Schreiben Gesundheitsreferat vom 24.06.26: Rattenbekämpfung im Stadtbezirk

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=== 20-26 _ B 08858_B 08858 Rattenbekaempfung.pdf === SPD-Fraktion im BA 25 - Laim Rattenbekämpfung in der Laimer Unterführung sowie Ahndung von verbotenem Taubenfüttern Antrag Der Bezirksausschuss möge beschließen: 1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, in der Laimer Unterführung im Bereich gegenüber dem Zugang zur S-Bahn, auf Höhe der Tür zum Fahrbahntunnel, erneut eine Rattenbekämpfung durchzuführen. 2. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, inwieweit gegen das wiederholte verbotene Füttern von Tauben ordnungsrechtlich vorgegangen werden kann (OWi-Anzeige). Begründung In der Laimer Unterführung, gegenüber dem Zugang zur S-Bahn auf Höhe der Tür zum Fahrbahntunnel, wird wiederholt von unbekannten Personen Taubenfutter in erheblicher Menge ausgebracht. Dabei handelt es sich insbesondere um Getreide- und Maiskörner, die nicht nur vereinzelt gestreut, sondern teils großflächig ausgeschüttet werden. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Zugänge zu einem Rattenbau. Diese wurden in der Vergangenheit bereits provisorisch verschlossen, jedoch wiederholt geöffnet vorgefunden. Aufgrund des regelmäßig ausgebrachten Futters kam es in diesem Bereich bereits zu Rattenbefall, weshalb in der Vergangenheit Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Da weiterhin und erneut in größerem Umfang Futter ausgebracht wird, ist ein erneutes Auftreten von Ratten festzustellen bzw. zu befürchten. Nach eigenen Beobachtungen erfolgt das Ausbringen des Futters bereits in den Abendstunden; eine genauere Eingrenzung der Verursacher ist bislang nicht möglich. Vor diesem Hintergrund erscheint sowohl eine erneute Rattenbekämpfung als auch ein ordnungsrechtliches Vorgehen gegen das verbotene Taubenfüttern erforderlich. gez. Initiative: Werner Brandl SPD-Fraktion im BA 25 Laim Carsten Kaufmann === 20-26 _ B 08858_B 08858 Rattenbekämpfung im Stadtbezirk AS.pdf === [ LHM-intern ] Datum: 24.06.2026 Telefon: 0 233-747500 Telefax: 0 233-747505 Beatrix Zurek beatrix.zurek@muenchen.de GSR-RK-KVA-IHG2 Sachbearbeitung: Telefon: 233-66914 Gesundheitsreferat Referatsleitung GSR-R [ LHM-intern ] An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 25 - Laim Vorsitzender Herr Josef Mögele, Landsberger Str. 486, 81241 München Rattenbekämpfung im Stadtbezirk BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08858 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 16.04.2026 Sehr geehrter Herr Mögele, sehr geehrte Damen und Herren des Bezirksausschusses, in ihrem Beschluss vom 16.04.2026 beschreiben Sie die Zustände an der Laimer Unterführung in Form erheblicher verbotener Fütterung von Stadttauben und der wiederkehrenden Einnistung von Wanderratten. Hierzu bitten Sie um erneute Bekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Wanderratten und ein ordnungsrechtliches Einschreiten in Bezug auf die illegale Vogelfütterung. Gerne beantworte ich Ihre Anregungen wie folgt: 1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, in der Laimer Unterführung im Bereich gegenüber dem Zugang zur S-Bahn, auf Höhe der Tür zum Fahrbahntunnel, erneut eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Die Lokalität ist dem GSR in Bezug auf die bislang regelhaft wiederkehrende Einnistung von Wanderratten bekannt. Sie wird regelmäßig im Turnus von zwei bis drei Wochen durch die Hygienekontrolleure des GSR auf neue Befälle kontrolliert. Aktuell kann allerdings an der benannten Stelle und im nahen Umfeld kein Rattenbefall oder -durchlauf festgestellt werden. Ohne konkrete Befallsfeststellung ist allerdings keine Beköderung zulässig. Präventive, befallsunabhängige Dauerbeköderungsmaßnahmen sind seit diesem Jahr aufgrund einer EU- Neuregelung offiziell verboten. Diese sind hinzukommend auch unwirtschaftlich, da unter Witterungseinflüssen nicht-nachgefragte Köder innerhalb weniger Tage ihre Wirksamkeit einbüßen und permanent ergänzt werden müssten. Auch fördert die dauerhafte Existenz von Ködermitteln vor Ort nicht nur Resistenzen, sondern trägt hinzukommend zur regelhaften Beunruhigung von Tierbesitzern und Eltern mit Kleinkindern bei, abgesehen von nicht vermeidbaren Restrisiken in Bezug auf andere Lebewesen. [ LHM-intern ] Seite 2 von 2 Sie können jedoch versichert sein, dass die Örtlichkeit in dem o.g. Turnus weiterhin kontrolliert wird und bei den ersten Anzeichen eines Befalls die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden. 2. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, inwieweit gegen das wiederholte verbotene Füttern von Tauben ordnungsrechtlich vorgegangen werden kann (OWi-Anzeige). Die Zuständigkeit bezüglich des Vollzugs der Taubenfütterungsverbotsverordnung liegt beim KVR. Dieses teilt zu der hier betreffenden Frage folgendes mit: Im gesamten Stadtgebiet München ist es gemäß der Taubenfütterungsverbotsverordnung verboten, verwilderte Haustauben zu füttern oder Futter und Lebensmittel auszulegen, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Verstöße gegen die Verordnung können nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles durch die Bußgeldstelle des KVR mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Um den Tatnachweis führen zu können, müssen für eine Anzeige Personalien der betroffenen Person, Sachverhalt und Zeugen des Vorfalls bekannt sein. Die Bußgeldstelle des KVR hat keinen Außendienst, der vor Ort Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot (und damit insbesondere die Personalien der Betroffenen) aufnimmt. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes können Polizeibeamt*innen die Personalien der Person feststellen, als Zeug*innen fungieren und direkt eine entsprechende Anzeige zur weiteren Verfolgung an die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates aufnehmen. Ich hoffe, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen gez. Beatrix Zurek berufsmäßige Stadträtin

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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