=== 20-26 _ B 08550_B 08550 Vermuellung Wertstoffinseln.pdf ===
An
BA-Geschäftsstelle West
Landsberger Str. 486
81241 München
Akute Vermüllung an Wertstoffinseln in Laim wirksam eindämmen
Antrag
Das Kommunalreferat, die Abfallwirtschaftsbetriebe München (AWM) sowie das
Kreisverwaltungsreferat (KVR) werden gebeten, umgehend zusätzliche Maßnahmen zur
Eindämmung der massiven illegalen Müllablagerungen an Wertstoffinseln im Stadtbezirk Laim zu
ergreifen.
Dabei wird insbesondere gebeten:
1. die Reinigungs- und Entsorgungsintervalle an stark frequentierten und besonders vermüllten
Wertstoffinseln in Laim deutlich zu erhöhen, um zu verhindern, dass illegale Ablagerungen
über längere Zeit bestehen bleiben und weitere Vermüllung nach sich ziehen;
2. die ordnungsrechtliche Kontrolle an bekannten Problemstandorten zu verstärken,
insbesondere durch gezielte Schwerpunktkontrollen des KVR sowie die konsequente
Verfolgung und Ahndung illegaler Müllentsorgung als Ordnungswidrigkeit;
3. die Zuständigkeiten zwischen AWM, KVR und den Dualen Systemen transparent
darzustellen, einschließlich klarer Meldewege für Bürger*innen und verbindlicher
Reaktionszeiten bei illegalen Ablagerungen;
4. bauliche und gestalterische Verbesserungen an besonders problematischen Wertstoffinseln
zu prüfen,
z.B. bessere Einsehbarkeit, optimierte Anordnung der Container, verbesserte Beleuchtung
oder – wo sinnvoll – eine Verlagerung einzelner Standorte;
5. präventive Maßnahmen zu verstärken,
etwa durch deutlich sichtbare Hinweise auf Bußgelder bei illegaler Müllentsorgung sowie
Informationen zu legalen Entsorgungsangeboten (Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe,
Elektroschrott-Abholung);
6. den Bezirksausschuss zeitnah über umgesetzte Maßnahmen und deren Wirkung zu
informieren.
Begründung
An zahlreichen Wertstoffinseln im Stadtbezirk Laim kommt es regelmäßig zu massiven illegalen
Müllablagerungen, insbesondere von Hausmüll, Sperrmüll, Möbeln und Elektroschrott. Die
vorliegenden Situationen gehen weit über eine Fehlbefüllung von Containern hinaus und stellen eine
erhebliche Belastung für Anwohner*innen dar.
Dabei handelt es sich offenkundig nicht um Abfälle der dualen Systeme, sondern um rechtswidrig
entsorgten Hausmüll. Diese Ablagerungen beeinträchtigen das Stadtbild, führen zu hygienischen
Problemen und wirken erfahrungsgemäß als Magnet für weitere illegale Entsorgung.
Zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht
ausreichen. Besonders problematisch ist, dass Müll häufig über Tage oder Wochen liegen bleibt und
die Zuständigkeiten für Betroffene nur schwer nachvollziehbar sind.
Der Bezirksausschuss Laim hält es deshalb für notwendig, nicht nur langfristige Konzepte, sondern
vor allem konkrete und kurzfristige Verbesserungen umzusetzen, um die Situation an den
Wertstoffinseln wieder unter Kontrolle zu bringen und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern.
gez.
Carsten Kaufmann
Fraktionssprecher SPD Laim
Leider schauen viele Wertstoffinseln in Laim inzw.
wie auf diesem Bild aus. (Bild: R. Heese)
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Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An den Vorsitzenden des BA
25 - Laim
Herrn Josef Mögele
Marienplatz 8
80331 München
02.07.2026
Akute Vermüllung an Wertstoffinseln in Laim wirksam
eindämmen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08550 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 15.01.2026
Sehr geehrter Herr Mögele,
der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 25 - Laim fordert mit dem oben genannten Antrag die
Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) so-
wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf, „…umgehend zusätzliche Maßnahmen zur Ein-
dämmung der massiven illegalen Müllablagerungen an Wertstoffinseln im Stadtbezirk Laim zu
ergreifen.
