=== 26-32 _ B 00082_26.06 C 1.6 Antrag Rechtsabbiegerpfeil.pdf ===
Fraktion Bündnis 90-Die Grünen
im BA 1 Altstadt-Lehel
Ilga Fink, Sofie Langmeier, Philippe Louis, Dagmar Remmertz,
Aaron Müller, Markus Stadler, Andrea Stadler-Bachmaier
Antrag für die BA-Sitzung am 18.06.2026
Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen in der Altstadt
und im Lehel
Antrag:
Der Bezirksausschuss möge beschließen: Das Mobilitätsreferat wird gebeten, zu prüfen,
ob die Voraussetzungen für das Anbringen eines grünen Pfeils für den
rechtsabbiegenden Radverkehr an folgenden Kreuzungen erfüllt sind und dieses
Verkehrszeichen entsprechend anzuordnen.
1. Maximilianstr / Karl-Scharnagl-Ring – Thomas Wimmer-Ring
2. Thierschstr / Zweibrückenstr / Baderstr
3. Wagmüllerstr / Triftstr / Liebigstr
4. Oettingenstr / Liebigstr
5. Frauenstr / Reichenbachstr
6. Blumenstr / Corneliusstr
7. Blumenstr / Papa-Schmid-Str
8. Blumenstr / Pestalozzistr
9. Blumenstr / Sonnenstr / Sendlinger-Tor-Platz
10. Maximiliansplatz / Brienner Str / Oskar-von-Miller-Ring
11. Brienner Str / Amiraplatz
Begründung:
Um den gesamten Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen attraktiver und flüssiger zu
gestalten, wollen wir sowohl in der Altstadt als auch im Lehel an allen geeigneten
Kreuzungen den „Grünpfeil“ für rechts abbiegenden Radverkehr anbringen lassen.
Das Mobilitätsreferat wird daher gebeten, die aufgeführten Kreuzungen zu prüfen und
im positiven Falle direkt die Grünpfeile anzubringen. Sollte dem Mobilitätsreferat
weitere Kreuzungen im Gebiet des BA 1 bekannt sein, die geeignet sind und noch
keine Grünpfeillösungen haben, so bitten wir darum, auch diese zu prüfen und im
positiven Fall direkt die Grünpfeile anzubringen.
=== 26-32 _ B 00082_B 00082 Rechtsabbiegerpfeil AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Betrieb
MOR-GB2.412
lsa-betrieb.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte
bag-mitte.dir@muenchen.de
An den BA 01 - Altstadt-Lehel
Frau Stadler-Bachmaier
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
05.08.2026
Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen in der Altstadt
und im Lehel
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00082 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel
Sehr geehrte Frau Stadler-Bachmaier,
zu Ihrem Antrag vom 18.06.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit Aufnahme des Verkehrszeichens Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den
Radverkehr“) in den Verkehrszeichenkatalog und der Bekanntgabe der zugehörigen
Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zum Jahreswechsel 2021/2022, wurde auch im
Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München bereits an etlichen Stellen die Zulässigkeit der
Anordnung des Verkehrszeichens Z. 721 geprüft und wo möglich auch angeordnet.
Aufgrund unserer nach wie vor angespannten personellen Situation ist eine proaktive Prüfung
aller Lichtsignalanlagen im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München leider nicht leistbar.
Eingehende Anfragen werden im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten möglichst zeitnah
abgearbeitet. Konkret benannte Antragstellen werden dabei bevorzugt bearbeitet.
Das Mobilitätsreferat hat alle von Ihnen genannten Lichtsignalanlagen (LSA) dahingehend
geprüft, ob diese mit einem „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
(Verkehrszeichen Z. 721)“ ausgestattet werden können. Dabei haben wir sowohl die
Nebenrichtungsbeziehungen als auch die Hauptrichtungsbeziehungen geprüft. Die
nachfolgende Tabelle stellt unser Ergebnis in sehr kompakter Form dar:
I.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung
1. LSA Maximilianstr./ Karl-
Scharnagel-Ring
Maximilianstr. Fahrtrichtung O nach
Thomas-Wimmer-Ring Fahrtrichtung S
Nein
Ausschlusskriterium c.)
