Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk Schwabing-West

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  • 20-26 _ B 08741_2602 D 1.7 Antrag Die Gruenen Gruene Abbiegepfeile fuer den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk Schwabing West.pdf
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=== 20-26 _ B 08741_2602 D 1.7 Antrag Die Gruenen Gruene Abbiegepfeile fuer den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk Schwabing West.pdf === Grüne-Fraktion im Bezirkssauschuss 4 Schwabing-West ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ 20.02.2026 Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk Schwabing-West Antrag: Der Bezirksausschuss 04 Schwabing-West möge beschließen: Das Mobilitätsreferat wird gebeten, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Anbringen eines grünen Pfeils für den rechtsabbiegenden Radverkehr an folgenden Kreuzungen erfüllt sind und dieses Verkehrszeichen entsprechend anzuordnen. 1. Herzogstraße – Belgradstraße (West nach Süd). Dort mündet baulicher Radweg (ohne Benutzungspflicht) in einen Abschnitt baulichen Radwegs in die Belgradstraße, der Kreuzungsbereich ist groß genug, Tram Gleise weit genug entfernt, es ist wird kein intensiver Fußgängerverkehr beobachtet. 2. Hohenzollernstr. - Tengstraße (West nach Süd) Dort Mündet ein baulicher Radweg in eine Fahrradstraße. Insgesamt ist die Krezung stark frequentiert, jedoch vor allem nach Osten und Westen (Hohenzollernstraße mit Tram, Bus, MIV) und auf der nördlichen Seite (Geh- und Radweg sowie Hohenzollernplatz). Ein Abbiegepfeil auf der Südseite in die Tengstraße wäre demnach für alle Verkehrsteilnehmer*innen positiv, da der Radverkehr kontrolliert und dosiert abfließen kann und sich nicht auf die Grünphase der Fußgänger*innen beschränkt und diese ggf. behindert. 3. Hohenzollernstr. - Schleißheimer Straße (Ost nach Nord) – durchgängig baulicher Radweg mit eigener Signalisierung. 4. Clemensstr. - Schleißheimer Straße (Ost- und Westseite beide Rechtsabbbiege Szenarien) – Bauliche Radwege münden in Fahrradstraße und anders herum, Linienverkehr bleibt unberührt. 5. Karl-Theodor-Straße – Belgradstraße (A: Ost nach Nord) markierter Radweg auf Fahrbahn mündet in baulichen Radweg, (B: Nord nach West und C: West nach Süd): Baulicher Radweg mündet in baulichen Radweg, C: Süd nach Ost, Baulicher Radweg mündet in markierten Radstreifen. Für A-D: Umbau Karl-Theodor-Straße berücksichtigen 6. Bonnerplatz – Richtungen A: Nord nach West, B: Südost nach Ost. Beiderseits mit markierten Radwegen auf Fahrbahn: 7. Schleißheimer Straße – Elisabethstraße: A: Süd nach Ost, B: Ost nach Nord und C: Nord nach West. Bauliche Radwege und markierte Fahrradstreifen. 8. Tengstr. – Elisabethstr. Alle Richtungen. Baulicher Radweg und Fahrradstraße. 9. Ackermannstraße in die Winzerstraße: A: West nach Süd B: Ist nach Nord. Bauliche Radwege münden in Fahrradstraße. 10. Kölner Platz - Parzivalstraße: A: Süd nach Ost B: West nach Süd (baulicher Radweg und gemeinsame Fahrbahn in Zone 30) Begründung: Um den gesamten Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen attraktiver und flüssiger zu gestalten wollen wir im Stadtbezirk Schwabing-West an allen, geeigneten Kreuzungen den ‚Grünpfeil‘ für rechts abbiegenden Radverkehr anbringen lassen. Grüne-Fraktion im Bezirkssauschuss 4 Schwabing-West Die Vorschläge haben wir vor Ort geprüft und mit den geltenden Verwaltungsvorschriften abgeglichen. Antragsteller*innen: Moritz Kienast, Undine Schmidt, Florian Schönemann, Gesa Tiedemann mit Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bezirksausschuss 04 Schwabing-West === 20-26 _ B 08741_B 08741 Abbiegepfeile fuer den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk Schwabing West AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Betrieb MOR-GB2.412 lsa-betrieb.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte bag-mitte.dir@muenchen.de An den BA 04 - Schwabing-West Frau Tiedemann Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 13.04.2026 Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk Schwabing-West BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08741 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 04 - Schwabing- West Sehr geehrte Frau Tiedemann, zu Ihrem Antrag vom 04.03.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Mit Aufnahme des Verkehrszeichens Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“) in den Verkehrszeichenkatalog und der Bekanntgabe der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zum Jahreswechsel 2021/2022, wurde auch im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München bereits an etlichen Stellen die Zulässigkeit der Anordnung des Verkehrszeichens Z. 721 geprüft und wo möglich auch angeordnet. Aufgrund unserer nach wie vor angespannten personellen Situation ist eine proaktive Prüfung aller Lichtsignalanlagen im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München leider nicht leistbar. Eingehende Anfragen werden im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten