Referat für Gesundheit und Umwelt Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Geräte- und Maschi- nenlärmschutzverordnung (32. BImSchV); Ausnahmezulassung gem. § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV a) Jahresgenehmigung für Arbeiten an Anlagaen des ÖPNV/Straßenbau b) Ausnahmezulassung für Instandhaltung Fahrweg Tram c) Ausnahmezulassung Winzerer Straße/Ecke Schellingstraße
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt
Sitzungsdatum
08.12.2015 um 19:30 Uhr
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