Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen in…

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Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen in der Altstadt und im Lehel

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  • 26-32 _ B 00082_26.06 C 1.6 Antrag Rechtsabbiegerpfeil.pdf
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=== 26-32 _ B 00082_26.06 C 1.6 Antrag Rechtsabbiegerpfeil.pdf === Fraktion Bündnis 90-Die Grünen im BA 1 Altstadt-Lehel Ilga Fink, Sofie Langmeier, Philippe Louis, Dagmar Remmertz, Aaron Müller, Markus Stadler, Andrea Stadler-Bachmaier Antrag für die BA-Sitzung am 18.06.2026 Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen in der Altstadt und im Lehel Antrag: Der Bezirksausschuss möge beschließen: Das Mobilitätsreferat wird gebeten, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Anbringen eines grünen Pfeils für den rechtsabbiegenden Radverkehr an folgenden Kreuzungen erfüllt sind und dieses Verkehrszeichen entsprechend anzuordnen. 1. Maximilianstr / Karl-Scharnagl-Ring – Thomas Wimmer-Ring 2. Thierschstr / Zweibrückenstr / Baderstr 3. Wagmüllerstr / Triftstr / Liebigstr 4. Oettingenstr / Liebigstr 5. Frauenstr / Reichenbachstr 6. Blumenstr / Corneliusstr 7. Blumenstr / Papa-Schmid-Str 8. Blumenstr / Pestalozzistr 9. Blumenstr / Sonnenstr / Sendlinger-Tor-Platz 10. Maximiliansplatz / Brienner Str / Oskar-von-Miller-Ring 11. Brienner Str / Amiraplatz Begründung: Um den gesamten Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen attraktiver und flüssiger zu gestalten, wollen wir sowohl in der Altstadt als auch im Lehel an allen geeigneten Kreuzungen den „Grünpfeil“ für rechts abbiegenden Radverkehr anbringen lassen. Das Mobilitätsreferat wird daher gebeten, die aufgeführten Kreuzungen zu prüfen und im positiven Falle direkt die Grünpfeile anzubringen. Sollte dem Mobilitätsreferat weitere Kreuzungen im Gebiet des BA 1 bekannt sein, die geeignet sind und noch keine Grünpfeillösungen haben, so bitten wir darum, auch diese zu prüfen und im positiven Fall direkt die Grünpfeile anzubringen. === 26-32 _ B 00082_B 00082 Rechtsabbiegerpfeil AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Betrieb MOR-GB2.412 lsa-betrieb.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte bag-mitte.dir@muenchen.de An den BA 01 - Altstadt-Lehel Frau Stadler-Bachmaier Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 05.08.2026 Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen in der Altstadt und im Lehel BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00082 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel Sehr geehrte Frau Stadler-Bachmaier, zu Ihrem Antrag vom 18.06.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Mit Aufnahme des Verkehrszeichens Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“) in den Verkehrszeichenkatalog und der Bekanntgabe der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zum Jahreswechsel 2021/2022, wurde auch im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München bereits an etlichen Stellen die Zulässigkeit der Anordnung des Verkehrszeichens Z. 721 geprüft und wo möglich auch angeordnet. Aufgrund unserer nach wie vor angespannten personellen Situation ist eine proaktive Prüfung aller Lichtsignalanlagen im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München leider nicht leistbar. Eingehende Anfragen werden im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten möglichst zeitnah abgearbeitet. Konkret benannte Antragstellen werden dabei bevorzugt bearbeitet. Das Mobilitätsreferat hat alle von Ihnen genannten Lichtsignalanlagen (LSA) dahingehend geprüft, ob diese mit einem „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ ausgestattet werden können. Dabei haben wir sowohl die Nebenrichtungsbeziehungen als auch die Hauptrichtungsbeziehungen geprüft. Die nachfolgende Tabelle stellt unser Ergebnis in sehr kompakter Form dar: I. Seite 2 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung 1. LSA Maximilianstr./ Karl- Scharnagel-Ring Maximilianstr. Fahrtrichtung O nach Thomas-Wimmer-Ring Fahrtrichtung S Nein Ausschlusskriterium c.) Maximilianstr. Fahrtrichtung W nach Karl-Scharnagl-Ring Fahrtrichtung N Nein Ausschlusskriterium c.) Thomas-Wimmer-Ring Fahrtrichtung N nach Maximilianstr. Fahrtrichtung O Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich Karl-Scharnagl-Ring Fahrtrichtung S nach Maximilianstr. Fahrtrichtung W Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich 2. LSA Isartorplatz / Zweibrückenstr. Baaderstr. Fahrtrichtung O nach Zweibrückenstr. Fahrtrichtung S Nein Ausschlusskriterium d.) Zweibrückenstr. Fahrtrichtung N nach Thierschstr. Fahrtrichtung O Nein Ausschlusskriterium d.) Thierschstr. Fahrtrichtung W nach Zweibrückenstr. Fahrtrichtung N Ja Zweibrückenstr. Fahrtrichtung S nach Baaderstr. Fahrtrichtung W Nein Ausschlusskriterium d.) 3. LSA Liebig-/ Triftstr. Alle Fahrbeziehungen Nein Ausschlusskriterium d.) 4. LSA Liebig-/ Oettingenstr. Oettingenstr. Fahrtrichtung S nach Liebigstr. Fahrtrichtung W Ja Liebigstr. Fahrtrichtung O nach Sternstr. Fahrtrichtung S Ja 5. LSA Frauen-/ Reichenbachstr. Alle Fahrbeziehungen Nein LSA mit Funktion „Rundumgrün“ für zu Fuß gehende 6. LSA Blumen-/ Corneliusstr. Alle Fahrbeziehungen Nein Ausschlusskriterium b.) 7. LSA Blumen-/ Papa- Schmid-Str. Papa-Schmid-Str. Fahrtrichtung NW nach Blumenstr. Fahrtrichtung NO Bereits vorhanden Blumenstr. Fahrtrichtung SW nach An der Hauptfeuerwache Fahrtrichtung NW Ja An der Hauptfeuerwache Fahrtrichtung SO nach Blumenstr. Fahrtrichtung SW Nein Ausschlusskriterium b.) Blumenstr. Fahrtrichtung NO nach Papa-Schmid-Str. Fahrtrichtung SO Nein Ausschlusskriterium c.) Blumenstr. Fahrtrichtung O nach Angertorstr. Fahrtrichtung S Nein Ausschlusskriterium b.) 8. LSA Blumen-/ Pestalozzistr. An der Hauptfeuerwache Fahrtrichtung S nach Blumenstr. Fahrtrichtung W Ja Pestalozzistr. Fahrtrichtung NO nach Blumenstr. Fahrtrichtung SO Nein Ausschlusskriterium h.) Seite 3 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Blumenstr. Fahrtrichtung O nach Pestalozzistr Fahrtrichtung S Nein Sichtbedingungen wegen verschwenkter Fahrbahn nicht ausreichend Blumenstr. Fahrtrichtung NW nach An der Hauptfeuerwache Fahrtrichtung NO Nein Ausschlusskriterium b.) 9. LSA Sendlinger Tor Platz (Blumenstr.-/ Sonnenstr.) Sonnenstr. Fahrtrichtung SO nach Lindwurmstr. Fahrtrichtung SW Nein Ausschlusskriterium c.) Lindwurmstr. Fahrtrichtung NO nach Blumenstr. Fahrtrichtung SO Nein Ausschlusskriterium c.) Blumenstr. Fahrtrichtung NW nach Oberanger Fahrtrichtung NO Nein Busplanum rechts neben der Spur Oberanger Fahrtrichtung SW nach Sonnenstr. Fahrtrichtung NW Nein Ausschlusskriterium b.) 10. LSA Maximiliansplatz (Briennerstr.-/ Oskar- v.- Miller-Ring) Oskar-v.-Miller-Ring Fahrtrichtung N nach Briennerstr. Fahrtrichtung O Bereits vorhanden Briennerstr. Fahrtrichtung W nach Oskar-v.