Neuburgerstr. 8

7 Einträge für diese Adresse

in Bezirksausschuss 25 - Laim, München

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Hintergrundinformationen

5 Quellen
Laim (BA 25) Baudenkmal Ø Miete 14,67 €/m² 3 Wikipedia
Adress-Steckbrief
Stadtbezirk
Laim (BA 25)
Bebauungsplan
keiner an dieser Stelle

Geodaten © Landeshauptstadt München, DL-DE-BY-2.0

Denkmalschutz

Baudenkmal · Neuburgerstraße 8

Wohnhaus, syn. Wohngebäude

Villa, zweigeschossiger Mansardwalmdachbau mit Vorzeichen und Schweifgiebelerker, im Reformstil, in zwei Abschnitten errichtet, südlicher Teil von Martin Saumweber und Sebastian Stecher, 1903/04, nördlicher von Karl Stöhr, 1925.

Aktennummer D-1-62-000-9724

Jede bauliche Änderung an einem Baudenkmal oder in einem Ensemble braucht eine Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG.

Geofachdaten © Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (CC BY-ND 4.0)

Nachbarschaft (Zensus 2022)

Werte für die 100 × 100 m große Rasterzelle, in der diese Adresse liegt. Fehlende Werte hält das Statistische Bundesamt aus Datenschutzgründen zurück.

Nettokaltmiete Ø
14,67 €/m²
Einwohner
70
Wohnungen
20
Eigentümerquote
40,0 %
Wohnfläche Ø
113 m²
Durchschnittsalter
50,2 Jahre
Anteil ab 65
30,0 %
Gebäude vor 1949
30 %
Häufigste Heizung
Gas

© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0

Wikipedia · 3

Villenartiges Wohnhaus

Villa

Villa Neuburgerstraße 1 in München (D-1-62-000-8075#1)

Wikidata (CC0) / Wikipedia (CC BY-SA 4.0)

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Verlauf an dieser Adresse

Behandlungen im Bezirksausschuss und amtliche Bekanntmachungen der Lokalbaukommission, neueste zuerst. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft für Nachbarn eine einmonatige Klage- bzw. Einwendungsfrist.

Baugenehmigung erteilt veröffentlicht am 20.03.2023 Klagefrist abgelaufen am 20.04.2023

Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE), Erweiterung und Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus (4 WE) mit einer Gewerbeeinheit und Neubau einer Tiefgarage (Mittelgarage)

Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 02.03.2023, Az. 6024-1.23-2023-2526-23, wurde die Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 26.02.2015 i. d. Fassung der Änderungsgenehmigung vom 12.03.2022 für das oben genannte Vorhaben bis zum 26.02.2025 verlängert.

Aktenzeichen:
1.23-2023-2526-23
Bescheid vom:
02.03.2023
Gemarkung / Flurnummer:
Laim 4/14
Baugenehmigung erteilt veröffentlicht am 30.03.2022 Klagefrist abgelaufen am 30.04.2022

Neubau eines Zweifamilienhauses, Erweiterung und Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus (4 WE), Neubau einer Tiefgarage - TEKTUR zu 1.2-2014-10490-23 - jetzt: Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE), Erweiterung und Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus (4 WE) mit einer Gewerbeeinheit und Neubau einer Tiefgarage (Mittelgarage)

Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 17.03.2022, Az. 6024-1.232-2021-21671-23, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen/Nebenstimmungen/Abweichungen/Befreiungen erteilt.

Aktenzeichen:
1.232-2021-21671-23
Bescheid vom:
17.03.2022
Gemarkung / Flurnummer:
4/14