und wirken erfahrungsgemäß als Magnet für weitere illegale Entsorgung. Zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Besonders problematisch ist, dass Müll häufig über Tage oder Wochen liegen bleibt und die Zuständigkeiten für Betroffene nur schwer nachvollziehbar sind. Der Bezirksausschuss Laim hält es deshalb für notwendig, nicht nur langfristige Konzepte, sondern vor allem konkrete und kurzfristige Verbesserungen umzusetzen, um die Situation an den Wertstoffinseln wieder unter Kontrolle zu bringen und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern. gez. Carsten Kaufmann Fraktionssprecher SPD Laim Leider schauen viele Wertstoffinseln in Laim inzw. wie auf diesem Bild aus. (Bild: R. Heese) === 20-26 _ B 08550_B 08550 Akute Vermuellung an Wertstoffinseln in Laim wirksam eindaemmen AS.pdf === Denisstraße 2 80335 München Telefon: 089 233-722871 Telefax: 089 233-726057 r.kom@muenchen.de Raum und Ressourcen für München Landeshauptstadt München Kommunalreferat Edwin Grodeke Leiter des Kommunalreferats An den Vorsitzenden des BA 25 - Laim Herrn Josef Mögele Marienplatz 8 80331 München 02.07.2026 Akute Vermüllung an Wertstoffinseln in Laim wirksam eindämmen BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08550 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 15.01.2026 Sehr geehrter Herr Mögele, der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 25 - Laim fordert mit dem oben genannten Antrag die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) so- wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf, „…umgehend zusätzliche Maßnahmen zur Ein- dämmung der massiven illegalen Müllablagerungen an Wertstoffinseln im Stadtbezirk Laim zu ergreifen. Dabei wird insbesondere gebeten: 1. die Reinigungs- und Entsorgungsintervalle an stark frequentierten und besonders vermüll- ten Wertstoffinseln in Laim deutlich zu erhöhen, um zu verhindern, dass illegale Ablage- rungen über längere Zeit bestehen bleiben und weitere Vermüllung nach sich ziehen; 2. die ordnungsrechtliche Kontrolle an bekannten Problemstandorten zu verstärken, insbe- sondere durch gezielte Schwerpunktkontrollen des KVR sowie die konsequente Verfol- gung und Ahndung illegaler Müllentsorgung als Ordnungswidrigkeit; 3. die Zuständigkeiten zwischen AWM, KVR und den Dualen Systemen transparent darzu- stellen, einschließlich klarer Meldewege für Bürger*innen und verbindlicher Reaktionszei- ten bei illegalen Ablagerungen; Seite 2 von 8 Denisstraße 2 80335 München Telefon: 089 233-722871 Telefax: 089 233-726057 r.kom@muenchen.de Raum und Ressourcen für München 4. bauliche und gestalterische Verbesserungen an besonders problematischen Wertstoffin- seln zu prüfen, z.B. bessere Einsehbarkeit, optimierte Anordnung der Container, verbes- serte Beleuchtung oder – wo sinnvoll – eine Verlagerung einzelner Standorte; 5. präventive Maßnahmen zu verstärken, etwa durch deutlich sichtbare Hinweise auf Bußgel- der bei illegaler Müllentsorgung sowie Informationen zu legalen Entsorgungsangeboten (Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Elektroschrott-Abholung); 6. den Bezirksausschuss zeitnah über umgesetzte Maßnahmen und deren Wirkung zu infor- mieren“. Dieser Antrag betrifft ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs, weil die Bearbeitung aller Fragestel- lungen zum Betrieb von Wertstoffsammelstellen zu den laufenden Geschäften des AWM ge- hört. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem Schreiben. Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken. Allgemeines Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen nicht in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- trägers, sondern die Verantwortung wurde insoweit den sog. Dualen Systemen Deutschland (DSD) übertragen. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VerpackG haben sich Hersteller*innen von sys- tembeteiligungspflichtigen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rück- nahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Zwischenzeitlich sind zehn DSD etabliert, die ihrerseits für die operative Durchführung der Einsammlung der Verpackungen Be- treiberfirmen beauftragen. In München sind dies derzeit die Firmen Wittmann Entsorgungswirt- schaft GmbH (Wittmann) und Remondis GmbH & Co. KG (Remondis). Im Stadtbezirk 25 - Laim betreibt Remondis die Wertstoffsammelstellen. Zu Punkt 1 – Reinigungs- und Entsorgungsintervalle erhöhen Der Entsorgungsturnus wird von Remondis regelmäßig bedarfsorientiert angepasst. Zudem ist die Betreiberfirma Remondis grundsätzlich für die Sauberhaltung der Wertstoffsam- melstellen im gesamten Stadtbezirk 25 – Laim im Radius von bis zu zehn Metern um diese herum zuständig (ausgenommen der angrenzenden Fahrbahn). In Bezug auf die Verantwortung der Entsorgungsfirmen, welche für den Betrieb der Wertstoff- sammelstellen zuständig