Antwortschreiben Sozialreferat

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Antwortschreiben Sozialreferat vom 22.07.26: Seniorenresidenz am Westpark

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  • 26-32 _ B 00003_B 00003 Seniorenresidenz.pdf
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=== 26-32 _ B 00003_B 00003 Seniorenresidenz.pdf === An BA-Geschäftsstelle West Landsbergerstr. 486 81241 München Dringlichkeitsantrag Antrag Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Lokalbaukommission) wird aufgefordert zu prüfen, ob für die derzeitige Nutzung der Seniorenresidenz am Westpark, Westendstr. 174, die notwendigen Genehmigungen vorliegen, insbesondere ob eine Nutzungsänderung für Zwischenvermietungen mit dreimonatigem Kündigungsrecht beantragt wurde und ob diese unter welchen Bedingungen genehmigt bzw. ob eine entsprechende Duldung erteilt wurde. Zudem bittet der BA25 um Darstellung unter welchen Bedingungen eine solche Genehmigung/Duldung widerrufen werden kann. Das Sozialreferat (Amt für Soziale Sicherung) wird gebeten darzustellen, inwieweit Kenntnis von der Umnutzung der Seniorenresidenz am Westpark bestand und ob das Sozialreferat hierzu eingebunden war. Zudem wird gebeten darzustellen, welche Möglichkeiten bestehen um im Falle des Wegfalls der Betreuungsangebote die Betreuung der verbliebenen Bewohner*innen der Seniorenresidenz am Westpark sicherzustellen. Die Bezirkssozialarbeit wird gebeten zu prüfen, ob durch den Wegfall von Versorgungsleistungen Gefährdungssituationen bei den Bewohner*innen bestehen. Begründung In der Bürgerversammlung des Stadtbezirks Laim am 25.11.2025 wurde eine diesbezügliche Bürgerversammlungs-Empfehlung beschlossen, die das Sozialreferat mit Beschlussvorlage im März diesen Jahres beantwortet hat. Leider hat sich seitdem die Situation weiter zugespitzt, wie auch der aktuellen Pressebericherstattung im Münchner Merkur zu entnehmen ist ("Wohn-Wut am Westpark", Münchner Merkur, 11.05.2026). Von den 368 Appartements der Immobile sind mittlerweile nur noch 42 mit Senior*innen belegt, die übrigen Appartements werden nach Aussage (im UA Soziales des BA 25 am 15.04.2026) des Geschäftsführers der Seniorenresidenz am Westpark GmbH im Rahmen eines Sondervertrags mit der LHM für Wohnzwecke mit dreimonatigem Kündigungsrecht unter der Bedingung der Aufrechterhaltung der Betreuungsleistungen der verbliebenen Senior*innen zwischenvermietet. Die vertraglich zugesicherten Betreuungsleistungen wurden nach Aussagen der Bewohner*innen in den letzten Jahren zunehmend abgebaut, zuletzt wurden die Senior*innen nicht mehr regelmäßig mit Essen versorgt. Aus Sicht des BA 25 besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Stadtverwaltung wird deshalb aufgefordert alle Möglichkeiten zu nutzen um die teils hochbetagten Senior*innen bestmöglich zu unterstützen um die Verbleibs- möglichkeiten der Senior*innen in ihrem zu Hause bestmöglich sicherzustellen. Initiative: Frank Holzkämper gez. gez. Carsten Kaufmann Alexandra Gaßmann Fraktionssprecher SPD Laim Fraktionssprecherin CSU Laim === 26-32 _ B 00003_B 00003 Seniorenresidenz AS.pdf === Orleansplatz 11 81677 München Telefon: 233 – 48088 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Sozialreferat Dorothee Schiwy Sozialreferentin Landeshauptstadt München Direktorium HA II, BA-Geschäftsstelle West Vorsitzender des BA 25, Laim Herr Josef Mögele Landsbergerstraße 486 81241 München Datum: 22.07.2026 Seniorenresidenz am Westpark BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00003 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 21.05.2026 Sehr geehrter Herr Mögele, bei dem o. g. Antrag handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, weswegen die Erledigung auf dem Büroweg erfolgt. Zu Ihrem Antrag vom 21.05.2026 nimmt das Sozialreferat in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt Stellung: Nach den Bauakten liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahre 1977 für ein Altenheim mit Restaurant bzw. Senioren-Ruhesitz vor, welches überwiegend 1-2-Bett-Appartements enthält. Im Jahr 2012 wurde im 6. OG eine Nutzungsänderung zu einer Pflegestation erteilt, die jedoch seit längerem nicht mehr betrieben wird. Die aktuellste vorliegende Betriebsbeschreibung stellt eine Seniorenresidenz mit Wohnappartements im 2.