Transparenz, Anwendung der Erhaltungssatzung und denkmalrechtliche Prüfung beim Bauvorhaben Schleißheimer Str…

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Transparenz, Anwendung der Erhaltungssatzung und denkmalrechtliche Prüfung beim Bauvorhaben Schleißheimer Str. 75

Erhaltungssatzung

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  • 20-26 _ B 08803_B 08803 SPD Antrag Bauvorhaben Schleissheimer Str 75.pdf
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=== 20-26 _ B 08803_B 08803 SPD Antrag Bauvorhaben Schleissheimer Str 75.pdf === Fraktion im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt GEORG FLEISCHER, GESCHE HOFFMANN-WEISS, FELIX LANG (FRAKTIONSSPRECHER), MATHIAS POPP, HANS-STEFAN SELIKOVSKY München, den 27.02.2026 Transparenz, Anwendung der Erhaltungssatzung und denkmalrechtliche Prüfung beim Bauvorhaben Schleißheimer Str. 75 Antrag Der Bezirksausschuss 3 möge beschließen: 1. Die Lokalbaukommission München wird gebeten, dem Bezirksausschuss in öffentlicher Sitzung über die Genehmigung des Bauvorhabens Schleißheimer Str. 75 vom 15.12.2025 zu berichten und insbesondere darzustellen: wie die einstimmige ablehnende Stellungnahme des BA 3 in der Dezembersitzung des BA 3 in der Abwägung berücksichtigt wurde, wie die Belange der Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ im Genehmigungsverfahren geprüft und gewürdigt wurden, ob und welche erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigungen gesondert erteilt wurden, welche Auflagen zum Immissionsschutz hinsichtlich der genehmigten Gaststätte ergangen sind, wie die Stellplatzablöse sowie die Freiflächen- und Fahrradstellplatzplanung fachlich bewertet wurden. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten darzustellen, welche konkreten Prüfmaßstäbe bei Dachgeschossausbauten und umfassenden Umstrukturierungen innerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten angewandt werden, wie sichergestellt wird, dass Modernisierungsmaßnahmen nicht mittelbar zur Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung führen. 3. Die Untere Denkmalschutzbehörde wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand das vom BA 3 im Dezember 2025 angestoßene Prüfverfahren hinsichtlich einer möglichen Unterschutzstellung des Anwesens Schleißheimer Str. 75 erreicht hat, ob trotz erteilter Baugenehmigung noch denkmalrechtliche Maßnahmen möglich sind, und ob aus fachlicher Sicht noch Aussicht auf eine (Teil-)Unterschutzstellung besteht. Fraktion im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt GEORG FLEISCHER, GESCHE HOFFMANN-WEISS, FELIX LANG (FRAKTIONSSPRECHER), MATHIAS POPP, HANS-STEFAN SELIKOVSKY 4. Das Sozialreferat wird gebeten zu berichten, welche Unterstützungs- und Beratungsangebote Bestandsmieterinnen und -mietern in Erhaltungssatzungsgebieten bei umfangreichen Modernisierungen und Nutzungsänderungen aktiv angeboten werden. Begründung Das Anwesen Schleißheimer Str. 75 liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ in München. Am 15.12.2025 wurden umfangreiche bauliche Maßnahmen genehmigt. Unabhängig von der bauordnungsrechtlichen Entscheidung besteht im Stadtbezirk ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Anwendung der Erhaltungssatzung, der sozialen Auswirkungen der Maßnahmen, sowie der denkmalrechtlichen Bewertung des Bestands. Im Dezember 2025 wurde vom BA 3 zudem eine denkmalfachliche Prüfung angeregt. Vor dem Hintergrund fortschreitender baulicher Veränderungen ist eine zeitnahe Klärung erforderlich, ob dieses Verfahren noch Aussicht auf Erfolg hat und welche rechtlichen Möglichkeiten gegebenenfalls noch bestehen. Ziel dieses Antrags ist nicht die nachträgliche Infragestellung einer erteilten Baugenehmigung, sondern die transparente Information der Öffentlichkeit über die Anwendung bestehender Schutzinstrumente und den Stand laufender fachlicher Prüfungen. Initiative: Felix Lang, Georg Fleischer === 20-26 _ B 08803_B 08803 Schleissheimer Str. 75 AS.pdf === U-Bahn U1 / U2 / U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn U1 / U2 / U3 / U6 / U7 / U8 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn: Linien 16 / 17 / 18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linien 52 / 62 Haltestelle Blumenstraße Beratungszeiten im Servicezentrum: Blumenstr. 19, Erdgeschoss Die aktuellen Sprechzeiten für eine telefonische oder persönliche Beratung finden Sie im Internet. Internet: www.muenchen.de/lbk Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung München: Siehe www.muenchen.de/ekomm Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirks z. Hd. der Vorsitzenden Frau Dr. Jarchow-Pongratz BA Geschäftsstelle Mitte bag-mitte.dir@muenchen.de Lokalbaukommission Baumschutz Untere Denkmalschutzbehörde PLAN HAIV-22V Telefon: (089) 233 - 25011 Telefax: (089) 233 - 25897 plan.ha4-22@muenchen.de Dienstgebäude: Blumenstr. 19 Zimmer: 211 Sachbearbeitung: Herr Haun Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Datum 02.04.2026 Schleißheimer Str. 75 , Fl.Nr. 4896/3, Gemarkung Sektion III Transparenz, Anwendung der Erhaltungssatzung und denkmalrechtliche Prüfung beim Bauvorhaben Schleißheimer Str. 75 BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08803 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 10.03.2026 Aktenzeichen: 0262-5.1-2026-5414-22 Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf den o. g. Antrag vom 10.3.26. Vormerkung: Die Überprüfung der Unterlagen ergab, dass für o. g. Grundstück die Baugenehmigung für "Dachgeschossausbau Vorder- und Mittelgebäude, Abbruch und Neuerrichtung Dach Mittelgebäude, Nutzungsänderung von Ladenräume in Gaststätte im Vordergebäude, Neubau Büropavillon im Innenhof" am 15.12.2025 erteilt wurde. Zu Ziffer 1 des Antrages: Wie in vergleichbaren Fällen konnten hier die Einwendungen des Bezirksausschusses nicht berücksichtigt werden, da das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widersprochen hatte und somit gemäß Art. 68 Abs. 1 BayBO i. V. m. § 34 BauGB antragsgemäß zu genehmigen war. Belange der Erhaltungssatzung wurden geprüft. Das Amt für Wohnen- und Migration, Abteilung Bestandssicherung hatte im Rahmen des o. g. Bauantrages eine positive Stellungnahme erteilt. Seite 2 von 2 Es erfolgte von dort der Hinweis, dass durch die Maßnahme keine Beeinträchtigung von Zielen der Erhaltungssatzung zu erwarten sind. Eine Genehmigung nach Erhaltungssatzung ist von dort nicht erforderlich. Auflagen zum Immissionsschutz sind in Ziffer 3 der Baugenehmigung enthalten. Hier wurden Immissionsrichtwerte die dem allgemeinen Wohngebiet entsprechen, festgelegt sowie weitere Auflagen für die Gaststätte. Der Nachweis der KFZ- Stellplätze und Fahrradplätze wurde fachlich bewertet und im Bescheid unter Ziffer 1 und 2 festgehalten. Es wurden nach technischer Prüfung, Auflagen im Bescheid für den Nachweis von fünf KFZ- Stellplätzen sowie fünf Fahrradabstellplätzen festgelegt. Zu Ziffer 2 des Antrages: Hier ist seitens der Lokalbaukommission keine Aussage möglich. Eventuell kann hier die o. g. Abteilung des Amtes für Wohn- und Migration Aussagen treffen. Ein Abdruck des Schreibens und Ihrer Anfrage wird daher an diese Dienststelle übermittelt. Zu Ziffer 3 des Antrages: Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte im Rahmen des o. g. Bauantragsverfahrens eine positive Stellungnahme abgegeben. Auflagen bzw. Hinweise sind im Bescheid enthalten. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Anwesen in der Nähe von Denkmälern steht und sofern Maßnahmen durchgeführt werden, die von die Baugenehmigung nicht abgedeckt sind, hierfür eine separate Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zu beantragen ist. Zu Ziffer 4 des Antrages: Hier ist wie bei Nummer 2 seitens der Lokalbaukommission keine Aussage möglich. Eventuell kann auch hier die o. g. Abteilung des Amtes für Wohn- und Migration Aussagen treffen. Wie gesagt, ein Abdruck des Schreibens und Ihrer Anfrage wird daher an diese Dienststelle übermittelt. Der BA Antrag Nr. 20-26 / B 08803 vom 10.03.2026 ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen gez. Haun Dieses Schreiben wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigt und ist ohne Unterschrift wirksam.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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