Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung

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Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.26: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2208 Bahnlinie Hauptbahnhof-Pasing (südlich), Donnersbergerbrücke (westlich), Bahnlinie München-Rosenheim (östlich) - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 08 - Schwanthalerhöhe

Bebauungsplan

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=== 26-32 _ V 00795_V 00795 BebPlan 2208 BE A1-4.pdf === Telefon: 0 233-26983 233-23195 233-28567 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-23P PLAN-HAII-52 PLAN-HAII-23V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2208 Bahnlinie Hauptbahnhof-Pasing (südlich), Donnersbergerbrücke (westlich), Bahnlinie München-Rosenheim (östlich) -Aufstellungsbeschluss- Stadtbezirk 08 – Schwanthalerhöhe Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00795 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung für den o. g. Bereich zur Schaffung einer Grünverbindung mit integriertem Rad- und Fußweg entlang der Bahn Inhalt Darstellung der Grundlagen, der Planungsziele und Darstellung der Äußerungen des Bezirksausschusses 08 und 25 Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja Entscheidungs- vorschlag Beschlussfassung über Für das im Übersichtsplan (Anlage 2) des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.09.2025, M = 1:5000, schwarz umrandete Gebiet südlich der Bahnlinie Hauptbahnhof-Pasing, westlich der Donnersbergerbrücke und östlich der Bahnlinie München-Rosenheim ist ein Be- bauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Seite 2 Gesucht werden kann im RIS auch unter Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2208 Bahnlinie Hauptbahn- hof-Pasing (südlich), Donnersbergerbrücke (westlich), Bahnlinie München-Rosenheim (östlich), Radweg HLP-Süd, Hauptzollamt, zentrale Bahnflächen Ortsangabe Stadtbezirk 08 – Schwanthalerhöhe, Gemarkung Neuhausen Landsberger Straße / Donnersbergerbrücke Hauptzollamt München Telefon: 0 233-26983 233-23195 233-28567 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-23P PLAN-HAII-52 PLAN-HAII-23V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2208 Bahnlinie Hauptbahnhof-Pasing (südlich), Donnersberger Brücke (westlich), Bahnlinie München-Rosenheim (östlich) -Aufstellungsbeschluss- Stadtbezirk 08 – Schwanthalerhöhe Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00795 Anlagen: 1. Lage im Stadtgebiet 2. Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss M═1:5000 3. Stellungnahme BA 08 4. Stellungnahme BA 25 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 3 1. Planungsanlass........................................................................................................ 3 2. Ausgangssituation.................................................................................................... 3 2.1 Lage im Stadtgebiet, Umgriff, Größe, Eigentumsverhältnisse................................... 3 2.2 Städtebauliche und landschaftsplanerische Ausgangssituation................................ 4 2.3 Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Situation......................................... 5 2.4 Denkmalschutz......................................................................................................... 6 2.5 Verkehr .................................................................................................................... 6 3. Ziele......................................................................................................................... 7 Seite 2 4. Aufstellung eines Bebauungsplanes / Verfahrensart ................................................ 8 5. Klimaprüfung............................................................................................................ 8 6. Sozialgerechte Bodennutzung.................................................................................. 8 Anhörung des Bezirksausschusses................................................................................... 9 II. Antrag der Referentin ........................................................................................................ 