Maximilianstr. Fahrtrichtung W nach
Karl-Scharnagl-Ring Fahrtrichtung N
Nein
Ausschlusskriterium c.)
Thomas-Wimmer-Ring Fahrtrichtung N
nach Maximilianstr. Fahrtrichtung O
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich
Karl-Scharnagl-Ring Fahrtrichtung S
nach Maximilianstr. Fahrtrichtung W
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich
2. LSA Isartorplatz /
Zweibrückenstr.
Baaderstr. Fahrtrichtung O nach
Zweibrückenstr. Fahrtrichtung S
Nein
Ausschlusskriterium d.)
Zweibrückenstr. Fahrtrichtung N nach
Thierschstr. Fahrtrichtung O
Nein
Ausschlusskriterium d.)
Thierschstr. Fahrtrichtung W nach
Zweibrückenstr. Fahrtrichtung N
Ja
Zweibrückenstr. Fahrtrichtung S nach
Baaderstr. Fahrtrichtung W
Nein
Ausschlusskriterium d.)
3. LSA Liebig-/ Triftstr. Alle Fahrbeziehungen Nein
Ausschlusskriterium d.)
4. LSA Liebig-/
Oettingenstr.
Oettingenstr. Fahrtrichtung S nach
Liebigstr. Fahrtrichtung W
Ja
Liebigstr. Fahrtrichtung O nach
Sternstr. Fahrtrichtung S
Ja
5. LSA Frauen-/
Reichenbachstr.
Alle Fahrbeziehungen Nein
LSA mit Funktion
„Rundumgrün“ für zu Fuß
gehende
6. LSA Blumen-/
Corneliusstr.
Alle Fahrbeziehungen Nein
Ausschlusskriterium b.)
7. LSA Blumen-/ Papa-
Schmid-Str.
Papa-Schmid-Str. Fahrtrichtung NW
nach Blumenstr. Fahrtrichtung NO
Bereits vorhanden
Blumenstr. Fahrtrichtung SW nach An
der Hauptfeuerwache Fahrtrichtung
NW
Ja
An der Hauptfeuerwache Fahrtrichtung
SO nach Blumenstr. Fahrtrichtung SW
Nein
Ausschlusskriterium b.)
Blumenstr. Fahrtrichtung NO nach
Papa-Schmid-Str. Fahrtrichtung SO
Nein
Ausschlusskriterium c.)
Blumenstr. Fahrtrichtung O nach
Angertorstr. Fahrtrichtung S
Nein
Ausschlusskriterium b.)
8. LSA Blumen-/
Pestalozzistr.
An der Hauptfeuerwache Fahrtrichtung
S nach Blumenstr. Fahrtrichtung W
Ja
Pestalozzistr. Fahrtrichtung NO nach
Blumenstr. Fahrtrichtung SO
Nein
Ausschlusskriterium h.)
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Blumenstr. Fahrtrichtung O nach
Pestalozzistr Fahrtrichtung S
Nein
Sichtbedingungen wegen
verschwenkter Fahrbahn
nicht ausreichend
Blumenstr. Fahrtrichtung NW nach An
der Hauptfeuerwache Fahrtrichtung NO
Nein
Ausschlusskriterium b.)
9. LSA Sendlinger Tor
Platz (Blumenstr.-/
Sonnenstr.)
Sonnenstr. Fahrtrichtung SO nach
Lindwurmstr. Fahrtrichtung SW
Nein
Ausschlusskriterium c.)
Lindwurmstr. Fahrtrichtung NO nach
Blumenstr. Fahrtrichtung SO
Nein
Ausschlusskriterium c.)
Blumenstr. Fahrtrichtung NW nach
Oberanger Fahrtrichtung NO
Nein
Busplanum rechts neben
der Spur
Oberanger Fahrtrichtung SW nach
Sonnenstr. Fahrtrichtung NW
Nein
Ausschlusskriterium b.)
