Vermüllung Wertstoffinsel Thomas-Wimmer-Ring

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=== 20-26 _ Q 00855_Q 00855 Vermuellung Wertstoffhof-Insel-Thomas Wimmer Ring.pdf === === 20-26 _ Q 00855_Q 00855 Vermuellung Wertstoffinsel Thomas-Wimmer-Ring AS.pdf === Seite 2 von 4 Altkleidersammlung Am 29.04.2026 fand ein Ortstermin am Standplatz des Thomas-Wimmer-Rings mit Vertreter*innen des Bezirksausschusses und einem Anwohner statt. Im Rahmen des Termins wurde die Problematik bei der Entleerung des Altkleidercontainers durch den AWM ausführlich erläutert und von allen Beteiligten vor Ort nachvollzogen. Da zunächst keine direkte Lösung gefunden werden konnte, wird der Bezirksausschuss das Thema in der nächsten Sitzung erneut beraten, um weitere Lösungsansätze zu prüfen. Illegale Müllablagerungen Ursächlich für die Verschmutzungen an den Wertstoffinseln sind nicht der AWM oder die Entsorgungsfirmen, sondern Mitmenschen, die sich nicht an die gesellschaftlichen Gepflogenheiten halten und ihre Abfälle und Wertstoffe nicht in die dafür zur Verfügung stehenden Entsorgungsstellen verbringen, sondern diese im öffentlichen Raum einfach ablagern. Der AWM stellt für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen zum einen das sog. 3-Tonnen-System mit Restmüll-, Papier- und Bioabfall-Behältern sowie zwölf Wertstoffhöfe zur Verfügung. Parallel dazu werden von den Entsorgungsfirmen Remondis und Wittmann Verpackungen an den Wertstoffsammelstellen erfasst. Verantwortungsbewusste Bürger*innen entsorgen ihre Abfälle und Wertstoffe in diese Systeme. Dankenswerterweise ist dies der allergrößte Teil der Münchner Bevölkerung. Leider ist zu beobachten, dass es einige wenige Menschen gibt, die keine ordnungsgemäße und umweltbewusste Entsorgung von Abfällen vornehmen. Der AWM hat die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, sofern die Täter*innen mithilfe von z. B. Adressaufklebern oder Briefen mit Adressen als Beweisstücke ermittelt werden können. In Bezug auf die Verantwortung der Entsorgungsfirmen, welche für den Betrieb der Wertstoffsammelstellen zuständig sind, können wir Ihnen versichern, dass der AWM alles daransetzt, dass die Firmen ihren Aufgaben zur Reinhaltung dieser hinreichend nachkommen. Es ist dem AWM in der letzten Abstimmung mit den DSD auch gelungen, den Reinigungsrhythmus der Wertstoffsammelstellen deutlich zu erhöhen. Zudem ist es gelungen, den Entsorgungsturnus für die Wertstofffraktionen ebenfalls zu erhöhen. Zwischenzeitlich werden 2/3 aller Wertstoffsammelstellen bis zu dreimal wöchentlich entsorgt. Die Reinigung erfolgt mindestens einmal wöchentlich, nach Möglichkeit zweimal sowie anlassbezogen auch nach Bedarf. Selbstverständlich leitet der AWM stets Anliegen und Beschwerden zu verschmutzten Wertstoffsammelstellen an die zuständigen Betreiberfirmen weiter und bittet darum, den konkreten Standplatz umgehend zu säubern, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Dieser hohe Standard ist nicht selbstverständlich. Es gibt viele Städte, die nach wie vor lediglich eine wöchentliche Reinigung der Wertstoffsammelstellen einfordern können. Seite 3 von 4 Videoüberwachung Eine Videoüberwachung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen aktuell nicht möglich. Jede Form der Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der davon betroffenen Person dar. Durch die Videokameras werden unvermeidbar alle Personen erfasst, die sich in ihrem Aufnahmeradius aufhalten, weshalb auch völlig unverdächtige Menschen mit ihren individuellen Verhaltensweisen betroffen sind. Da bei einer Videoüberwachung personenbezogene Daten der erfassten Personen verarbeitet werden, bedarf es einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage ergibt sich für bayerische Behörden aus Art. 24 BayDSG. Danach muss eine Videoüberwachung unter anderem zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum Dritter erforderlich sein. Öffentliche Reinlichkeit und die Unversehrtheit des Stadtbilds stellen keine durch Videoüberwachung zu schützenden Rechtsgüter dar. Weiterhin ist eine Videoüberwachung nur im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zulässig. Eine Videoüberwachung der Wertstoffsammelstellen zur Prävention bzw. Abschreckung oder Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wie wilden Müllablagerungen, liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt. Hierfür sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Ebenso hat die Stadt kein Hausrecht bzw. kein Eigentum an den Wertstoffsammelstellen, da es sich um Einrichtungen der DSD zur Verpackungsentsorgung handelt. Eine Videoüberwachung der Wertstoffsammelstellen durch die Stadt scheitert damit bereits an einer Rechtsgrundlage. Die Hürden sowohl für das Erfüllen der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 24 Abs. 1 BayDSG, als auch in einem zweiten Schritt für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung werden seitens der bayerischen Rechtsprechung und des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz sehr hoch gesetzt. Daher regte im November 2024 der Bayerische Städtetag gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine Überprüfung des Rechtsrahmens für kommunale Videoüberwachungen an mit dem Ziel einer Erweiterung der Handlungsspielräume. Unter Umständen ergeben sich hieraus zukünftig neue Möglichkeiten der Überwachung vor Ort. Schilder Grundsätzlich wäre die Aufstellung von Schildern an den Standplätzen möglich, allerdings kann der AWM keine Finanzmittel dafür bereitstellen, da die Wertstoffsammlung privatrechtlich organisiert ist. Die Betreiberfirmen lehnen eine Kostenübernahme ab, da keine Verhaltensänderung zu erwarten sei. Kontrollen und Ahndung Selbstverständlich wurden in der Vergangenheit Maßnahmen zur Verhinderung von illegaler Sperrmüllablagerung geprüft, so z. B. auch der Einsatz von „Mülldetektiven“. Es fand ein enger Austausch mit anderen Kommunen, in welchen Mülldetektive eingesetzt werden, statt. Die Mehrheit im Stadtrat hat sich allerdings gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Seite 4 von 4 Eine Kontrolle der ca. 880 Wertstoffinseln in München ist dem AWM nicht möglich. Es stehen weder personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Sobald der AWM Kenntnis von Verunreinigungen an Standplätzen oder Überfüllungen hat, werden unverzüglich die erforderlichen Schritte eingeleitet. Eine proaktive Bestreifung der Standplätze durch den AWM ist nicht leistbar und über Müllgebühren zudem nicht finanzierbar, da die Stadtsauberkeit nicht in der Zuständigkeit des AWM liegt. Die DSD lehnen eine Kostenübernahme für eine Bestreifung der Standplätze grundsätzlich ab. Gelbe Tonne Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass sich das Sammelsystem ab dem 01.01.2027 ändern wird. In München wird künftig die Gelbe Tonne eingeführt werden, wodurch sich die Entsorgungssituation entsprechend verbessern soll. Die Glascontainer bleiben jedoch bestehen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen gez. Sabine Schulz-Hammerl Zweite Werkleitung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

18.06.2026 um 19:45 Uhr

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