PaketPost-Areal

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  • 26-32 _ V 00431_V 00431 Paketpostareal BE A1-9.pdf
  • 20-26 _ E 00916_18_oeff_Antrag_Buergerentscheid_Massnahmen_Stadtentwicklung_Hochhaus-Stopp_geschwaerzt.pdf
  • 20-26 _ E 02822_E 02822 Buergerbegehren Wolkenkratzer.pdf
  • 20-26 _ E 03219_E_03219_Ablehnung_Bebauungsplan_Paketpostareal.pdf
  • 20-26 _ E 03230_E_03230_Abwenden_Satzungsbeschluss_Paketpostareal.pdf
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=== 26-32 _ V 00431_V 00431 Paketpostareal BE A1-9.pdf === Telefon: 0 233-22939 25299 24032 Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN HAII/22 P PLAN HAII/22 V PLAN HA I/44 PaketPost-Areal 1) Bürgerentscheid zu Maßnahmen der Stadtentwicklung - Hochhaus-Stopp Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 24.10.2022 2) Bürgerbegehren Wolkenkratzer BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02822 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing West vom 25.06.2025 3) Ablehnung des vorliegenden Bebauungsplans des Paketpostareals BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03219 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 4) Abwenden des Satzungsbeschlusses zum Paketpostareal BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03230 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00431 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass • Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2147 für das PaketPost-Areal, Satzungsbeschluss vom 26.11.2025 • Empfehlungen der Bürgerversammlungen des 19. Stadtbezir- kes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 24.10.2022, des 4. Stadtbezirkes Schwabing West vom 25.06.2025 und des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphen- burg vom 24.11.2025 Seite 2 Inhalt • Antrag auf Schaffung von Rechtssicherheit durch einen Rats- entscheid / Bürgerentscheid für das Bürgerbegehren „Hoch- hausSTOP“; • Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens HochhausSTOP bzw. auf einen Ratsentscheid über die Hochhäuser im Paket- Post-Areal unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens; • Aufforderung zur Verschiebung des Satzungsbeschlusses, bis eine Vereinbarung zum Schutz des Backstage geschlossen wurde, bzw. bis die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplans geändert wurden; • Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel für den geförderten Wohnungsbau im PaketPost-Areal; • Aufforderung an Bezirksausschuss und Stadtrat, gegen den Bebauungsplan zu stimmen, falls wegen fehlender Förder- und Haushaltsmittel kein geförderter Wohnungsbau im Um- fang von 50 % geschaffen wird; • Geschäftsordnungsgemäße Behandlung der Empfehlungen. Gesamtkosten / Ge- samterlöse . / . Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Die Klimabelange wurden bei der Aufstellung des Bebauungs- plans mit Grünordnung Nr. 2147 berücksichtigt Entscheidungsvor- schlag 1. Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen. Der in der Vollversammlung vom 26.11.2025 vom Stadtrat gefasste Satzungsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17874) bleibt vom vorliegenden Beschluss zur Behandlung der Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen der Stadtbezirke 04, 09 und 19 unberührt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 24.10.2022 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02822 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 – Schwabing West vom 25.06.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03219 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 – Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03230 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147, PaketPost-Areal, Arnulfstraße, Birketweg, Wilhelm-Hale-Straße; Bürgerentscheid; Ratsbegehren, Backstage Ortsangabe Arnulfstraße (südlich), Birketweg (nördlich und östlich), Wilhelm- Hale-Straße (östlich), PaketPost-Areal Telefon: 0 233-22939 25299 24032 Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN HAII/22 P PLAN HAII/22 V PLAN HA I/44 PaketPost-Areal 1) Bürgerentscheid zu Maßnahmen der Stadtentwicklung - Hochhaus-Stopp Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 24.10.2022 2) Bürgerbegehren Wolkenkratzer BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02822 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing West vom 25.06.2025 3) Ablehnung des vorliegenden Bebauungsplans des Paketpostareals BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03219 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 4) Abwenden des Satzungsbeschlusses zum Paketpostareal BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03230 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg Anlagen: 1. Lage im Stadtbezirk 2. Übersichtsplan M 1:500 3. Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 4. Empfehlung Nr. 20-26 / E 02822 5. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03219 6. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03230 7. Stellungnahme des Bezirksausschusses 4 vom 27.03.2026 8. Stellungnahme des Bezirksausschusses 9 vom 29.04.2026 9. Stellungnahme des Bezirksausschusses 19 vom 16.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00431 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin ........................................................................................................ 2 1. Vorbemerkungen und Zuständigkeit .............................................................................. 2 2. Behandlung der Empfehlungen ..................................................................................... 3 II. Antrag der Referentin........................................................................................................ 14 III. Beschluss ......................................................................................................................... 