-5. OG und 8.-23. OG dar. Unter einem Altenheim wurde seinerzeit eine Wohneinrichtung für rüstige alte Menschen verstanden, in der sie Betreuung und Pflege bei Bedarf erhalten konnten. Die Seniorenresidenz ist ein Betreutes Wohnen. Die Bewohner*innen leben möglichst selbstständig und können nach Bedarf Unterstützung erhalten. Diese Leistungen reichen vom Hausnotruf über Reinigung und Verpflegung bis hin zur Organisation eines – frei wählbaren – ambulanten Pflegedienstes. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBGV) regelt in Bayern die zivilrechtlichen Aspekte des betreuten Wohnens. Die Bewohner*innen schließen privatrechtliche Miet- und Betreuungsverträge. Hier handelt es sich um eine Versorgungsform, I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] die nicht der Prüfung der Heimaufsicht nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz unterliegt. Somit bestehen für das Sozialreferat keine Möglichkeiten, hier zu intervenieren. Das Sozialreferat wurde im November 2014 erstmalig vom damaligen Betreiber -der Seniorenresidenz am Westpark GmbH- um Zustimmung zur temporären Nutzung für die Überbrückung der Planung und den damals geplanten Modernisierungszeitraum des Gebäudes für beruflich Pflegende Pflegekräfte und Berufseinsteiger*innen gebeten. Seitens des Sozialreferats wurden keine Einwände gegen eine vorübergehende Nutzung bis zum Abschluss der Modernisierung erhoben. Auf Bitte des Betreibers wurde dies im März 2018 zu den beschriebenen Konditionen verlängert. Wie einem Artikel des Münchner Merkur vom 06.06.2026 zu entnehmen war, wurde von der Seniorenresidenz Westpark GmbH mittlerweile ein Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung haben sich die Geschäftsleitung, Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft, die betroffenen Bewohner sowie der eingebundene Pflegedienst unmittelbar abgestimmt und sich über die weitere Versorgung der Seniorinnen und Senioren mit den erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen verständigt. Daher wird seitens des Sozialreferats davon ausgegangen, dass eine grundlegende Versorgung der älteren Bewohner*innen der Seniorenresidenz am Westpark derzeit gewährleistet ist. Um die Versorgung der Senior*innen im Hause auch weiterhin zu sichern, wurden dem Bewohnerbeirat bereits am 03.06.2026 umfangreiche Informationen zur Weitergabe an alle Senior*innen im Hause zu einschlägigen Hilfs- und Unterstützungsangeboten im Umfeld der Seniorenresidenz zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde dem Bewohnerbeirat angeboten, zeitnah eine Informationsveranstaltung mit Einrichtungen aus der Region (Alten - und Service - Zentrum, BSA 60 plus im Sozialbürgerhaus) zu organisieren um über Art und Umfang, Zugangswege zu benötigten Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Vermittlung zu informieren. Der Antrag Nr. 26-32 / B 00003 des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes vom 21.05.2026 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an folgendes Gruppenpostfach wenden: ap3.1.soz@muenchen.de Mit freundlichen Grüßen gez. Dorothee Schiwy Berufsmäßige Stadträtin

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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