(E) Zebrastreifen Ecke Herzogstraße/ Erich-Kästner-Straße

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  • 26-32 _ V 00682_V 00682 Zebrastreifen Ecke Herzogstrasse_ Erich-Kaestner-Strasse BE.pdf
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=== 26-32 _ V 00682_V 00682 Zebrastreifen Ecke Herzogstrasse_ Erich-Kaestner-Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39830 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zebrastreifen Ecke Herzogstraße/ Erich-Kästner-Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02813 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing West vom 25.06.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 7 V 00682 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02813 Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes Schwabing West vom 24.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing West hat am 25.06.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02813 beschlossen. Mit ihr wird die Errichtung eines Fußgänger- überwegs (Zebrastreifen) über die Herzogstraße östlich Erich-Kästner-Straße gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: An dem Kreuzungsbereich Herzogstraße / Erich-Kästner-Straße war bis vor ca. 15 Jahren eine Ampel, diese wurde dann aber aus Gründen der Verkehrsberuhigung in eine Tempo 30-Zone integriert. Nach den Maßgaben der Straßenverkehrsordnung sowie im Einvernehmen mit der Polizei und dem Bezirksausschuss 04 – Schwabing West wurde die Ampel seinerzeit entfernt. Innerhalb einer Tempo 30-Zone ist die Anlage eines Zebrastreifens gemäß den ‘Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen‘ (R-FGÜ), die wir weiterhin als Orientierung für die Einrichtung heranziehen, in aller Regel entbehrlich. Die Errichtung könnte unter Umständen dennoch notwendig sein, wenn sich die örtlichen Verhältnisse als gefährlich darstellen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auf aktuelle Nachfrage teilte die örtliche Polizeiinspektion 13 mit, dass die Unfallsituation vor Ort als unauffällig bezeichnet werden könne. Im Wortlaut äußerte sich die Polizei am 23.03.2026 wie folgt: „An der Kreuzung Herzogstraße und Erich-Kästner-Straße ereignete sich in den letzten fünf Jahren kein Verkehrsunfall. Mit dem Unfallaufkommen kann die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs somit nicht begründet werden. Die Grundschulen an der Farinelli- straße und am Bayerpark können von der Erich-Kästner-Straße aus auch ohne nennenswerten Umweg über den Fußgängerüberweg in der Hiltenspergerstraße erreicht werden.“. Überdies befindet sich in unmittelbarer Umgebung schon eine bevorrechtigte Querungsanlage. In ca. 160 Metern östlich (Höhe Fallmerayerstraße) gibt es einen Zebrastreifen. Diese Que- rungshilfe liegt in zumutbarer Entfernung und kann bei Bedarf zum geschützten Queren der Fahrbahn benutzt werden (zur Erklärung: In einer Großstadt wie München wird als zumutbare Entfernung zu einer gesicherten Querungsmöglichkeit von bis zu 200 Metern ausgegangen. Befindet sich eine sichere Querungsmöglichkeit zur nachgefragten Querungsstelle, wird üblicherweise kein zusätzlicher Zebrastreifen eingerichtet). Alles in allem hat sich die Verkehrssituation in der Herzogstraße/ Erich-Kästner-Straße in den letzten 15 Jahren – also nach dem Ampelabbau – nicht wesentlich verändert. Nach Einschät- zung des Mobilitätsreferats ist die Einrichtung eines Zebrastreifens über die Herzogstraße im Vergleich zu anderen ähnlich frequentierten Querungen in Schwabing West auch gegenwärtig bzw. für die Zukunft entbehrlich. Dies begründet sich u.a. durch die gute Einsehbarkeit der Kreuzung, unauffällige Unfallzahlen und ebenso unauffällige Fahrzeugmengen, die sich im üblichen Rahmen einer Tempo 30-Zone bewegen. Im üblichen Verkehrsgeschehen ergeben sich immer wieder Lücken im Verkehr, die ein praktisches Queren der Fahrbahn ermöglichen. Auch die Kontrollen der Kommunalen Verkehrsüberwachung zeigen keine Auffälligkeiten. Schüler*innen, die gesichert die Herzog- straße überqueren wollen bzw. müssen, können entweder den Zebrastreifen in Höhe Fallmerayerstraße benutzen (s.o.) oder die Ampelanlage an der Hiltenspergerstraße. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02813 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing West vom 25.06.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Herzogstraße / Erich-Kästner-Straße wurde überprüft. Die Verkehrssicherheit verlangt es aktuell nicht, einen Zebrastreifen über die Herzogstraße östlich Erich-Kästner-Straße zu errichten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02813 der Bürgerversammlung 04. Stadtbezirkes Schwabing West am 25.06.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes Schwabing West der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 04 - Schwabing West kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 04 - Schwabing West kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 04 - Schwabing West ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00682_V 00682 Zebrastreifen Ecke Herzogstrasse_ Erich-Kaestner-Strasse A.pdf === Anlage === B 04_VG 24.06.2026 oeff. 2. 2..pdf === Datum: 02.07.2026 Telefon: 089 - 233-21334 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Zebrastreifen Ecke Herzogstraße/ Erich-Kästner-Straße Zebrastreifen Ecke Herzogstraße/ Erich-Kästner-Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02813 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing West vom 25.06.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00682 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 04 - Schwabing West vom 24. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02813_E 02813 Zebrastreifen Herzogstrasse Erich-Kaestner-Strasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 04 - Schwabing-West

Sitzungsdatum

24.06.2026 um 19:30 Uhr

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