=== 26-32 _ B 00003_B 00003 Seniorenresidenz.pdf ===
An
BA-Geschäftsstelle West
Landsbergerstr. 486
81241 München
Dringlichkeitsantrag
Antrag
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Lokalbaukommission) wird aufgefordert zu
prüfen, ob für die derzeitige Nutzung der Seniorenresidenz am Westpark, Westendstr. 174,
die notwendigen Genehmigungen vorliegen, insbesondere ob eine Nutzungsänderung für
Zwischenvermietungen mit dreimonatigem Kündigungsrecht beantragt wurde und ob diese
unter welchen Bedingungen genehmigt bzw. ob eine entsprechende Duldung erteilt wurde.
Zudem bittet der BA25 um Darstellung unter welchen Bedingungen eine solche
Genehmigung/Duldung widerrufen werden kann.
Das Sozialreferat (Amt für Soziale Sicherung) wird gebeten darzustellen, inwieweit Kenntnis
von der Umnutzung der Seniorenresidenz am Westpark bestand und ob das Sozialreferat
hierzu eingebunden war. Zudem wird gebeten darzustellen, welche Möglichkeiten bestehen
um im Falle des Wegfalls der Betreuungsangebote die Betreuung der verbliebenen
Bewohner*innen der Seniorenresidenz am Westpark sicherzustellen. Die Bezirkssozialarbeit
wird gebeten zu prüfen, ob durch den Wegfall von Versorgungsleistungen
Gefährdungssituationen bei den Bewohner*innen bestehen.
Begründung
In der Bürgerversammlung des Stadtbezirks Laim am 25.11.2025 wurde eine diesbezügliche
Bürgerversammlungs-Empfehlung beschlossen, die das Sozialreferat mit Beschlussvorlage im
März diesen Jahres beantwortet hat. Leider hat sich seitdem die Situation weiter zugespitzt,
wie auch der aktuellen Pressebericherstattung im Münchner Merkur zu entnehmen ist
("Wohn-Wut am Westpark", Münchner Merkur, 11.05.2026).
Von den 368 Appartements der Immobile sind mittlerweile nur noch 42 mit Senior*innen
belegt, die übrigen Appartements werden nach Aussage (im UA Soziales des BA 25 am
15.04.2026) des Geschäftsführers der Seniorenresidenz am Westpark GmbH im Rahmen
eines Sondervertrags mit der LHM für Wohnzwecke mit dreimonatigem Kündigungsrecht unter
der Bedingung der Aufrechterhaltung der Betreuungsleistungen der verbliebenen
Senior*innen zwischenvermietet.
Die vertraglich zugesicherten Betreuungsleistungen wurden nach Aussagen der
Bewohner*innen in den letzten Jahren zunehmend abgebaut, zuletzt wurden die Senior*innen
nicht mehr regelmäßig mit Essen versorgt. Aus Sicht des BA 25 besteht hier dringender
Handlungsbedarf. Die Stadtverwaltung wird deshalb aufgefordert alle Möglichkeiten zu nutzen
um die teils hochbetagten Senior*innen bestmöglich zu unterstützen um die Verbleibs-
möglichkeiten der Senior*innen in ihrem zu Hause bestmöglich sicherzustellen.
Initiative: Frank Holzkämper
gez. gez.
Carsten Kaufmann Alexandra Gaßmann
Fraktionssprecher SPD Laim Fraktionssprecherin CSU Laim
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Orleansplatz 11
81677 München
Telefon: 233 – 48088
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Landeshauptstadt
München
Sozialreferat
Dorothee Schiwy
Sozialreferentin
Landeshauptstadt München
Direktorium HA II, BA-Geschäftsstelle West
Vorsitzender des BA 25, Laim
Herr Josef Mögele
Landsbergerstraße 486
81241 München
Datum: 22.07.2026
Seniorenresidenz am Westpark
BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00003 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 21.05.2026
Sehr geehrter Herr Mögele,
bei dem o. g. Antrag handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung,
weswegen die Erledigung auf dem Büroweg erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 21.05.2026 nimmt das Sozialreferat in Abstimmung mit dem Referat für
Stadtplanung und Bauordnung wie folgt Stellung:
Nach den Bauakten liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahre 1977 für ein Altenheim mit
Restaurant bzw. Senioren-Ruhesitz vor, welches überwiegend 1-2-Bett-Appartements enthält.
