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Sofie Silbermann und Nina Zimmermann
München, 20. Juni 2026
Inwiefern ist der Königsplatz noch denkmalgeschützt?
Antrag
Der Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt fordert die Landeshauptstadt München auf, dem Bezirksausschuss
darzustellen, in welchem Umfang der Königsplatz einschließlich seiner Kieswege, Grünflächen,
Randbereiche und Wegeverbindungen derzeit denkmalrechtlich geschützt ist und welche konkreten
denkmalrechtlichen Bindungen einer dauerhaft verkehrssicheren Sanierung der Wegeflächen
entgegenstehen.
Zudem wird die Landeshauptstadt München aufgefordert, zu prüfen und dem Bezirksausschuss zu
berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen ein schmaler, einmalig asphaltierter Radweg oder
eine vergleichbar dauerhafte, glatte und barrierearme Wegeoberfläche auf einer bestehenden
Wegebeziehung des Königsplatzes denkmalverträglich hergestellt werden kann.
Dabei soll insbesondere dargestellt werden:
• welche Teile des Königsplatzes als Einzeldenkmal, Bestandteil eines Ensembles oder lediglich als
denkmalgeschütztes Umfeld bewertet werden;
• ob sich der Schutz auf die heutige Kiesoberfläche selbst, auf die historische Platzfigur, auf Sichtachsen,
auf die angrenzenden Bauten oder auf das Gesamtbild bezieht;
• welche Veränderungen seit der Wiederherstellung beziehungsweise Umgestaltung 1987/1988 bereits
vorgenommen wurden;
• ob eine wassergebundene Decke, ein asphaltierter Radweg, ein gebundener Belag oder eine andere
dauerhafte Bauweise denkmalrechtlich unterschiedlich bewertet werden;
• welche jährlichen Unterhalts- und Reparaturkosten die derzeitige Kiesoberfläche verursacht und welche
Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren für eine dauerhafte Lösung zu erwarten wären;
• welche Lösung aus Sicht der Landeshauptstadt München die beste Verbindung aus Denkmalschutz,
Verkehrssicherheit, Barrierearmut, Klimaanpassung und Wirtschaftlichkeit bietet.
Begründung
Die Kiesoberfläche des Königsplatzes befindet sich seit längerem in einem Zustand, der die Nutzung für
Radfahrende, zu Fuß Gehende, mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen mit Kinderwagen
erheblich erschwert. Unebenheiten, Wellbildungen, Pfützenbildung bei Regen und Eisflächen im Winter
führen zu Gefahrenstellen und zu Ausweichbewegungen.
Das Baureferat verweist in seiner Antwort auf den BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08684 darauf, dass der
Königsplatz 1987/1988 unter Bezugnahme auf das Konzept Leo von Klenzes wiederhergestellt wurde.
Zugleich zeigt die Geschichte des Platzes, dass der Königsplatz in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach
tiefgreifend umgebaut, umgestaltet und unterschiedlich genutzt wurde: von der klassizistischen
Platzanlage über die Versiegelung mit großformatigen Granitplatten in der NS-Zeit, die Nutzung als
Parkplatz in der Nachkriegszeit bis zur erneuten Umgestaltung Ende der 1980er Jahre.
Vor diesem Hintergrund ist für den Bezirksausschuss entscheidend, nicht pauschal auf den
Denkmalschutz zu verweisen, sondern transparent zu klären, was genau geschützt ist und welche
Spielräume für eine zeitgemäße, sichere und wirtschaftliche Lösung bestehen.
Ein dauerhaft befestigter Radweg auf einer bereits bestehenden Wegebeziehung könnte die
Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, Barrieren abbauen und wiederkehrende Reparaturen reduzieren.
Gerade wenn die Kiesoberfläche regelmäßig instand gesetzt werden muss, ist zu prüfen, ob eine
einmalige dauerhafte Lösung langfristig wirtschaftlicher ist und ödentliche Mittel spart.
Denkmalschutz und Alltagstauglichkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ziel muss eine
Lösung sein, die die städtebauliche und historische Bedeutung des Königsplatzes respektiert und zugleich
den heutigen Anforderungen an sichere, barrierearme und klimafeste Mobilität gerecht wird.
Initiative: DIE LINKE im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt