=== 20-26 _ B 08803_B 08803 SPD Antrag Bauvorhaben Schleissheimer Str 75.pdf ===
Fraktion im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt
GEORG FLEISCHER, GESCHE HOFFMANN-WEISS, FELIX LANG (FRAKTIONSSPRECHER), MATHIAS POPP,
HANS-STEFAN SELIKOVSKY
München, den 27.02.2026
Transparenz, Anwendung der Erhaltungssatzung und denkmalrechtliche Prüfung beim
Bauvorhaben Schleißheimer Str. 75
Antrag
Der Bezirksausschuss 3 möge beschließen:
1. Die Lokalbaukommission München wird gebeten, dem Bezirksausschuss in öffentlicher
Sitzung über die Genehmigung des Bauvorhabens Schleißheimer Str. 75 vom
15.12.2025 zu berichten und insbesondere darzustellen:
wie die einstimmige ablehnende Stellungnahme des BA 3 in der Dezembersitzung
des BA 3 in der Abwägung berücksichtigt wurde,
wie die Belange der Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ im Genehmigungsverfahren
geprüft und gewürdigt wurden,
ob und welche erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigungen gesondert erteilt
wurden,
welche Auflagen zum Immissionsschutz hinsichtlich der genehmigten Gaststätte
ergangen sind,
wie die Stellplatzablöse sowie die Freiflächen- und Fahrradstellplatzplanung
fachlich bewertet wurden.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten darzustellen,
welche konkreten Prüfmaßstäbe bei Dachgeschossausbauten und umfassenden
Umstrukturierungen innerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten angewandt
werden,
wie sichergestellt wird, dass Modernisierungsmaßnahmen nicht mittelbar zur
Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung führen.
3. Die Untere Denkmalschutzbehörde wird gebeten mitzuteilen,
welchen Stand das vom BA 3 im Dezember 2025 angestoßene Prüfverfahren
hinsichtlich einer möglichen Unterschutzstellung des Anwesens Schleißheimer
Str. 75 erreicht hat,
ob trotz erteilter Baugenehmigung noch denkmalrechtliche Maßnahmen möglich
sind,
und ob aus fachlicher Sicht noch Aussicht auf eine (Teil-)Unterschutzstellung
besteht.
Fraktion im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt
GEORG FLEISCHER, GESCHE HOFFMANN-WEISS, FELIX LANG (FRAKTIONSSPRECHER), MATHIAS POPP,
HANS-STEFAN SELIKOVSKY
4. Das Sozialreferat wird gebeten zu berichten, welche Unterstützungs- und
Beratungsangebote Bestandsmieterinnen und -mietern in Erhaltungssatzungsgebieten
bei umfangreichen Modernisierungen und Nutzungsänderungen aktiv angeboten werden.
Begründung
Das Anwesen Schleißheimer Str. 75 liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung
„Maxvorstadt“ in München.
Am 15.12.2025 wurden umfangreiche bauliche Maßnahmen genehmigt. Unabhängig von der
bauordnungsrechtlichen Entscheidung besteht im Stadtbezirk ein erhebliches öffentliches
Interesse an Transparenz hinsichtlich
der Anwendung der Erhaltungssatzung,
der sozialen Auswirkungen der Maßnahmen,
sowie der denkmalrechtlichen Bewertung des Bestands.
Im Dezember 2025 wurde vom BA 3 zudem eine denkmalfachliche Prüfung angeregt. Vor
dem Hintergrund fortschreitender baulicher Veränderungen ist eine zeitnahe Klärung
erforderlich, ob dieses Verfahren noch Aussicht auf Erfolg hat und welche rechtlichen
Möglichkeiten gegebenenfalls noch bestehen.
Ziel dieses Antrags ist nicht die nachträgliche Infragestellung einer erteilten
Baugenehmigung, sondern die transparente Information der Öffentlichkeit über die
Anwendung bestehender Schutzinstrumente und den Stand laufender fachlicher Prüfungen.
Initiative:
Felix Lang, Georg Fleischer
=== 20-26 _ B 08803_B 08803 Schleissheimer Str. 75 AS.pdf ===
U-Bahn U1 / U2 / U7
Haltestelle Fraunhoferstraße
U-Bahn U1 / U2 / U3 / U6 / U7 / U8
Haltestelle Sendlinger Tor
Straßenbahn: Linien 16 / 17 / 18
Haltestelle Müllerstraße
Metrobus: Linien 52 / 62
Haltestelle Blumenstraße
Beratungszeiten im Servicezentrum:
Blumenstr. 19, Erdgeschoss
Die aktuellen Sprechzeiten für eine
telefonische oder persönliche Beratung
finden Sie im Internet.