10. LSA Maximiliansplatz
(Briennerstr.-/ Oskar- v.-
Miller-Ring)
Oskar-v.-Miller-Ring Fahrtrichtung N
nach Briennerstr. Fahrtrichtung O
Bereits vorhanden
Briennerstr. Fahrtrichtung W nach
Oskar-v.-Miller-Ring Fahrtrichtung N
Nein
Ausschlusskriterium h.)
Oskar-v.-Miller-Ring Fahrtrichtung S
nach Briennerstr. Fahrtrichtung W
Nein
Ausschlusskriterium b.)
Briennerstr. Fahrtrichtung O nach
Oskar-v.-Miller-Ring Fahrtrichtung S
Nein
Ausschlusskriterium h.)
11. LSA Amiraplatz Briennerstr. Fahrtrichtung O nach
Amiraplatz Fahrtrichtung S
Nein
LSA ist eine
„Fußgängerschutzanlage“
Des Weiteren werden zusätzlich an folgenden Fahrbeziehungen der Lichtsignalanlagen
Grünpfeilschilder für Radfahrende angeordnet:
Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung
1. LSA Maximilian-/
Sternstr.
Sternstr. Fahrtrichtung S nach
Maximilianstr. Fahrtrichtung W
Ja
2. LSA Franz-Josef-
Strauß-Ring /
Hofgartenstr.
Christophstr. Fahrtrichtung W nach
Karl-Scharnagl-Ring Fahrtrichtung N
Ja
3. LSA Max-Joseph-Str./
Maximiliansplatz
Max-Joseph-Str. Fahrtrichtung S nach
Maximiliansplatz. Fahrtrichtung W
Ja
4. LSA Fraunhofer-/
Müllerstr.
Müllerstr. Fahrtrichtung NO nach
Fraunhoferstr. Fahrtrichtung SO
Ja
Müllerstr. Fahrtrichtung SW nach Papa-
Schhmid-Str. Fahrtrichtung NW
Ja
5. LSA Lenbachplatz /
Pacellistr.
Lehnbachplatz Fahrtrichtung NO nach
Pacellistr. Fahrtrichtung O
Bereits vorhanden
Pacellistr. Fahrtrichtung W nach
Lehnbachplatz Fahrtrichtung NO
Bereits vorhanden
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Hier zunächst eine Übersicht der oben genannten Ausschlusskriterien gemäß VwV-StVO:
Der Einsatz des „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z.
721)“ kommt nicht in Betracht, wenn:
a.) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,
b.) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz
4 verwendet wird (Diagonalgrünpfeil),
c.) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben
(ergänzender Hinweis: somit auch bei Rechtsabbiegerhilfssignalen),
d.) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden
müssen (ergänzender Hinweis: auch erweiterter Konfliktbereich),
…
f.) für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen,
g.) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient, oder
h.) sich im unmittelbaren Bereich des rechtsabbiegenden Fahrverkehrs eine Aufstellfläche für
das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung befindet.
Zusätzlich ist stets zu beachten:
Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen.
(ergänzender Hinweis: an Kleinsignalgebern oder zweibegriffigen Signalgebern, wie
Kombisignalgeber für Fußgehende/Radfahrende bzw. Radsignalgeber nach der Konfliktfläche,
ist die Anbringung von Z. 721 somit nicht möglich).
Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass wir aufgrund von Erfahrungswerten aus
der Vergangenheit, gerade im häufig sehr leidenschaftlich geprägten Umfeld des Radverkehrs,
keine Präzedenzfälle für rechtliche Auseinandersetzungen schaffen möchten. Somit wird das
Mobilitätsreferat bis zu einer ggf. präzisierten Fassung der VwV-StVO zu Zeichen Z. 721
("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“), auf eine etwas „verbindlichere“
Auslegung der neuen VwV-StVO zu Z. 721 achten.
Wir bitten um Verständnis.
An den positiv gewerteten Örtlichkeiten wurde das „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den
Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ bereits angeordnet bzw. montiert.
Bis zur vollständigen Umsetzung bitten wir Sie noch um Geduld.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale
Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.412