9 III. Beschluss........................................................................................................................ 10 Seite 3 I. Vortrag der Referentin Die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung ergibt sich gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates. 1. Planungsanlass Die Landeshauptstadt München entwickelte für die zentralen Bahnflächen zwischen Hauptbahnhof und Pasing auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie, die 2005 abge- schlossen wurde, ein Fuß- und Radwegekonzept mit dem Ziel, die Attraktivität des Fahrrades als individuelles Verkehrsmittel zu steigern. Der Stadtrat stimmte 2007 der Verwendung des vorgelegten Konzeptes zum Projekt Hauptbahnhof-Laim-Pasing (HLP) als Grundlage weiterer Planungsschritte zu (Sit- zungsvorlage Nr. 02-08 / V 09878, Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.06.2007, Anlage 1). Darin wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, sich um die Realisierung des Fuß- und Radweges südlich der Bahnachse zu bemühen und ent- sprechende Wegerechte für eine längerfristige vollständige Umsetzung des Konzep- tes zu sichern. Demnach ist auch für den hier vorliegenden Bereich zwischen Donnersbergerbrücke und dem Gleisbogen der Bahnlinie München-Rosenheim die Führung einer Ost-West gerichteten Grünverbindung südlich der Gleisanlagen zu berücksichtigen. Diese Ver- bindung soll die Führung eines Rad- und Fußweges ermöglichen. Die Landeshauptstadt München verfolgt das Ziel, die Mobilität möglichst nachhaltig zu gestalten. Dazu gehört unter anderem die Rahmenbedingungen für Fußgänger*innen und Radfahrende kontinuierlich zu verbessern. Der Münchner Stadtrat hat am 29.07.2009 den „Grundsatzbeschluss Radverkehr“ Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01793 gefasst. Dieser beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Es sollen unter anderem Wegenetze für Alltags- und Freizeitradverkehr ausgebaut und das Radfahren sicherer und komfortabler gemacht werden. Der Grundsatzbeschluss wurde 2017 fortgeschrieben (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09964). Zur Sicherung der Planungsziele der Landeshauptstadt München, ist an dieser Stelle ein Aufstellungsbeschluss erforderlich, um diese Fläche auf der Südroute des HLP- Projektes für die übergeordnete Grünverbindung mit integriertem Fuß- und Radweg zu sichern und bei Bedarf planungssichernde Maßnahmen ergreifen zu können. So wurde auf der gesamten Route südlich der Gleise Wegerecht bereits durch zahl- reiche Planungen oder Dienstbarkeiten gesichert. Mit der hier zu beschließenden Planung wird mithin ein wichtiger Lückenschluss ermöglicht. Direkt westlich angrenzend an den Planungsumgriff ist die Fuß- und Radwegeverbin- dung über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. Östlich besteht eine Vereinba- rung zur Freihaltung und Ermöglichung einer Verbindung bis zu der bereits gesicher- ten und erstellten Fuß- und Radwegeverbindung. 2. Ausgangssituation 2.1 Lage im Stadtgebiet, Umgriff, Größe, Eigentumsverhältnisse Das Planungsgebiet umfasst insgesamt ca. 0,3 ha. Der Umgriff weist eine Breite von ca. 8-10 m auf. Dabei werden teilweise bestehende Gebäudeteile erfasst. Im Rahmen der Konkretisierung des Fuß- und Radweges werden die genehmigten baulichen An- Seite 4 lagen in der weiteren Planung berücksichtigt und für jede Situation Lösungen erarbei- tet. Der jetzige Umgriff kann bei Bedarf zusammen mit der konkreten Planung des Fuß- und Radweges im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens bedarfsge- recht angepasst werden. Er umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke Fl. Nrn. 267, 270/7, 274, und 280 der Gemarkung Neuhausen. Die betroffenen Grundstücke befinden sich nicht in städtischem Besitz. Das größte vom Umgriff betroffene Grundstück (Fl. Nr. 280) befindet sich im Eigen- tum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Gebäuden des Hauptzoll- amtes München. Die westlich davon gelegenen Grundstücke befinden sich in Privat- besitz. Der Planungsbereich liegt im Stadtbezirk 08 – Schwanthalerhöhe, an der Grenze zu Stadtbezirk 25 – Laim. Er umfasst die nördlichen Grundstückbereiche der Landsber- ger Straße Nr. 124 bis 148 südlich der Bahnanlage und reicht von der Donnersberg- erbrücke im Osten bis kurz vor den Gleisbogen der Bahnlinie München-Rosenheim im Nord-Westen. 