(E) Radwege in der Frauenstraße

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  • 26-32 _ V 01293_V 01293 Radwege Frauenstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 01293_V 01293 Radwege Frauenstrasse A1.pdf
  • 26-32 _ V 01293_V 01293 Radwege Frauenstrasse A2.pdf
  • B 01_VG 27.08.2026 oeff. 2 1..pdf
  • 20-26 _ E 03468_E 03468 Radweg in der Frauenstr.pdf
  • 20-26 _ E 03470_E 03470 Verbesserung fuer den Radverkehr in der Frauenstrasse.pdf
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=== 26-32 _ V 01293_V 01293 Radwege Frauenstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 233 - 5 06 63 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Altstadt für alle MOR-GB2.113 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Radwege in der Frauenstraße Radweg in der Frauenstr. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03468 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 23.04.2026 Verbesserung für den Radverkehr in der Frauenstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03470 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 23.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01293 Anlagen: - 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03468 - 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03470 Beschluss des Bezirksausschusses des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 27.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026 die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03468 und Nr. 20-26 / E 03470 beschlossen. In diesen wird der Ausbau der Radinfrastruktur in der Frauenstraße gefordert. Konkret soll nach Empfehlung 20-26 / E 03468 ein zweispuriger Radweg auf der Seite des Viktualien- markts eingerichtet werden, um die Gefährdung von Radverkehr auf der Fahrbahn auszu- schließen und Autos vom Gehweg fernzuhalten. Nach Empfehlung 20-26 / E 03470 soll eine sichere und durchgängige Lösung für den Radverkehr, unter einer möglichen Einbahnregelung für den Autoverkehr geschaffen werden. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Am 24.07.2019 wurde das Bürgerbegehren „Altstadt-Radlring“ vom Stadtrat gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO übernommen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15560). Dieses sieht die Einrichtung von breiten, sicheren und komfortablen baulichen Radwegen entlang des Altstadtrings, inklusive der Frauenstraße, vor. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (jetzt Mobilitätsreferat) wurde in der Folge von der Vollversammlung des Stadtrats am 18.12.2019 beauftragt, die verkehrlichen Auswirkungen des Altstadtradlrings zu prüfen, abzustimmen und Lösungsvorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten (Sitzungsvorlage Nr. 14/20 / V 15585). Wie sich bei ersten Prüfungen gezeigt hat, ist die Verkehrsfläche in der Frauenstraße (insbesondere im Bereich des Viktualienmarktes bzw. am Übergang bzw. „Knick“ in die Blumenstraße) so eng, dass Radwege dort nur gebaut werden können, wenn mindestens eine Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr entfällt. Da die Frauenstraße Teil des übergeordneten Verkehrsnetzes für den fließenden Kfz-Verkehr ist, hat das Mobilitätsreferat untersucht, welche Auswirkungen eine Einbahnstraße in der Frauenstraße auf das umliegende Hauptverkehrsnetz und die angrenzenden Viertel hat. Als Ergebnis zeigt sich, dass ohne weitere übergeordnete verkehrsreduzierende Maßnahmen, der Kfz-Verkehr sich bei Einrichtung einer Einbahnstraße hauptsächlich Richtung Gärtnerplatz- viertel verlagert. Diese Verlagerung ist aus verkehrsfachlicher Sicht nicht hinnehmbar. Verkehrsreduzierende Maßnahmen wurden bisher nicht in dem Umfang gefunden, dass eine Verlagerung in das Gärtnerplatzviertel vermieden werden kann. Das Mobilitätsreferat ist deshalb weiter in der Prüfung von Maßnahmen, wie die Verkehrsmen- ge in der Frauenstraße reduziert werden kann, ohne zusätzlichen Verkehr in die angrenzen- den Viertel zu ziehen. Aufgrund der knappen Haushaltslage ist eine kurzfristige und zugleich umfassende Lösung dieser Herausforderungen nicht in Sicht. Parallel erarbeitet das Mobilitätsreferat Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs an einzelnen kritischen Stellen der Frauenstraße. So sollen u.a. das Radwegende westlich des Isartorplatzes und auch der Zulauf des Radverkehrs zum Isartorplatz verbessert werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03468 der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes Altstadt- Lehel vom 23.04.2026 kann nicht entsprochen werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03470 der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes Altstadt- Lehel vom 23.04.2026 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und dem zuständi- gen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmana- gement, Herrn Stadtrat Felix Lang, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Ein Umbau der Frauenstraße zugunsten Radverkehr und Fußverkehr im Rahmen des Altstadtradlrings wird weiter angestrebt. Kurzfristig können jedoch nur Verbesserungen an neuralgischen Punkten umgebaut werden. 2. Die Empfehlung Nr. 26-32 / E 03468 der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 23.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 26-32 / E 03470 der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 23.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Andrea Stadler-Bachmaier Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.113 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 01293_V 01293 Radwege Frauenstrasse A1.pdf === Anlage 1 === 26-32 _ V 01293_V 01293 Radwege Frauenstrasse A2.pdf === Anlage 2 === B 01_VG 27.08.2026 oeff. 2 1..pdf === Datum: 03.09.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Radwege in der Frauenstraße Radweg in der Frauenstr. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03468 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 23.04.2026 Verbesserung für den Radverkehr in der Frauenstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03470 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 23.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01293 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 27. August 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03468_E 03468 Radweg in der Frauenstr.pdf === === 20-26 _ E 03470_E 03470 Verbesserung fuer den Radverkehr in der Frauenstrasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

27.08.2026 um 19:00 Uhr

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