=== 20-26 _ Q 00855_Q 00855 Vermuellung Wertstoffhof-Insel-Thomas Wimmer Ring.pdf ===
=== 20-26 _ Q 00855_Q 00855 Vermuellung Wertstoffinsel Thomas-Wimmer-Ring AS.pdf ===
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Altkleidersammlung
Am 29.04.2026 fand ein Ortstermin am Standplatz des Thomas-Wimmer-Rings mit
Vertreter*innen des Bezirksausschusses und einem Anwohner statt. Im Rahmen des Termins
wurde die Problematik bei der Entleerung des Altkleidercontainers durch den AWM ausführlich
erläutert und von allen Beteiligten vor Ort nachvollzogen. Da zunächst keine direkte Lösung
gefunden werden konnte, wird der Bezirksausschuss das Thema in der nächsten Sitzung
erneut beraten, um weitere Lösungsansätze zu prüfen.
Illegale Müllablagerungen
Ursächlich für die Verschmutzungen an den Wertstoffinseln sind nicht der AWM oder die
Entsorgungsfirmen, sondern Mitmenschen, die sich nicht an die gesellschaftlichen
Gepflogenheiten halten und ihre Abfälle und Wertstoffe nicht in die dafür zur Verfügung
stehenden Entsorgungsstellen verbringen, sondern diese im öffentlichen Raum einfach
ablagern.
Der AWM stellt für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen zum einen
das sog. 3-Tonnen-System mit Restmüll-, Papier- und Bioabfall-Behältern sowie zwölf
Wertstoffhöfe zur Verfügung. Parallel dazu werden von den Entsorgungsfirmen Remondis und
Wittmann Verpackungen an den Wertstoffsammelstellen erfasst.
Verantwortungsbewusste Bürger*innen entsorgen ihre Abfälle und Wertstoffe in diese
Systeme. Dankenswerterweise ist dies der allergrößte Teil der Münchner Bevölkerung. Leider
ist zu beobachten, dass es einige wenige Menschen gibt, die keine ordnungsgemäße und
umweltbewusste Entsorgung von Abfällen vornehmen.
Der AWM hat die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, sofern die Täter*innen mithilfe
von z. B. Adressaufklebern oder Briefen mit Adressen als Beweisstücke ermittelt werden
können.
In Bezug auf die Verantwortung der Entsorgungsfirmen, welche für den Betrieb der
Wertstoffsammelstellen zuständig sind, können wir Ihnen versichern, dass der AWM alles
daransetzt, dass die Firmen ihren Aufgaben zur Reinhaltung dieser hinreichend nachkommen.
Es ist dem AWM in der letzten Abstimmung mit den DSD auch gelungen, den
Reinigungsrhythmus der Wertstoffsammelstellen deutlich zu erhöhen. Zudem ist es gelungen,
den Entsorgungsturnus für die Wertstofffraktionen ebenfalls zu erhöhen. Zwischenzeitlich
werden 2/3 aller Wertstoffsammelstellen bis zu dreimal wöchentlich entsorgt. Die Reinigung
erfolgt mindestens einmal wöchentlich, nach Möglichkeit zweimal sowie anlassbezogen auch
nach Bedarf.
Selbstverständlich leitet der AWM stets Anliegen und Beschwerden zu verschmutzten
Wertstoffsammelstellen an die zuständigen Betreiberfirmen weiter und bittet darum, den
konkreten Standplatz umgehend zu säubern, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
Dieser hohe Standard ist nicht selbstverständlich. Es gibt viele Städte, die nach wie vor
lediglich eine wöchentliche Reinigung der Wertstoffsammelstellen einfordern können.
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Videoüberwachung
Eine Videoüberwachung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen aktuell nicht möglich.
Jede Form der Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
der davon betroffenen Person dar. Durch die Videokameras werden unvermeidbar alle
Personen erfasst, die sich in ihrem Aufnahmeradius aufhalten, weshalb auch völlig
unverdächtige Menschen mit ihren individuellen Verhaltensweisen betroffen sind.
Da bei einer Videoüberwachung personenbezogene Daten der erfassten Personen verarbeitet
werden, bedarf es einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage
ergibt sich für bayerische Behörden aus Art. 24 BayDSG. Danach muss eine
Videoüberwachung unter anderem zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit oder
Eigentum Dritter erforderlich sein. Öffentliche Reinlichkeit und die Unversehrtheit des
Stadtbilds stellen keine durch Videoüberwachung zu schützenden Rechtsgüter dar.
Weiterhin ist eine Videoüberwachung nur im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder
in Ausübung des Hausrechts zulässig. Eine Videoüberwachung der Wertstoffsammelstellen
zur Prävention bzw. Abschreckung oder Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
wie wilden Müllablagerungen, liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt. Hierfür sind die
Strafverfolgungsbehörden zuständig. Ebenso hat die Stadt kein Hausrecht bzw. kein Eigentum
an den Wertstoffsammelstellen, da es sich um Einrichtungen der DSD zur
Verpackungsentsorgung handelt. Eine Videoüberwachung der Wertstoffsammelstellen durch
die Stadt scheitert damit bereits an einer Rechtsgrundlage.
Die Hürden sowohl für das Erfüllen der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 24 Abs. 1
BayDSG, als auch in einem zweiten Schritt für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer
Videoüberwachung werden seitens der bayerischen Rechtsprechung und des Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz sehr hoch gesetzt. Daher regte im November 2024
der Bayerische Städtetag gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport
und Integration eine Überprüfung des Rechtsrahmens für kommunale Videoüberwachungen
an mit dem Ziel einer Erweiterung der Handlungsspielräume. Unter Umständen ergeben sich
hieraus zukünftig neue Möglichkeiten der Überwachung vor Ort.
Schilder
Grundsätzlich wäre die Aufstellung von Schildern an den Standplätzen möglich, allerdings
kann der AWM keine Finanzmittel dafür bereitstellen, da die Wertstoffsammlung privatrechtlich
organisiert ist. Die Betreiberfirmen lehnen eine Kostenübernahme ab, da keine
Verhaltensänderung zu erwarten sei.
Kontrollen und Ahndung
Selbstverständlich wurden in der Vergangenheit Maßnahmen zur Verhinderung von illegaler
Sperrmüllablagerung geprüft, so z. B. auch der Einsatz von „Mülldetektiven“. Es fand ein enger
Austausch mit anderen Kommunen, in welchen Mülldetektive eingesetzt werden, statt. Die
Mehrheit im Stadtrat hat sich allerdings gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.
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Eine Kontrolle der ca. 880 Wertstoffinseln in München ist dem AWM nicht möglich. Es stehen
weder personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Sobald der AWM Kenntnis von
Verunreinigungen an Standplätzen oder Überfüllungen hat, werden unverzüglich die
erforderlichen Schritte eingeleitet. Eine proaktive Bestreifung der Standplätze durch den AWM
ist nicht leistbar und über Müllgebühren zudem nicht finanzierbar, da die Stadtsauberkeit nicht
in der Zuständigkeit des AWM liegt. Die DSD lehnen eine Kostenübernahme für eine
Bestreifung der Standplätze grundsätzlich ab.
Gelbe Tonne
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass sich das Sammelsystem ab dem 01.01.2027 ändern
wird. In München wird künftig die Gelbe Tonne eingeführt werden, wodurch sich die
Entsorgungssituation entsprechend verbessern soll. Die Glascontainer bleiben jedoch
bestehen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sabine Schulz-Hammerl
Zweite Werkleitung