Internet:
www.muenchen.de/lbk
Elektronische Kommunikation mit
der Stadtverwaltung München:
Siehe www.muenchen.de/ekomm
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b, 80331 München
Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirks
z. Hd. der Vorsitzenden
Frau Dr. Jarchow-Pongratz
BA Geschäftsstelle Mitte
bag-mitte.dir@muenchen.de
Lokalbaukommission
Baumschutz
Untere Denkmalschutzbehörde
PLAN HAIV-22V
Telefon: (089) 233 - 25011
Telefax: (089) 233 - 25897
plan.ha4-22@muenchen.de
Dienstgebäude:
Blumenstr. 19
Zimmer: 211
Sachbearbeitung:
Herr Haun
Sprechzeiten nach telefonischer
Vereinbarung
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Datum
02.04.2026
Schleißheimer Str. 75 , Fl.Nr. 4896/3, Gemarkung Sektion III
Transparenz, Anwendung der Erhaltungssatzung und
denkmalrechtliche Prüfung beim Bauvorhaben Schleißheimer
Str. 75
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08803 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 10.03.2026
Aktenzeichen: 0262-5.1-2026-5414-22
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf den o. g. Antrag vom 10.3.26.
Vormerkung:
Die Überprüfung der Unterlagen ergab, dass für o. g. Grundstück die Baugenehmigung für
"Dachgeschossausbau Vorder- und Mittelgebäude, Abbruch und Neuerrichtung Dach
Mittelgebäude, Nutzungsänderung von Ladenräume in Gaststätte im Vordergebäude, Neubau
Büropavillon im Innenhof" am 15.12.2025 erteilt wurde.
Zu Ziffer 1 des Antrages:
Wie in vergleichbaren Fällen konnten hier die Einwendungen des Bezirksausschusses nicht
berücksichtigt werden, da das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widersprochen
hatte und somit gemäß Art. 68 Abs. 1 BayBO i. V. m. § 34 BauGB antragsgemäß zu
genehmigen war.
Belange der Erhaltungssatzung wurden geprüft. Das Amt für Wohnen- und Migration, Abteilung
Bestandssicherung hatte im Rahmen des o. g. Bauantrages eine positive
Stellungnahme erteilt.
Seite 2 von 2
Es erfolgte von dort der Hinweis, dass durch die Maßnahme keine Beeinträchtigung von Zielen
der Erhaltungssatzung zu erwarten sind.
Eine Genehmigung nach Erhaltungssatzung ist von dort nicht erforderlich.
Auflagen zum Immissionsschutz sind in Ziffer 3 der Baugenehmigung enthalten.
Hier wurden Immissionsrichtwerte die dem allgemeinen Wohngebiet entsprechen, festgelegt
sowie weitere Auflagen für die Gaststätte.
Der Nachweis der KFZ- Stellplätze und Fahrradplätze wurde fachlich bewertet und im Bescheid
unter Ziffer 1 und 2 festgehalten.
Es wurden nach technischer Prüfung, Auflagen im Bescheid für den Nachweis von fünf KFZ-
Stellplätzen sowie fünf Fahrradabstellplätzen festgelegt.
Zu Ziffer 2 des Antrages:
Hier ist seitens der Lokalbaukommission keine Aussage möglich.
Eventuell kann hier die o. g. Abteilung des Amtes für Wohn- und Migration Aussagen treffen.
Ein Abdruck des Schreibens und Ihrer Anfrage wird daher an diese Dienststelle übermittelt.
Zu Ziffer 3 des Antrages:
Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte im Rahmen des o. g. Bauantragsverfahrens eine
positive Stellungnahme abgegeben. Auflagen bzw. Hinweise sind im Bescheid enthalten.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das Anwesen in der Nähe von Denkmälern steht und
sofern Maßnahmen durchgeführt werden, die von die Baugenehmigung nicht abgedeckt sind,
hierfür eine separate Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zu beantragen ist.
Zu Ziffer 4 des Antrages:
Hier ist wie bei Nummer 2 seitens der Lokalbaukommission keine Aussage möglich.
Eventuell kann auch hier die o. g. Abteilung des Amtes für Wohn- und Migration Aussagen
treffen.
Wie gesagt, ein Abdruck des Schreibens und Ihrer Anfrage wird daher an diese Dienststelle
übermittelt.
Der BA Antrag Nr. 20-26 / B 08803 vom 10.03.2026 ist damit behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Haun
Dieses Schreiben wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigt und ist ohne Unterschrift wirksam.