=== 20-26 _ B 08741_2602 D 1.7 Antrag Die Gruenen Gruene Abbiegepfeile fuer den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk Schwabing West.pdf ===
Grüne-Fraktion im
Bezirkssauschuss 4
Schwabing-West
20.02.2026
Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im
Stadtbezirk Schwabing-West
Antrag:
Der Bezirksausschuss 04 Schwabing-West möge beschließen:
Das Mobilitätsreferat wird gebeten, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Anbringen eines
grünen Pfeils für den rechtsabbiegenden Radverkehr an folgenden Kreuzungen erfüllt sind und dieses
Verkehrszeichen entsprechend anzuordnen.
1. Herzogstraße – Belgradstraße (West nach Süd). Dort mündet baulicher Radweg (ohne
Benutzungspflicht) in einen Abschnitt baulichen Radwegs in die Belgradstraße, der Kreuzungsbereich
ist groß genug, Tram Gleise weit genug entfernt, es ist wird kein intensiver Fußgängerverkehr
beobachtet.
2. Hohenzollernstr. - Tengstraße (West nach Süd) Dort Mündet ein baulicher Radweg in eine
Fahrradstraße. Insgesamt ist die Krezung stark frequentiert, jedoch vor allem nach Osten und Westen
(Hohenzollernstraße mit Tram, Bus, MIV) und auf der nördlichen Seite (Geh- und Radweg sowie
Hohenzollernplatz). Ein Abbiegepfeil auf der Südseite in die Tengstraße wäre demnach für alle
Verkehrsteilnehmer*innen positiv, da der Radverkehr kontrolliert und dosiert abfließen kann und sich
nicht auf die Grünphase der Fußgänger*innen beschränkt und diese ggf. behindert.
3. Hohenzollernstr. - Schleißheimer Straße (Ost nach Nord) – durchgängig baulicher Radweg mit
eigener Signalisierung.
4. Clemensstr. - Schleißheimer Straße (Ost- und Westseite beide Rechtsabbbiege Szenarien) –
Bauliche Radwege münden in Fahrradstraße und anders herum, Linienverkehr bleibt unberührt.
5. Karl-Theodor-Straße – Belgradstraße (A: Ost nach Nord) markierter Radweg auf Fahrbahn mündet
in baulichen Radweg, (B: Nord nach West und C: West nach Süd): Baulicher Radweg mündet in
baulichen Radweg, C: Süd nach Ost, Baulicher Radweg mündet in markierten Radstreifen.
Für A-D: Umbau Karl-Theodor-Straße berücksichtigen
6. Bonnerplatz – Richtungen A: Nord nach West, B: Südost nach Ost. Beiderseits mit markierten
Radwegen auf Fahrbahn:
7. Schleißheimer Straße – Elisabethstraße: A: Süd nach Ost, B: Ost nach Nord und C: Nord nach West.
Bauliche Radwege und markierte Fahrradstreifen.
8. Tengstr. – Elisabethstr. Alle Richtungen. Baulicher Radweg und Fahrradstraße.
9. Ackermannstraße in die Winzerstraße: A: West nach Süd B: Ist nach Nord. Bauliche Radwege
münden in Fahrradstraße.
10. Kölner Platz - Parzivalstraße: A: Süd nach Ost B: West nach Süd (baulicher Radweg und
gemeinsame Fahrbahn in Zone 30)
Begründung:
Um den gesamten Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen attraktiver und flüssiger zu gestalten
wollen wir im Stadtbezirk Schwabing-West an allen, geeigneten Kreuzungen den ‚Grünpfeil‘ für rechts
abbiegenden Radverkehr anbringen lassen.
Grüne-Fraktion im
Bezirkssauschuss 4
Schwabing-West
Die Vorschläge haben wir vor Ort geprüft und mit den geltenden Verwaltungsvorschriften
abgeglichen.
Antragsteller*innen: Moritz Kienast, Undine Schmidt, Florian Schönemann, Gesa Tiedemann mit
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bezirksausschuss 04 Schwabing-West
=== 20-26 _ B 08741_B 08741 Abbiegepfeile fuer den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk Schwabing West AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Betrieb
MOR-GB2.412
lsa-betrieb.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte
bag-mitte.dir@muenchen.de
An den BA 04 - Schwabing-West
Frau Tiedemann
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
13.04.2026
Grüne Abbiegepfeile für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen im Stadtbezirk
Schwabing-West
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08741 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-
West
Sehr geehrte Frau Tiedemann,
zu Ihrem Antrag vom 04.03.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit Aufnahme des Verkehrszeichens Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den
Radverkehr“) in den Verkehrszeichenkatalog und der Bekanntgabe der zugehörigen
Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zum Jahreswechsel 2021/2022, wurde auch im
Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München bereits an etlichen Stellen die Zulässigkeit der
Anordnung des Verkehrszeichens Z. 721 geprüft und wo möglich auch angeordnet.
Aufgrund unserer nach wie vor angespannten personellen Situation ist eine proaktive Prüfung
aller Lichtsignalanlagen im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München leider nicht leistbar.
Eingehende Anfragen werden im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten möglichst zeitnah
abgearbeitet. Konkret benannte Antragstellen werden dabei bevorzugt bearbeitet.
Das Mobilitätsreferat hat alle von Ihnen genannten Lichtsignalanlagen (LSA) dahingehend
geprüft, ob diese mit einem „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
(Verkehrszeichen Z. 721)“ ausgestattet werden können. Dabei haben wir sowohl die
Nebenrichtungsbeziehungen als auch die Hauptrichtungsbeziehungen geprüft. Die
nachfolgende Tabelle stellt unser Ergebnis in sehr kompakter Form dar:
I.
