(E) Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 25

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  • 26-32 _ V 01501_V 01501 Sammelbeschluss BA 25 BE.pdf
  • 26-32 _ V 01501_V 01501 Sammelbeschluss BA 25 A1-4.pdf
  • 20-26 _ E 03256_E 03256 Ausweisung Gehwegflächen Parken.pdf
  • 20-26 _ E 03257_E 03257 Gehwegparken Ilmmünsterstr.pdf
  • 20-26 _ E 03258_E 03258 Duldung Gehwegparken.pdf
  • 20-26 _ E 03265_E 03265 Parkraummanagement.pdf
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Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 01501_V 01501 Sammelbeschluss BA 25 BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-44970 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Strategie Fußverkehr und Öffentlicher Raum MOR-GB1.24 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 25 Ausweisung geeigneter Gehwegflächen zum Parken Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 25.11.2025 Gehwegparken in der Ilmmünsterstraße erlauben Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 25.11.2025 Weitere Duldung des Gehwegparkens Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 25.11.2025 Einrichtung von Parkraummanagement in Laim Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 25.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01501 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 4. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 17.09.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Ausweisung geeigneter Gehwegflächen zum Parken Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 – Laim vom 25.11.2025 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 beschlossen. Darin wird die Ausweisung von geeigneten Gehwegflächen als Parkstreifen gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen, gleichzeitig jedoch die verschiedenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Die Beschlussvorlage wird noch dieses Jahr dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 kann nicht entsprochen werden. 2. Gehwegparken in der Ilmmünsterstraße erlauben Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 – Laim vom 25.11.2025 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 beschlossen. Darin wird das Erlauben des Gehwegparkens in der Ilmmünsterstraße gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen, gleichzeitig jedoch die verschiedenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Die Beschlussvorlage wird noch dieses Jahr dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 kann derzeit nicht entsprochen werden. 3. Weitere Duldung des Gehwegparkens Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 – Laim vom 25.11.2025 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 beschlossen. Darin wird die weitere Duldung des Gehwegparkens gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen, gleichzeitig jedoch die verschiedenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Die Beschlussvorlage wird noch dieses Jahr dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 kann derzeit nicht entsprochen werden. 4. Einrichtung von Parkraummanagement in Laim Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 – Laim vom 25.11.2025 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 beschlossen. Darin wird die Einrichtung eines Parkraummanagements in Laim gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach § 45 der Straßenverkehrsordnung) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft. So ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Die Verwaltung hat für Laim diese Prüfung durchgeführt und empfiehlt ausdrücklich die Einführung eines Parkraummanagements. Der Stadtrat hat im 1. Quartal 2025 beschlossen, dass die Einführung von Parklizenzgebieten in Laim bis auf weiteres zurückgestellt werden soll. Zunächst soll gemeinsam mit dem Bezirksausschuss eine gemeinsame Lösung, insbesondere im Hinblick auf das Gehwegparken, getroffen werden. Hierzu erarbeitet das Mobilitätsreferat derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Die Beschlussvorlage wird noch dieses Jahr dem Bezirksausschuss zur Anhörung bereitgestellt und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 25.11.2025 kann teilweise entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Frau Stadträtin Katharina Horn, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken und die Ausweisung von geeigneten Gehwegflächen als Parkstreifen. Dieser soll zeitnah in den Stadtrat eingebracht werden. Anpassungen werden anschließend schrittweise erfolgen 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken. Dieser soll zeitnah in den Stadtrat eingebracht werden. Anpassungen werden anschließend schrittweise erfolgen 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 5. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken. Dieser soll zeitnah in den Stadtrat eingebracht werden. Anpassungen werden anschließend schrittweise erfolgen 6. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 7. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Stadtrat hat im 1.Quartal 2025 beschlossen, dass die Einführung von Parklizenzgebieten in Laim bis auf weiteres zurückgestellt werden soll. Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen, der noch dieses Jahr dem Bezirksausschuss vorgelegt werden soll. Anpassungen werden anschließend schrittweise erfolgen. 8. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Josef Mögele Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Überei...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

08.10.2026 um 19:30 Uhr

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