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in Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, München
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Geodaten © Landeshauptstadt München, DL-DE-BY-2.0
Baudenkmal · Hans-Sachs-Straße 10
Mietshaus, syn. Miethaus, syn. Zinshaus
Mietshaus, fünfgeschossiger Traufseitbau, Doppelerkerhaus im Stil der deutschen Renaissance, mit Stuckdekor, von Hermann Berthold, 1897.
Aktennummer D-1-62-000-2411
Ensemble
Das Ensemble umfasst den Straßenraum der Hans-Sachs-Straße im Glockenbachviertel. Das Viertel gehört zu den planmäßigen Stadterweiterungen des 19. Jahrhunderts in München. Es entstand ab 1865 in vier Ausbauphasen. Während der vierten Phase wurden bis dahin extensiv genutzte Restflächen überbaut. Die Hans-Sachs-Straße wurde durch ein solches Erweiterungsgebiet terrassiert und verbindet schräg gegenüber der Angertorstraße die Müllerstraße mit der Kreuzung der Jahn- und Westermühlstraße. Innerhalb von drei Jahren, zwischen 1897 und 1900, wurden stattliche, fünfgeschossige Mietshäuser in geschlossener Reihung errichtet. Die in leichter Krümmung geführte Straße zeigt beidseitig Fassaden im Stile der deutschen Neurenaissance und des Neubarock, wobei die vorspringenden Erker mit Zwerchhäusern und hohen Giebelaufsätzen eine stark plastische Wirkung erzielen. Die reiche Stuckornamentik und Gliederung steigern diesen Eindruck. Die Portal- und Fensteröffnungen der Erdgeschosse sind häufig rund- oder segmentbogig, die Eingangstore selbst zum Teil reich geschnitzt. Die einzelnen Gebäude, darunter fünf Doppelhäuser, wurden durch die Architekten Leonhard Moll, Hermann Berthold, Rosa Barbist mit Johann Schmalschläger, Hans Thaler, Heinrich Volbehr, Anton Spenger und Karl Stöhr errichtet, die teils zugleich die Bauherren waren. Städtebaulich von besonderer Bedeutung ist das den südlichen Abschluss der Straße bildende, spitzwinklig zulaufende Eckhaus Nummer 17 in Stilformen des Neubarock. Im Zusammenspiel der aufwendigen Gestaltungselemente entsteht ein eindrucksvoll geschlossenes Raumbild, dessen ursprüngliches Erscheinungsbild noch weitgehend bewahrt ist und in München Seltenheitswert beansprucht.
Aktennummer E-1-62-000-23
Jede bauliche Änderung an einem Baudenkmal oder in einem Ensemble braucht eine Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG.
Geofachdaten © Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (CC BY-ND 4.0)
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© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0
Wikidata (CC0) / Wikipedia (CC BY-SA 4.0)
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Behandlungen im Bezirksausschuss und amtliche Bekanntmachungen der Lokalbaukommission, neueste zuerst. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft für Nachbarn eine einmonatige Klage- bzw. Einwendungsfrist.
Nutzungsänderung von Einzelhandel zu Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank ohne bauliche Maßnahme
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 20.07.2023, Az. 1.2-2022-24269-21, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.