-Miller-Ring Fahrtrichtung N Nein Ausschlusskriterium h.) Oskar-v.-Miller-Ring Fahrtrichtung S nach Briennerstr. Fahrtrichtung W Nein Ausschlusskriterium b.) Briennerstr. Fahrtrichtung O nach Oskar-v.-Miller-Ring Fahrtrichtung S Nein Ausschlusskriterium h.) 11. LSA Amiraplatz Briennerstr. Fahrtrichtung O nach Amiraplatz Fahrtrichtung S Nein LSA ist eine „Fußgängerschutzanlage“ Des Weiteren werden zusätzlich an folgenden Fahrbeziehungen der Lichtsignalanlagen Grünpfeilschilder für Radfahrende angeordnet: Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung 1. LSA Maximilian-/ Sternstr. Sternstr. Fahrtrichtung S nach Maximilianstr. Fahrtrichtung W Ja 2. LSA Franz-Josef- Strauß-Ring / Hofgartenstr. Christophstr. Fahrtrichtung W nach Karl-Scharnagl-Ring Fahrtrichtung N Ja 3. LSA Max-Joseph-Str./ Maximiliansplatz Max-Joseph-Str. Fahrtrichtung S nach Maximiliansplatz. Fahrtrichtung W Ja 4. LSA Fraunhofer-/ Müllerstr. Müllerstr. Fahrtrichtung NO nach Fraunhoferstr. Fahrtrichtung SO Ja Müllerstr. Fahrtrichtung SW nach Papa- Schhmid-Str. Fahrtrichtung NW Ja 5. LSA Lenbachplatz / Pacellistr. Lehnbachplatz Fahrtrichtung NO nach Pacellistr. Fahrtrichtung O Bereits vorhanden Pacellistr. Fahrtrichtung W nach Lehnbachplatz Fahrtrichtung NO Bereits vorhanden Seite 4 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Hier zunächst eine Übersicht der oben genannten Ausschlusskriterien gemäß VwV-StVO: Der Einsatz des „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ kommt nicht in Betracht, wenn: a.) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird, b.) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird (Diagonalgrünpfeil), c.) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben (ergänzender Hinweis: somit auch bei Rechtsabbiegerhilfssignalen), d.) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen (ergänzender Hinweis: auch erweiterter Konfliktbereich), … f.) für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen, g.) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient, oder h.) sich im unmittelbaren Bereich des rechtsabbiegenden Fahrverkehrs eine Aufstellfläche für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung befindet. Zusätzlich ist stets zu beachten: Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen. (ergänzender Hinweis: an Kleinsignalgebern oder zweibegriffigen Signalgebern, wie Kombisignalgeber für Fußgehende/Radfahrende bzw. Radsignalgeber nach der Konfliktfläche, ist die Anbringung von Z. 721 somit nicht möglich). Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass wir aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit, gerade im häufig sehr leidenschaftlich geprägten Umfeld des Radverkehrs, keine Präzedenzfälle für rechtliche Auseinandersetzungen schaffen möchten. Somit wird das Mobilitätsreferat bis zu einer ggf. präzisierten Fassung der VwV-StVO zu Zeichen Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“), auf eine etwas „verbindlichere“ Auslegung der neuen VwV-StVO zu Z. 721 achten. Wir bitten um Verständnis. An den positiv gewerteten Örtlichkeiten wurde das „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ bereits angeordnet bzw. montiert. Bis zur vollständigen Umsetzung bitten wir Sie noch um Geduld. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41) Seite 5 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.412

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

27.08.2026 um 19:00 Uhr

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