Dabei wird insbesondere gebeten:
1. die Reinigungs- und Entsorgungsintervalle an stark frequentierten und besonders vermüll-
ten Wertstoffinseln in Laim deutlich zu erhöhen, um zu verhindern, dass illegale Ablage-
rungen über längere Zeit bestehen bleiben und weitere Vermüllung nach sich ziehen;
2. die ordnungsrechtliche Kontrolle an bekannten Problemstandorten zu verstärken, insbe-
sondere durch gezielte Schwerpunktkontrollen des KVR sowie die konsequente Verfol-
gung und Ahndung illegaler Müllentsorgung als Ordnungswidrigkeit;
3. die Zuständigkeiten zwischen AWM, KVR und den Dualen Systemen transparent darzu-
stellen, einschließlich klarer Meldewege für Bürger*innen und verbindlicher Reaktionszei-
ten bei illegalen Ablagerungen;
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4. bauliche und gestalterische Verbesserungen an besonders problematischen Wertstoffin-
seln zu prüfen, z.B. bessere Einsehbarkeit, optimierte Anordnung der Container, verbes-
serte Beleuchtung oder – wo sinnvoll – eine Verlagerung einzelner Standorte;
5. präventive Maßnahmen zu verstärken, etwa durch deutlich sichtbare Hinweise auf Bußgel-
der bei illegaler Müllentsorgung sowie Informationen zu legalen Entsorgungsangeboten
(Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Elektroschrott-Abholung);
6. den Bezirksausschuss zeitnah über umgesetzte Maßnahmen und deren Wirkung zu infor-
mieren“.
Dieser Antrag betrifft ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung in
Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs, weil die Bearbeitung aller Fragestel-
lungen zum Betrieb von Wertstoffsammelstellen zu den laufenden Geschäften des AWM ge-
hört. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem Schreiben.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Allgemeines
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das
Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung
von Verkaufsverpackungen nicht in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
trägers, sondern die Verantwortung wurde insoweit den sog. Dualen Systemen Deutschland
(DSD) übertragen. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VerpackG haben sich Hersteller*innen von sys-
tembeteiligungspflichtigen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rück-
nahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Zwischenzeitlich sind zehn DSD
etabliert, die ihrerseits für die operative Durchführung der Einsammlung der Verpackungen Be-
treiberfirmen beauftragen. In München sind dies derzeit die Firmen Wittmann Entsorgungswirt-
schaft GmbH (Wittmann) und Remondis GmbH & Co. KG (Remondis). Im Stadtbezirk 25 -
Laim betreibt Remondis die Wertstoffsammelstellen.
Zu Punkt 1 – Reinigungs- und Entsorgungsintervalle erhöhen
Der Entsorgungsturnus wird von Remondis regelmäßig bedarfsorientiert angepasst.
Zudem ist die Betreiberfirma Remondis grundsätzlich für die Sauberhaltung der Wertstoffsam-
melstellen im gesamten Stadtbezirk 25 – Laim im Radius von bis zu zehn Metern um diese
herum zuständig (ausgenommen der angrenzenden Fahrbahn).
In Bezug auf die Verantwortung der Entsorgungsfirmen, welche für den Betrieb der Wertstoff-
sammelstellen zuständig sind, kann der AWM versichern, dass er alles daransetzt, dass die
Firmen ihren Aufgaben zur Reinhaltung der Wertstoffsammelstellen hinreichend nachkommen.
Es ist dem AWM in der letzten Abstimmung mit den DSD auch gelungen, den Reinigungs-
rhythmus der Wertstoffsammelstellen massiv zu erhöhen. Die Reinigung erfolgt nun mindes-
tens einmal wöchentlich, nach Möglichkeit zweimal sowie bei Bedarf auch auf Zuruf. Insbeson-
dere die Ablagerung von Sperrmüll hat an den Wertstoffsammelstellen zugenommen.
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Ursächlich für diese Verschmutzungen sind jedoch nicht der AWM oder die Entsorgungsfir-
men, sondern Mitmenschen, die sich nicht an die gesellschaftlichen Gepflogenheiten halten
und ihre Abfälle und Wertstoffe nicht in die dafür zur Verfügung stehenden Entsorgungsstellen
bringen, sondern diese im öffentlichen Raum einfach ablagern.