Im Jahr 2012 wurde im 6. OG eine Nutzungsänderung zu einer Pflegestation erteilt, die jedoch
seit längerem nicht mehr betrieben wird. Die aktuellste vorliegende Betriebsbeschreibung stellt
eine Seniorenresidenz mit Wohnappartements im 2.-5. OG und 8.-23. OG dar.
Unter einem Altenheim wurde seinerzeit eine Wohneinrichtung für rüstige alte Menschen
verstanden, in der sie Betreuung und Pflege bei Bedarf erhalten konnten. Die
Seniorenresidenz ist ein Betreutes Wohnen. Die Bewohner*innen leben möglichst
selbstständig und können nach Bedarf Unterstützung erhalten. Diese Leistungen reichen vom
Hausnotruf über Reinigung und Verpflegung bis hin zur Organisation eines – frei wählbaren –
ambulanten Pflegedienstes. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBGV) regelt in
Bayern die zivilrechtlichen Aspekte des betreuten Wohnens. Die Bewohner*innen schließen
privatrechtliche Miet- und Betreuungsverträge. Hier handelt es sich um eine Versorgungsform,
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die nicht der Prüfung der Heimaufsicht nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz unterliegt.
Somit bestehen für das Sozialreferat keine Möglichkeiten, hier zu intervenieren.
Das Sozialreferat wurde im November 2014 erstmalig vom damaligen Betreiber -der
Seniorenresidenz am Westpark GmbH- um Zustimmung zur temporären Nutzung für die
Überbrückung der Planung und den damals geplanten Modernisierungszeitraum des
Gebäudes für beruflich Pflegende Pflegekräfte und Berufseinsteiger*innen gebeten. Seitens
des Sozialreferats wurden keine Einwände gegen eine vorübergehende Nutzung bis zum
Abschluss der Modernisierung erhoben. Auf Bitte des Betreibers wurde dies im März 2018 zu
den beschriebenen Konditionen verlängert.
Wie einem Artikel des Münchner Merkur vom 06.06.2026 zu entnehmen war, wurde von der
Seniorenresidenz Westpark GmbH mittlerweile ein Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung haben sich die Geschäftsleitung, Vertreter der
Wohnungseigentümergemeinschaft, die betroffenen Bewohner sowie der eingebundene
Pflegedienst unmittelbar abgestimmt und sich über die weitere Versorgung der Seniorinnen
und Senioren mit den erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen verständigt.
Daher wird seitens des Sozialreferats davon ausgegangen, dass eine grundlegende
Versorgung der älteren Bewohner*innen der Seniorenresidenz am Westpark derzeit
gewährleistet ist.
Um die Versorgung der Senior*innen im Hause auch weiterhin zu sichern, wurden dem
Bewohnerbeirat bereits am 03.06.2026 umfangreiche Informationen zur Weitergabe an alle
Senior*innen im Hause zu einschlägigen Hilfs- und Unterstützungsangeboten im Umfeld der
Seniorenresidenz zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde dem Bewohnerbeirat angeboten,
zeitnah eine Informationsveranstaltung mit Einrichtungen aus der Region (Alten - und Service -
Zentrum, BSA 60 plus im Sozialbürgerhaus) zu organisieren um über Art und Umfang,
Zugangswege zu benötigten Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Vermittlung zu
informieren.
Der Antrag Nr. 26-32 / B 00003 des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes vom
21.05.2026 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an folgendes Gruppenpostfach wenden:
ap3.1.soz@muenchen.de
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dorothee Schiwy
Berufsmäßige Stadträtin