sind, kann der AWM versichern, dass er alles daransetzt, dass die Firmen ihren Aufgaben zur Reinhaltung der Wertstoffsammelstellen hinreichend nachkommen. Es ist dem AWM in der letzten Abstimmung mit den DSD auch gelungen, den Reinigungs- rhythmus der Wertstoffsammelstellen massiv zu erhöhen. Die Reinigung erfolgt nun mindes- tens einmal wöchentlich, nach Möglichkeit zweimal sowie bei Bedarf auch auf Zuruf. Insbeson- dere die Ablagerung von Sperrmüll hat an den Wertstoffsammelstellen zugenommen. Seite 3 von 8 Denisstraße 2 80335 München Telefon: 089 233-722871 Telefax: 089 233-726057 r.kom@muenchen.de Raum und Ressourcen für München Ursächlich für diese Verschmutzungen sind jedoch nicht der AWM oder die Entsorgungsfir- men, sondern Mitmenschen, die sich nicht an die gesellschaftlichen Gepflogenheiten halten und ihre Abfälle und Wertstoffe nicht in die dafür zur Verfügung stehenden Entsorgungsstellen bringen, sondern diese im öffentlichen Raum einfach ablagern. Der AWM stellt für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen zum einen das sog. 3-Tonnen-System mit Restmüll-, Papier- und Bioabfall-Behältern sowie zwölf Wert- stoffhöfe zur Verfügung. Parallel dazu werden von den Entsorgungsfirmen Remondis und Witt- mann Verpackungen an den Wertstoffinseln erfasst. Verantwortungsbewusste Bürger*innen entsorgen ihre Abfälle und Wertstoffe in diese Sys- teme. Dankenswerterweise ist dies der allergrößte Teil der Münchner Bevölkerung. Leider gibt es dennoch einige wenige Menschen, denen eine ordnungsgemäße und umweltbewusste Ent- sorgung von Abfällen nicht wichtig ist. Zu Punkt 2 – Kontrollen und Ahndung Der AWM hat die Möglichkeit, die Verursacher*innen von illegalen Ablagerungen an Wertstoff- sammelstellen zur Rechenschaft zu ziehen, sofern Beweismittel wie Adressaufkleber oder Briefe mit Adressen zur Verfügung stehen. Je nach Art der Ablagerung wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld (bei geringfügiger Ordnungswidrigkeit) erteilt bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Bußgeldkatalog "Umweltschutz". Eine Kontrolle der ca. 880 Wertstoffinseln in München ist dem AWM nicht möglich. Es stehen weder personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Sobald der AWM Kenntnis von Verun- reinigungen an Standplätzen oder Überfüllungen hat, werden unverzüglich die erforderlichen Schritte eingeleitet. Eine proaktive Bestreifung der Standplätze durch den AWM ist nicht leist- bar und über Müllgebühren zudem nicht finanzierbar, da die Stadtsauberkeit nicht in der Zu- ständigkeit des AWM liegt. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Mit fraktionsübergreifendem Stadtratsantrag vom 13. Juli 2023 „Hamburger Modell der Waste-Watcher auch für München“ ist bereits beantragt worden, dem Stadtrat ein Konzept ge- gen wilde Müllablagerungen und Verschmutzungen durch Abfall im öffentlichen Raum vorzule- gen. Der Einsatz von sog. „WasteWatchern“ in Hamburg und deren tägliche Bestreifung in Dienstkleidung habe - so die Begründung des Antrags - zu einer wahrnehmbaren Abnahme des achtlosen Wegwerfens und der illegalen Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum ge- führt und könne für München als Vorbild dienen. Der genannte Stadtratsantrag ist von allen Referaten mitgetragen worden. Auch hat eine Organisationsuntersuchung zur Umsetzung des Hamburger Modells ihre Arbeit bereits aufgenommen. Die aktuelle Haushaltslage, die damit einhergehenden Sparzwänge und insbesondere die Vorgaben des Personal- und Seite 4 von 8 Denisstraße 2 80335 München Telefon: 089 233-722871 Telefax: 089 233-726057 r.kom@muenchen.de Raum und Ressourcen für München Organisationsreferates zur Personaleinsparung gaben jedoch Anlass zu einer kritischen Be- wertung der gesamtkonzeptionellen Planungen, so dass der Stadtrat mit dem Antrag noch nicht befasst wurde. Im Rahmen der Organisationsuntersuchung hatte das Kreisverwaltungs- referat ferner darauf hingewiesen, dass im Referat nicht die erforderlichen Kapazitäten und stadtweit agierenden Außendienste vorgehalten werden, die adäquat das Thema „Vermüllung“ bearbeiten könnten. So wird insbesondere auch der Kommunale Außendienst (KAD) nur in- nerhalb seines durch den Stadtrat festgelegten Einsatzgebietes und Aufgabenbereichs tätig. Der KAD ist als Präsenzeinheit des KVR eingerichtet worden, die an neuralgischen Örtlichkei- ten für die Einhaltung städtischer Satzungen und Verordnungen sorgen soll. Die Wertstoffin- seln in Laim liegen außerhalb des Einsatzgebietes, so dass Einsätze des KAD an diesen Ört- lichkeiten schon aus diesem Grunde ausgeschlossen sind. Darüber hinaus besteht keinerlei Möglichkeit, den originären Aufgabenzuschnitt zugunsten...

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Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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