Der AWM stellt für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen zum einen
das sog. 3-Tonnen-System mit Restmüll-, Papier- und Bioabfall-Behältern sowie zwölf Wert-
stoffhöfe zur Verfügung. Parallel dazu werden von den Entsorgungsfirmen Remondis und Witt-
mann Verpackungen an den Wertstoffinseln erfasst.
Verantwortungsbewusste Bürger*innen entsorgen ihre Abfälle und Wertstoffe in diese Sys-
teme. Dankenswerterweise ist dies der allergrößte Teil der Münchner Bevölkerung. Leider gibt
es dennoch einige wenige Menschen, denen eine ordnungsgemäße und umweltbewusste Ent-
sorgung von Abfällen nicht wichtig ist.
Zu Punkt 2 – Kontrollen und Ahndung
Der AWM hat die Möglichkeit, die Verursacher*innen von illegalen Ablagerungen an Wertstoff-
sammelstellen zur Rechenschaft zu ziehen, sofern Beweismittel wie Adressaufkleber oder
Briefe mit Adressen zur Verfügung stehen.
Je nach Art der Ablagerung wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld (bei geringfügiger
Ordnungswidrigkeit) erteilt bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe des Bußgeldes
richtet sich nach dem Bußgeldkatalog "Umweltschutz".
Eine Kontrolle der ca. 880 Wertstoffinseln in München ist dem AWM nicht möglich. Es stehen
weder personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Sobald der AWM Kenntnis von Verun-
reinigungen an Standplätzen oder Überfüllungen hat, werden unverzüglich die erforderlichen
Schritte eingeleitet. Eine proaktive Bestreifung der Standplätze durch den AWM ist nicht leist-
bar und über Müllgebühren zudem nicht finanzierbar, da die Stadtsauberkeit nicht in der Zu-
ständigkeit des AWM liegt.
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Mit fraktionsübergreifendem Stadtratsantrag vom 13. Juli 2023 „Hamburger Modell der
Waste-Watcher auch für München“ ist bereits beantragt worden, dem Stadtrat ein Konzept ge-
gen wilde Müllablagerungen und Verschmutzungen durch Abfall im öffentlichen Raum vorzule-
gen. Der Einsatz von sog. „WasteWatchern“ in Hamburg und deren tägliche Bestreifung in
Dienstkleidung habe - so die Begründung des Antrags - zu einer wahrnehmbaren Abnahme
des achtlosen Wegwerfens und der illegalen Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum ge-
führt und könne für München als Vorbild dienen. Der genannte Stadtratsantrag ist von allen
Referaten mitgetragen worden. Auch hat eine Organisationsuntersuchung zur Umsetzung des
Hamburger Modells ihre Arbeit bereits aufgenommen. Die aktuelle Haushaltslage, die damit
einhergehenden Sparzwänge und insbesondere die Vorgaben des Personal- und
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Organisationsreferates zur Personaleinsparung gaben jedoch Anlass zu einer kritischen Be-
wertung der gesamtkonzeptionellen Planungen, so dass der Stadtrat mit dem Antrag noch
nicht befasst wurde. Im Rahmen der Organisationsuntersuchung hatte das Kreisverwaltungs-
referat ferner darauf hingewiesen, dass im Referat nicht die erforderlichen Kapazitäten und
stadtweit agierenden Außendienste vorgehalten werden, die adäquat das Thema „Vermüllung“
bearbeiten könnten. So wird insbesondere auch der Kommunale Außendienst (KAD) nur in-
nerhalb seines durch den Stadtrat festgelegten Einsatzgebietes und Aufgabenbereichs tätig.
Der KAD ist als Präsenzeinheit des KVR eingerichtet worden, die an neuralgischen Örtlichkei-
ten für die Einhaltung städtischer Satzungen und Verordnungen sorgen soll. Die Wertstoffin-
seln in Laim liegen außerhalb des Einsatzgebietes, so dass Einsätze des KAD an diesen Ört-
lichkeiten schon aus diesem Grunde ausgeschlossen sind. Darüber hinaus besteht keinerlei
Möglichkeit, den originären Aufgabenzuschnitt zugunsten...