=== 20-26 _ B 08858_B 08858 Rattenbekaempfung.pdf ===
SPD-Fraktion im BA 25 - Laim
Rattenbekämpfung in der Laimer Unterführung sowie Ahndung von verbotenem
Taubenfüttern
Antrag
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, in der Laimer Unterführung im Bereich
gegenüber dem Zugang zur S-Bahn, auf Höhe der Tür zum Fahrbahntunnel, erneut eine
Rattenbekämpfung durchzuführen.
2. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, inwieweit gegen das wiederholte verbotene
Füttern von Tauben ordnungsrechtlich vorgegangen werden kann (OWi-Anzeige).
Begründung
In der Laimer Unterführung, gegenüber dem Zugang zur S-Bahn auf Höhe der Tür zum
Fahrbahntunnel, wird wiederholt von unbekannten Personen Taubenfutter in erheblicher Menge
ausgebracht. Dabei handelt es sich insbesondere um Getreide- und Maiskörner, die nicht nur
vereinzelt gestreut, sondern teils großflächig ausgeschüttet werden.
In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Zugänge zu einem Rattenbau. Diese wurden in
der Vergangenheit bereits provisorisch verschlossen, jedoch wiederholt geöffnet vorgefunden.
Aufgrund des regelmäßig ausgebrachten Futters kam es in diesem Bereich bereits zu
Rattenbefall, weshalb in der Vergangenheit Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Da weiterhin und erneut in größerem Umfang Futter ausgebracht wird, ist ein erneutes
Auftreten von Ratten festzustellen bzw. zu befürchten.
Nach eigenen Beobachtungen erfolgt das Ausbringen des Futters bereits in den Abendstunden;
eine genauere Eingrenzung der Verursacher ist bislang nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund erscheint sowohl eine erneute Rattenbekämpfung als auch ein
ordnungsrechtliches Vorgehen gegen das verbotene Taubenfüttern erforderlich.
gez. Initiative: Werner Brandl
SPD-Fraktion im BA 25 Laim
Carsten Kaufmann
=== 20-26 _ B 08858_B 08858 Rattenbekämpfung im Stadtbezirk AS.pdf ===
[
LHM-intern
]
Datum: 24.06.2026
Telefon: 0 233-747500
Telefax: 0 233-747505
Beatrix Zurek
beatrix.zurek@muenchen.de
GSR-RK-KVA-IHG2
Sachbearbeitung:
Telefon: 233-66914
Gesundheitsreferat
Referatsleitung
GSR-R
[ LHM-intern ]
An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 25 - Laim
Vorsitzender Herr Josef Mögele, Landsberger Str. 486, 81241 München
Rattenbekämpfung im Stadtbezirk
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08858 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 16.04.2026
Sehr geehrter Herr Mögele,
sehr geehrte Damen und Herren des Bezirksausschusses,
in ihrem Beschluss vom 16.04.2026 beschreiben Sie die Zustände an der Laimer Unterführung
in Form erheblicher verbotener Fütterung von Stadttauben und der wiederkehrenden
Einnistung von Wanderratten. Hierzu bitten Sie um erneute Bekämpfungsmaßnahmen in
Bezug auf die Wanderratten und ein ordnungsrechtliches Einschreiten in Bezug auf die illegale
Vogelfütterung.
Gerne beantworte ich Ihre Anregungen wie folgt:
1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, in der Laimer Unterführung im Bereich
gegenüber dem Zugang zur S-Bahn, auf Höhe der Tür zum Fahrbahntunnel, erneut eine
Rattenbekämpfung durchzuführen.
Die Lokalität ist dem GSR in Bezug auf die bislang regelhaft wiederkehrende Einnistung von
Wanderratten bekannt. Sie wird regelmäßig im Turnus von zwei bis drei Wochen durch die
Hygienekontrolleure des GSR auf neue Befälle kontrolliert.
Aktuell kann allerdings an der benannten Stelle und im nahen Umfeld kein Rattenbefall oder
-durchlauf festgestellt werden.
Ohne konkrete Befallsfeststellung ist allerdings keine Beköderung zulässig. Präventive,
befallsunabhängige Dauerbeköderungsmaßnahmen sind seit diesem Jahr aufgrund einer EU-
Neuregelung offiziell verboten. Diese sind hinzukommend auch unwirtschaftlich, da unter
Witterungseinflüssen nicht-nachgefragte Köder innerhalb weniger Tage ihre Wirksamkeit
einbüßen und permanent ergänzt werden müssten.
Auch fördert die dauerhafte Existenz von Ködermitteln vor Ort nicht nur Resistenzen, sondern
trägt hinzukommend zur regelhaften Beunruhigung von Tierbesitzern und Eltern mit
Kleinkindern bei, abgesehen von nicht vermeidbaren Restrisiken in Bezug auf andere
Lebewesen.
[
LHM-intern
]
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Sie können jedoch versichert sein, dass die Örtlichkeit in dem o.g. Turnus weiterhin kontrolliert
wird und bei den ersten Anzeichen eines Befalls die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich
eingeleitet werden.
2. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, inwieweit gegen das wiederholte verbotene
Füttern von Tauben ordnungsrechtlich vorgegangen werden kann (OWi-Anzeige).
Die Zuständigkeit bezüglich des Vollzugs der Taubenfütterungsverbotsverordnung liegt beim
KVR. Dieses teilt zu der hier betreffenden Frage folgendes mit:
Im gesamten Stadtgebiet München ist es gemäß der Taubenfütterungsverbotsverordnung
verboten, verwilderte Haustauben zu füttern oder Futter und Lebensmittel auszulegen, die
erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.
Verstöße gegen die Verordnung können nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles durch die
Bußgeldstelle des KVR mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Um den Tatnachweis führen zu können, müssen für eine Anzeige Personalien der betroffenen
Person, Sachverhalt und Zeugen des Vorfalls bekannt sein.
Die Bußgeldstelle des KVR hat keinen Außendienst, der vor Ort Verstöße gegen das
Taubenfütterungsverbot (und damit insbesondere die Personalien der Betroffenen) aufnimmt.
Im Rahmen eines Polizeieinsatzes können Polizeibeamt*innen die Personalien der Person
feststellen, als Zeug*innen fungieren und direkt eine entsprechende Anzeige zur weiteren
Verfolgung an die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates aufnehmen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez.
Beatrix Zurek
berufsmäßige Stadträtin