=== 20-26 _ V 18745_V 18745 Angebot Eislaufzeiten Eisstadion West BE.pdf ===
Telefon: 233 - 83700
Telefax: 233 - 83750
Referat für
Bildung und Sport
Geschäftsbereich Sport
Angebot öffentlicher Eislaufzeiten am Wochenende im Eisstadion West (Samstag und
Sonntag je einmal öffentlicher Lauf)
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02510 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim
am 28.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18745
1 Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 – Laim
vom 05.03.2026
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass: Empfehlung Nr. 20-26 / E 02510 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 25 – Laim am 28.11.2024
Inhalt: Darstellung der Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit.
Gesamtkosten/Gesamterlöse: - / -
Entscheidungsvorschlag: Der Empfehlung der Bürgerversammlung wird teilweise
entsprochen.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter:
Eis- und Funsportzentrum West
Ortsangabe: 25. Stadtbezirk, Laim, Agnes-Bernauer-Str. 241
Telefon: 233 - 83700
Telefax: 233 - 83750
Referat für
Bildung und Sport
Geschäftsbereich Sport
Angebot öffentlicher Eislaufzeiten am Wochenende im Eisstadion West (Samstag und
Sonntag je einmal öffentlicher Lauf)
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02510 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim
am 28.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18745
1 Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 – Laim
am 05.03.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Bei der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02510, Angebot öffentlicher Eislaufzeiten am Wochen-
ende im Eisstadion West der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim, wird
darum gebeten, auch am Wochenende öffentliche Eislaufzeiten anzubieten.
Hierzu kann Ihnen das Referat für Bildung und Sport Folgendes mitteilen:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfeh-
lung einer Bürgersammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2
Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirks-
ausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss be-
handelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Ver-
waltung nur empfehlenden Charakter.
Der Öffentliche Eislauf war in der Vergangenheit immer wieder Thema von verschiedenen
Schreiben der Bürger*innen sowie Schreiben und Anträgen von Bezirksausschüssen.
Gerne stellen wir den sich nicht veränderten Sachverhalt nochmals dar:
Erfreulicherweise ist der Bedarf der Eissportvereine in Bezug auf Eiszeiten in den letzten
Jahren stetig gestiegen. Auch wenn dies in Teilen zu Lasten des Öffentlichen Eislaufs
ging, da die Münchner Sportvereine Vorrang haben, zeigt sich aber auch, dass sich
(immer) mehr Bürger*innen einem Eissportverein anschließen. Nicht zuletzt auch
deswegen, weil die Sportinfrastruktur im Eis- und Funsportzentrum West, im Gegensatz
zum Eis- und Funsportzentrum Ost, die notwendigen Voraussetzungen für den
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Eishockeysport bietet. Allgemein betrachtet ist deshalb auch festzustellen, dass gerade in
den Münchnern (Eis-)Sportvereinen viele Kinder und Jugendliche organisiert sind, die so
den Eissport ausüben und genießen können.
Dementsprechend sind die beantragten Wochenendzeiten komplett vom Vereinssport
belegt und können dem öffentlichen Eislauf nicht zur Verfügung gestellt werden.
Wie auch in den letzten Saisons bieten wir in den Schulferien (Herbstferien, Weihnachts-
ferien, Faschingsferien) für den Öffentlichen Lauf ein erweitertes Angebot an, das sowohl
Abendläufe an den Wochentagen als auch Nachmittagsläufe an den Wochenenden vor-
sieht.
Auch kann die Landeshauptstadt München bereits jetzt durch eine umfassende Anmie-
tung von Eisstunden im SAP Garden ein breites Angebot (u. a. Eistanz, Eiskunstlauf, Kür-
patch, Eisdisco) im Rahmen des Öffentlichen Eislaufs anbieten. Hierbei kann die Münch-
ner Bevölkerung, wetterunabhängig, zu den von Ihnen angesprochenen attraktiven Zeiten
sogar von Anfang August bis Ende April jeder Saison wöchentlich das Eislaufen ausüben
Der Korreferentin, Frau Stadträtin Lena Odell, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträ-
tin Gabriele Neff, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet.
II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02510 als laufende Ange-
legenheit nach § 22 GeschO wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung wird
teilweise entsprochen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02510 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 –
Laim, vom 28.11.2024 ist damit nach Art. 18 Abs. 5 GO ordnungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 25 – Laim
Der Vorsitzende Der Referent
Josef Mögele Florian Kraus
Vorsitzender des Bezirksausschusses 25 Stadtschulrat
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IV. Über das Referat für Bildung und Sport – GL 3
Wv. im Referat für Bildung und Sport - Geschäftsbereich Sport
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
An das Direktorium – D-II/V-SP (2-fach)
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West (2-fach)
An den Bezirksausschuss 25, Laim
An das Referat für Bildung und Sport, RBS-S-ST
An das Revisionsamt
z. K.
V. An das Direktorium – HA II / Verwaltung
o Der Beschluss des BA 21 kann vollzogen werden.
o Der Beschluss des BA 21 kann / soll nicht vollzogen werden
o Der Beschluss des BA 21 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Am
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=== 20-26 _ V 18745_V 18745 Angebot Eislaufzeiten Eisstadion West A1.pdf ===
Anlage 1
=== 20-26 _ E 02510_E 02510 Eislaufzeiten.pdf ===