(E) Tempolimit in der Hohenzollernstraße

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  • 20-26 _ V 19696_V 19696 Tempolimit Hohenzollernstrasse BE.pdf
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  • B 04_VG 29.04.2026 oeff. 2. 3..pdf
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=== 20-26 _ V 19696_V 19696 Tempolimit Hohenzollernstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-44970 Mobilitätsreferat Beschluss- und Berichtswesen MOR-GL5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tempolimit in der Hohenzollernstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02046 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing- West am 18.06.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19696 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02046 Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom 29.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-West hat am 18.06.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02046 beschlossen. Darin wird die Schaffung einer Tempo 30- Zone in der gesamten Hohenzollernstraße gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Nach den bei der Polizei und im Mobilitätsreferat verfügbaren Erkenntnissen liegen aktuell keine Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage vor, die eine Temporeduzierung aus Verkehrssicherheitsgründen auf 30 km/h rechtfertigen würden. Jedoch finden sich in der StVO auch Regelungen, wonach aus Lärmschutzgründen die Geschwindigkeit reduziert werden kann. Für das Umfeld der Hohenzollernstraße führte eine Erstbeurteilung der vorliegenden Daten zu der Einschätzung, dass aus Lärmschutzgründen Maßnahmen erforderlich sein könnten. Die Verkehrsordnungsbehörde wird deshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung prüfen und erforderliche Maßnahmen bei Vorliegen der Voraussetzungen umsetzen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02046 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom 18.06.2024 kann derzeit nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Es kann keine Temporeduzierung in der Hohenzollernstraße aufgrund von verkehrssicherheitsrechtlichen Tatbeständen erfolgen. Eine Geschwindigkeits- reduzierung aus Lärmschutzgründen wird geprüft. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02046 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West am 18.06.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Gesa Tiedemann Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 04 - Schwabing-West kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 04 - Schwabing-West kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 04 - Schwabing-West ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GL21 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19696_V 19696 Tempolimit Hohenzollernstrasse A.pdf === Anlage === B 04_VG 29.04.2026 oeff. 2. 3..pdf === Datum: 30.04.2026 Telefon: 089 - 233-21334 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Tempolimit in der Hohenzollernstraße Tempolimit in der Hohenzollernstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02046 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing West vom 18.06.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19696 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 04 - Schwabing West vom 29. April 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☒ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Zustimmung, wenn Prüfung aus Lärmschutzgründen noch erfolgt. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02046_4_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 04 - Schwabing-West

Sitzungsdatum

29.04.2026 um 19:30 Uhr

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