möglichst zeitnah abgearbeitet. Konkret benannte Antragstellen werden dabei bevorzugt bearbeitet. Das Mobilitätsreferat hat alle von Ihnen genannten Lichtsignalanlagen (LSA) dahingehend geprüft, ob diese mit einem „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ ausgestattet werden können. Dabei haben wir sowohl die Nebenrichtungsbeziehungen als auch die Hauptrichtungsbeziehungen geprüft. Die nachfolgende Tabelle stellt unser Ergebnis in sehr kompakter Form dar: I. Seite 2 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung 1. LSA Herzogstr./ Belgradstr. Herzogstr. Fahrtrichtung O nach Belgradstr. Fahrtrichtung S Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich Herzogstr. Fahrtrichtung W nach Belgradstr. Fahrtrichtung N Ja Belgradstr. Fahrtrichtung S nach Herzogstr. Fahrtrichtung W Ja Belgradstr. Fahrtrichtung N nach Herzogstr. Fahrtrichtung O Ja 2. Hohenzollernstr./ Tengstr. Alle Fahrbeziehungen Vorläufig zurückgestellt Wird erst bei Finalisierung der Baustelle beurteilt. Anbringung an provisorischen LSA nicht möglich. 3. Hohenzollernstr./ Schleißheimer Str. Alle Fahrbeziehungen Vorläufig zurückgestellt Wird erst bei Finalisierung der Baustelle beurteilt. Anbringung an provisorischen LSA nicht möglich. 4. Clemensstr./ Schleißheimer Str. Clemensstr. Fahrtrichtung O nach Schleißheimer Str. Fahrtrichtung S Ja Clemensstr. Fahrtrichtung W nach Schleißheimer Str. Fahrtrichtung N Ja 5. Karl-Theodor-Str./ Belgradstr. Alle Fahrbeziehungen Ja Wird mit Geräteaustausch (vsl. Sommer 2026) angeordnet 6. LSA Bonner Platz Karl-Theodor-Str. Fahrtrichtung NW nach Rheinstr. Fahrtrichtung O Nein Ausschlusskriterium b.) Rheinstr. Fahrtrichtung W nach Bonner Str. Fahrtrichtung NW Ja Karl-Theodor-Str. Fahrtrichtung NO Karl-Theodor-Str. Fahrtrichtung SO Ja Bonner Str. Fahrtrichtung SO nach Karl-Theodor-Str. Fahrtrichtung SW Nein Ausschlusskriterium b.) 7. LSA Schleißheimerstr./ Elisabethstr. Alle Fahrbeziehungen Vorläufig zurückgestellt Wird erst bei Finalisierung der Baustelle beurteilt. 8. LSA Tengstr./ Elisabethstr. Tengstr. Fahrtrichtung N nach Elisabethstr. Fahrtrichtung O Ja Tengstr. Fahrtrichtung S nach Elisabethstr. Fahrtrichtung W Ja Elisabethstr. Fahrtrichtung O nach Tengstr. Fahrtrichtung S Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich Seite 3 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Elisabethstr. Fahrtrichtung W nach Tengstr. Fahrtrichtung N Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich 9. LSA Ackermannstr. / Winzerer Str.. Winzerer Str. Fahrtrichtung N nach Ackermannstr. Fahrtrichtung O Ja Winzerer Str. Fahrtrichtung S nach Ackermannstr. Fahrtrichtung W Ja Ackermannstr. Fahrtrichtung O nach Winzerer Str. Fahrtrichtung S Nein Ausschlusskriterium b.) Ackermannstr. Fahrtrichtung W nach Winzerer Str. Fahrtrichtung N Nein Ausschlusskriterium b.) 10. LSA Köllner Platz Bonner Str. Fahrtrichtung N nach Parzivalstr. Fahrtrichtung O Ja Parzivalstr. Fahrtrichtung O nach Bonner Str. Fahrtrichtung S Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich Hier zunächst eine Übersicht der oben genannten Ausschlusskriterien gemäß VwV-StVO: Der Einsatz des „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ kommt nicht in Betracht, wenn: a.) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird, b.) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird (Diagonalgrünpfeil), c.) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben (ergänzender Hinweis: somit auch bei Rechtsabbiegerhilfssignalen), d.) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen (ergänzender Hinweis: auch erweiterter Konfliktbereich) … g.) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient, … Zusätzlich ist stets zu beachten: Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen. (ergänzender Hinweis: an Kleinsignalgebern oder zweibegriffigen Signalgebern, wie Kombisignalgeber für Fußgehende/Radfahrende bzw. Radsignalgeber nach der Konfliktfläche, ist die Anbringung von Z. 721 somit nicht möglich). Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass wir aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit, gerade im häufig sehr leidenschaftlich geprägten Umfeld des Radverkehrs, keine Präzedenzfälle für rechtliche Auseinandersetzungen schaffen möchten. Somit wird das Mobilitätsreferat bis zu einer ggf. präzisierten Fassung der VwV-StVO zu Zeichen Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“), auf eine etwas „verbindlichere“ Auslegung der neuen VwV-StVO zu Z. 721 achten. Wir bitten um Verständnis. Seite 4 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] An den positiv gewerteten Örtlichkeiten wurde das „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ bereits angeordnet bzw. montiert. Bis zur vollständigen Umsetzung bitten wir Sie noch um Geduld. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41) II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.412

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 04 - Schwabing-West

Sitzungsdatum

29.04.2026 um 19:30 Uhr

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