14 Seite 2 I. Vortrag der Referentin 1. Vorbemerkungen und Zuständigkeit Die Vorlage behandelt je eine Empfehlung aus den Bürgerversammlungen der Stadtbe- zirke 04 – Schwabing West und 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried- Solln sowie zwei Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 – Neuhau- sen-Nymphenburg zu den Themen Ratsentscheid / Bürgerentscheid HochhausSTOP, Hochhäuser im PaketPost-Areal, Fördermittelknappheit und Sicherung des Backstage. Für das PaketPost-Areal hat die Vollversammlung des Stadtrats am 05.02.2025 den Billi- gungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2147 gefasst, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15429. Am 30.04.2025 hat die Vollversammlung des Stadtrats (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16397) mehrheitlich entschieden, das das PaketPost-Areal betreffende Bürgerbegehren „HochhausSTOP“ wegen rechtlicher Unzulässigkeit nicht zum Bürgerentscheid zuzulas- sen. Dagegen haben die Initiator*innen des Bürgerbegehrens am 30.05.2025 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München (VG) erhoben. Am 25.06.2025 wurde beim VG ein Eilantrag gem. § 123 VwGO mit dem Inhalt gestellt, dass der Landeshauptstadt München bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens untersagt wird, den Satzungsbeschluss zum Bebau- ungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 – PaketPost-Areal – ortsüblich bekannt zu machen. Die Landeshauptstadt München hat mit Schreiben vom 26.06.2025 gegenüber dem VG zugesichert, dass der Satzungsbeschluss bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag nicht bekannt gemacht wird. Mit Beschluss vom 16.10.2025 hat das VG den Eilantrag abgelehnt. Dagegen haben die Initiator*innen des Bürgerbegehrens am 22.10.2025 Beschwerde gem. § 146 Abs. 1 VwGO zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingelegt (neues Az.: 4 CE 25.2059). Die Landeshauptstadt München hat mit Schreiben vom 28.10.2025 gegenüber dem BayVGH zugesichert, bis zum Abschluss des Beschwerde- verfahrens auf die für das Wirksamwerden des in Aufstellung befindlichen Bebauungs- plans mit Grünordnung Nr. 2147 – PaketPost-Areal – erforderliche ortsübliche Bekannt- machung des Satzungsbeschlusses zu verzichten. Der BayVGH hat die Beschwerde Az.: 4 CE 25.2059 mit Beschluss vom 16.01.2026 zu- rückgewiesen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Aus rechtlicher Sicht hinderten die Klage und der Eilantrag nicht die Fortsetzung des Be- bauungsplanverfahrens, so dass die Vollversammlung des Stadtrats am 26.11.2025 den Satzungsbeschluss gefasst hat. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17874 wird verwie- sen. Nachdem nun der BayVGH im Eilverfahren entschieden hat, dass kein Anspruch be- steht, den Satzungsbeschluss nicht vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens be- kannt zu machen, wird das diesbezügliche Verfahren fortgeführt. In der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052 zur Behandlung des Antrags A 06105 vom 26.11.2025 wurde der Stadtrat am 20.05.2026 informiert, dass die Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 und damit dessen Inkrafttreten zum 30.06.2026 angestrebt wird (siehe Hinweis / Ergänzung vom 19.05.2026). Außerdem wur- den die vorgesehenen Maßnahmen dargestellt, um den Fortbestand und die Weiterent- wicklung des Backstage zu gewährleisten und gleichzeitig gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse zu ermöglichen. Die in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 eingebrachte Vorlage wurde nach Vertagung in der oben genannten Sitzung von der Vollversammlung des Stadtrats beschlossen. Seite 3 Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge- mäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da die Empfehlungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünord- nung Nr. 2147 stehen. 2. Behandlung der Empfehlungen 2.1 Bürgerentscheid zu Maßnahmen der Stadtentwicklung – Hochhaus-Stopp Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 24.10.2022 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 24.10.2022 die beiliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 (Anlage 3) beschlossen: „Schaffung von Rechtssicherheit durch einen Ratsentscheid für die laufende Unterschrif- tensammlung für ein Bürgerbegehren „HochhausStop“, das zu einem Bürgerentscheid führt! Die Planungshoheit hat der Stadtrat. Über eine weitreichende Entscheidung für die Stadtentwicklung sollen die Münchner Bürger eine Möglichkeit der Abstimmung bekom- men! In der Stadtratssitzung vom 12.10.22 behauptet ein Mitglied des Stadtrates, wir Bürger in den unterschiedlichen Stadtteilen würden uns nicht füreinander interessieren. Dieser Be- hauptung widerspreche ich ganz entschieden. Es geht dabei um die grundsätzliche Frage: Hochhäuser in München ja oder nein und wenn Hochhäuser, soll eine Höhenbegrenzung festgelegt werden? Diese Frage geht hervor, aus der laufenden Unterschriftensammlung „Hochhausstop“, die die Paketposthallentürme, 156 m, in Neuhausen betreffen. Wenn dem Investor die Höhe von 156m genehmigt wird, sind die Grenzen für weitere Hö- henforderungen gefallen. Unter vielem anderen wird behauptet, Hochhäuser seien platzsparend, wohnraumschaf- fend, ökologisch sinnvoll, usw.. Von zahlreichen seriösen Wissenschaftlern z.B. Prof. Auer, kann dies eingehend widerlegt werden. Je höher um so weniger bezahlbarer Wohn- raum entsteht umso unökologischer! Dies am Rande. Was ist bezahlbarer Wohnraum, wer kann was bezahlen? Dürfen wir Bewohner, wir Bürger Münchens mitentscheiden, oder darf der demokratisch gewählte Stadtrat, wie auch in der Stadtratssitzung behauptet, allein über das künftige Stadtbild, über millionenschwere Bauprojekte alleine entscheiden? Wozu eine Bürgerversammlung, eine Bürgerbeteiligung, wenn dann letztendlich der Stadtrat auf die alleinige Planungshoheit besteht. Auch die Forderung, die ursprüngliche Prokopfgrünfläche bei 34qm zu belassen, nicht auf 20 qm zu kürzen, wurde mehrheitlich von den anwesenden Bürgern in der Bürgerver- sammlung 2019 befürwortet. Das wurde vom Stadt...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

14.07.2026 um 19:30 Uhr

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