Seite 2 von 4
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung
1. LSA Herzogstr./
Belgradstr.
Herzogstr. Fahrtrichtung O nach
Belgradstr. Fahrtrichtung S
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich
Herzogstr. Fahrtrichtung W nach
Belgradstr. Fahrtrichtung N
Ja
Belgradstr. Fahrtrichtung S nach
Herzogstr. Fahrtrichtung W
Ja
Belgradstr. Fahrtrichtung N nach
Herzogstr. Fahrtrichtung O
Ja
2. Hohenzollernstr./
Tengstr.
Alle Fahrbeziehungen Vorläufig zurückgestellt
Wird erst bei Finalisierung
der Baustelle beurteilt.
Anbringung an
provisorischen LSA nicht
möglich.
3. Hohenzollernstr./
Schleißheimer Str.
Alle Fahrbeziehungen Vorläufig zurückgestellt
Wird erst bei Finalisierung
der Baustelle beurteilt.
Anbringung an
provisorischen LSA nicht
möglich.
4. Clemensstr./
Schleißheimer Str.
Clemensstr. Fahrtrichtung O nach
Schleißheimer Str. Fahrtrichtung S
Ja
Clemensstr. Fahrtrichtung W nach
Schleißheimer Str. Fahrtrichtung N
Ja
5. Karl-Theodor-Str./
Belgradstr.
Alle Fahrbeziehungen Ja
Wird mit Geräteaustausch
(vsl. Sommer 2026)
angeordnet
6. LSA Bonner Platz Karl-Theodor-Str. Fahrtrichtung NW
nach Rheinstr. Fahrtrichtung O
Nein
Ausschlusskriterium b.)
Rheinstr. Fahrtrichtung W nach Bonner
Str. Fahrtrichtung NW
Ja
Karl-Theodor-Str. Fahrtrichtung NO
Karl-Theodor-Str. Fahrtrichtung SO
Ja
Bonner Str. Fahrtrichtung SO nach
Karl-Theodor-Str. Fahrtrichtung SW
Nein
Ausschlusskriterium b.)
7. LSA Schleißheimerstr./
Elisabethstr.
Alle Fahrbeziehungen Vorläufig zurückgestellt
Wird erst bei Finalisierung
der Baustelle beurteilt.
8. LSA Tengstr./
Elisabethstr.
Tengstr. Fahrtrichtung N nach
Elisabethstr. Fahrtrichtung O
Ja
Tengstr. Fahrtrichtung S nach
Elisabethstr. Fahrtrichtung W
Ja
Elisabethstr. Fahrtrichtung O nach
Tengstr. Fahrtrichtung S
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich
Seite 3 von 4
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Elisabethstr. Fahrtrichtung W nach
Tengstr. Fahrtrichtung N
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich
9. LSA Ackermannstr. /
Winzerer Str..
Winzerer Str. Fahrtrichtung N nach
Ackermannstr. Fahrtrichtung O
Ja
Winzerer Str. Fahrtrichtung S nach
Ackermannstr. Fahrtrichtung W
Ja
Ackermannstr. Fahrtrichtung O nach
Winzerer Str. Fahrtrichtung S
Nein
Ausschlusskriterium b.)
Ackermannstr. Fahrtrichtung W nach
Winzerer Str. Fahrtrichtung N
Nein
Ausschlusskriterium b.)
10. LSA Köllner Platz Bonner Str. Fahrtrichtung N nach
Parzivalstr. Fahrtrichtung O
Ja
Parzivalstr. Fahrtrichtung O nach
Bonner Str. Fahrtrichtung S
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich
Hier zunächst eine Übersicht der oben genannten Ausschlusskriterien gemäß VwV-StVO:
Der Einsatz des „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z.
721)“ kommt nicht in Betracht, wenn:
a.) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,
b.) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz
4 verwendet wird (Diagonalgrünpfeil),
c.) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben
(ergänzender Hinweis: somit auch bei Rechtsabbiegerhilfssignalen),
d.) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden
müssen (ergänzender Hinweis: auch erweiterter Konfliktbereich)
…
g.) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient,
…
Zusätzlich ist stets zu beachten:
Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen.
(ergänzender Hinweis: an Kleinsignalgebern oder zweibegriffigen Signalgebern, wie
Kombisignalgeber für Fußgehende/Radfahrende bzw. Radsignalgeber nach der Konfliktfläche,
ist die Anbringung von Z. 721 somit nicht möglich).
Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass wir aufgrund von Erfahrungswerten aus
der Vergangenheit, gerade im häufig sehr leidenschaftlich geprägten Umfeld des Radverkehrs,
keine Präzedenzfälle für rechtliche Auseinandersetzungen schaffen möchten. Somit wird das
Mobilitätsreferat bis zu einer ggf. präzisierten Fassung der VwV-StVO zu Zeichen Z. 721
("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“), auf eine etwas „verbindlichere“
Auslegung der neuen VwV-StVO zu Z. 721 achten.
Wir bitten um Verständnis.
Seite 4 von 4
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
An den positiv gewerteten Örtlichkeiten wurde das „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den
Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ bereits angeordnet bzw. montiert.
Bis zur vollständigen Umsetzung bitten wir Sie noch um Geduld.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale
Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.412