2.2 Städtebauliche und landschaftsplanerische Ausgangssituation Das Gesamt-Projekt HLP umfasst hauptsächlich die ehemals bahnbetrieblich genutz- ten Flächen entlang der Bahnachse und gehört zu den größten Umstrukturierungsflä- chen innerhalb des Stadtgebietes. Insgesamt wurden im Westen Wohnungen für ca. 16.000 Einwohner*innen sowie Bü- ro- und Gewerbeflächen für ca. 19.000 Arbeitsplätze geschaffen. Um die daraus ent- stehenden zusätzlichen Verkehre stadtverträglich zu bewältigen, muss die Möglichkeit geschaffen werden, möglichst viele Wege mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen zu können, ohne stark belastete Hauptverkehrsstraßen benutzen zu müssen. Der Umgriff ist überwiegend nördlich der vorhandenen Bebauungen situiert. Diese Bereiche werden größtenteils als oberirdische Stellplatzanlage genutzt. Auf dem Flur- stück Nr. 280 werden die Stellplätze durch eine Pappelreihe (außerhalb des Pla- nungsumgriffs) begrenzt. Die südlich an den Planungsumgriff anschließende Bebauung besteht aus Gewerbe- und Büroflächen. Teilweise sind Wohnnutzungen vorhanden. Auf dem Flurstück Nr. 280 befindet sich das Gebäude des Hauptzollamtes. Vegetation, Naturhaushalt & Klimaanpassung Der Planungsbereich grenzt im Norden an eine übergeordnete Ventilationsbahn mit hohem Luftaustauschpotenzial an, welche entlang der Bahntrasse von Westen nach Osten Richtung Hauptbahnhof verläuft. Der Versiegelungsgrad im Planungsgebiet ist hoch. Lediglich im Nordwesten sowie den angrenzenden Innenhöfen sind Grünflächen vorhanden. Die bioklimatische Situa- tion ist entsprechend der Stadtklimaanalyse von 2014 als ungünstig einzuordnen. Die umliegenden Siedlungsbereiche sind bioklimatisch ebenfalls weniger günstig bis un- günstig. Zudem begrenzt der aktuell hohe Versiegelungsgrad ein nachhaltiges Regenwasser- management im Sinne des Schwammstadt-Prinzips. Im Planungsumgriff ist erhaltenswerter Baumbestand vorhanden. Im Westen befinden sich naturnahe Gehölzstrukturen und Einzelbäume, im Osten nördlich des ehemali- gen Hauptzollamts eine charakteristische Pappelreihe mit alten, wertvollen Bestands- bäumen. Neben den wertvollen klimatischen Funktionen bieten diese Strukturen po- Seite 5 tenziellen Lebensraum für gehölzbrütende Vögel und Fledermäuse. Südlich der Bahnlinie sind Gehölzbestände vorhanden, die als mesophile Hecken in der Biotopkartierung erfasst sind. Die angrenzenden Bahnflächen sind im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) als Trockenlebensräume mit Biotopverbundfunktion ausgewiesen und dienen streng geschützten Arten wie der Zauneidechse und der Blauflügeligen Ödlandschrecke als Lebensraum und Ausbreitungsachse. 2.3 Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Situation Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung Im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung ist das östli- che Planungsgebiet als Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung und der westliche Teil als Gewerbegebiet dargestellt. Sie werden überlagert von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Grünausstattung. Nördlich, außerhalb des Umgriffs, sind Flächen für Bahnanlagen dargestellt. Entlang der Bahnachse verläuft eine übergeordnete Grünbeziehung und entlang des Gleisbogens ist eine örtliche Grünbeziehung dargestellt, von welcher auch das Pla- nungsgebiet betroffen ist. Die Landsberger Straße ist als Allee gekennzeichnet und als überörtliche Hauptver- kehrsachse in Ost-West-Richtung eingetragen. Der Mittlere Ring, südlich der Don- nersbergerbrücke Trappentreustraße genannt, ist ebenfalls als überörtliche Hauptver- kehrsachse gekennzeichnet. Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr Der Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr (VEP-R) zeigt die südliche Route entlang...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 25 - Laim

Sitzungsdatum

08.10.2026 um 19:30 Uhr

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