=== 26-32 _ V 01501_V 01501 Sammelbeschluss BA 25 BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-44970 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Strategie
Fußverkehr und Öffentlicher
Raum
MOR-GB1.24
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 25
Ausweisung geeigneter Gehwegflächen zum Parken
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am
25.11.2025
Gehwegparken in der Ilmmünsterstraße erlauben
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am
25.11.2025
Weitere Duldung des Gehwegparkens
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am
25.11.2025
Einrichtung von Parkraummanagement in Laim
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am
25.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01501
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257
3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258
4. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265
Beschluss des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes Laim vom 17.09.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1. Ausweisung geeigneter Gehwegflächen zum Parken
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 –
Laim vom 25.11.2025
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr.
20-26 / E 03256 beschlossen.
Darin wird die Ausweisung von geeigneten Gehwegflächen als Parkstreifen gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur
systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es,
im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen,
gleichzeitig jedoch die verschiedenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu
berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im
Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen
Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Die
Beschlussvorlage wird noch dieses Jahr dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
25.11.2025 kann nicht entsprochen werden.
2. Gehwegparken in der Ilmmünsterstraße erlauben
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 –
Laim vom 25.11.2025
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr.
20-26 / E 03257 beschlossen.
Darin wird das Erlauben des Gehwegparkens in der Ilmmünsterstraße gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur
systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es,
im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen,
gleichzeitig jedoch die verschiedenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu
berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im
Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen
Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Die
Beschlussvorlage wird noch dieses Jahr dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
25.11.2025 kann derzeit nicht entsprochen werden.
3. Weitere Duldung des Gehwegparkens
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 –
Laim vom 25.11.2025
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr.
20-26 / E 03258 beschlossen.
Darin wird die weitere Duldung des Gehwegparkens gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur
systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es,
im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen,
gleichzeitig jedoch die verschiedenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu
berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im
Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen
Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Die
Beschlussvorlage wird noch dieses Jahr dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
25.11.2025 kann derzeit nicht entsprochen werden.
4. Einrichtung von Parkraummanagement in Laim
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 –
Laim vom 25.11.2025
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim hat am 25.11.2025 die Empfehlung Nr.
20-26 / E 03265 beschlossen.
Darin wird die Einrichtung eines Parkraummanagements in Laim gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach
§ 45 der Straßenverkehrsordnung) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft. So ist die Anordnung
von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen
Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende
Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen
Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Die Verwaltung hat für Laim diese Prüfung durchgeführt
und empfiehlt ausdrücklich die Einführung eines Parkraummanagements.
Der Stadtrat hat im 1. Quartal 2025 beschlossen, dass die Einführung von Parklizenzgebieten
in Laim bis auf weiteres zurückgestellt werden soll. Zunächst soll gemeinsam mit dem
Bezirksausschuss eine gemeinsame Lösung, insbesondere im Hinblick auf das
Gehwegparken, getroffen werden.
Hierzu erarbeitet das Mobilitätsreferat derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur
systematischen Neuordnung des Gehwegparkens. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet
regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen. Aufgrund der Vielzahl
betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können.
Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem
größtem Handlungsdruck begonnen. Die Beschlussvorlage wird noch dieses Jahr dem
Bezirksausschuss zur Anhörung bereitgestellt und anschließend dem Stadtrat zur
Entscheidung vorgelegt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom
25.11.2025 kann teilweise entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und der
zuständigen Verwaltungsbeirätin des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Frau
Stadträtin Katharina Horn, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum Vorgehen in Bezug auf
das Gehwegparken und die Ausweisung von geeigneten Gehwegflächen als
Parkstreifen. Dieser soll zeitnah in den Stadtrat eingebracht werden. Anpassungen
werden anschließend schrittweise erfolgen
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03256 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 –
Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum Vorgehen in Bezug auf
das Gehwegparken. Dieser soll zeitnah in den Stadtrat eingebracht werden.
Anpassungen werden anschließend schrittweise erfolgen
4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03257 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 –
Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
5. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum Vorgehen in Bezug auf
das Gehwegparken. Dieser soll zeitnah in den Stadtrat eingebracht werden.
Anpassungen werden anschließend schrittweise erfolgen
6. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03258 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 –
Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
7. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Stadtrat hat im 1.Quartal 2025 beschlossen, dass die Einführung von
Parklizenzgebieten in Laim bis auf weiteres zurückgestellt werden soll. Das
Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen, der noch
dieses Jahr dem Bezirksausschuss vorgelegt werden soll. Anpassungen werden
anschließend schrittweise erfolgen.
8. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03265 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 –
Laim am 25.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes Laim der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Josef Mögele Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Überei...