=== 26-32 _ V 00775_V 00775 Fahrradabstellplaetze fuer die Elisabethstrasse und die Franz-Joseph-Strasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Fahrradabstellplätze für die Elisabethstraße und die Franz-Joseph-Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01315 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-
West am 15.06.2023
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00775
Anlage 1: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01315
Anlage 2: Übersichtsplan Standortvorschläge Radabstellanlagen
Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West vom
24.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 – Schwabing -West hat am 15.06.2023 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01315 beschlossen. Darin wird gefordert, dass in der Elisabeth-
straße und in der Franz-Joseph-Straße an mehreren Stellen Parkplätze in Fahrradparkplätze
umgewandelt werden sollen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Nach Prüfung der örtlichen Situation sowie in Abstimmung mit dem Baureferat wird im Bereich
der Elisabethstraße und Franz-Joseph-Straße der zusätzliche Bedarf an Fahrradabstellanla-
gen im öffentlichen Raum bestätigt.
Elisabethstraße:
Zwischen dem nicht benutzungspflichtigen Radweg in der Elisabethstraße und den Parkplät-
zen, auf denen laut Antrag Radabstellanlagen errichtet werden sollen, befinden sich Baumgrä-
ben, die es möglichst zu schützen gilt. In der Elisabethstraße gilt außerdem die innerörtliche
Regelgeschwindigkeit von Tempo 50. Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen Fahrradab-
stellanlagen bei Tempo 50 in der Regel mit baulicher Erhöhung oder Abgrenzung auf
umgewandelten Parkplätzen umgesetzt werden.
Daher bietet es sich für „Schnell-Besser-Lösungen“ an, Fahrradabstellanlagen in den angren-
zenden Querstraßen der Elisabethstraße (und somit innerhalb von Tempo 30 Zonen) in unmit-
telbarer Nähe anzubringen. Prioritäre Standorte sind dort zu situieren, wo sich im Umfeld auf
der Elisabethstraße und den Querstraßen selbst eine größere Anzahl an Fahrrädern auf den
Gehwegen befinden, und trifft konkret vor allem für die Südseite der Elisabethstraße zu.
Besonders auffällig sind die Abschnitte zwischen der Schleißheimer Straße und der
Zentnerstraße und die Knotenpunkte zur Tengstraße, Isabellastraße und Nordendstraße.
An der Kreuzung zur Hiltenspergerstraße wurden südöstlich bereits Fahrradabstellanlagen
umgesetzt. Des Weiteren sind durch die beschlossene Erweiterung des Elisabethplatzes im
Rahmen der geplanten Umgestaltung (Lasten-) Radabstellanlagen vorgesehen (s. Sitzungs-
vorlage 20-26 / V 16607), sobald das zur Platzerweiterung notwendige Widmungsverfahren
abgeschlossen ist.
Franz-Joseph-Straße:
In der Franz-Joseph-Straße (Tempo 50) beziehungsweise in den unmittelbar angrenzenden
Straßen befinden sich ebenfalls nicht ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
Aufgrund des von mehreren Seiten immer wieder vorgetragenen Wunsches und des ersicht-
lichen Bedarfs für mehr Radabstellplätze vor dem Kinder- und Jugendtheater „Schauburg“ am
südöstlichen Kreuzungsbereich der Nordend- und Franz-Joseph-Straße hat die Stadtverwal-
tung eine erneute Prüfung im Theaterumfeld durchgeführt. Auf Seite der Nordendstraße waren
aufgrund der Trambahnhaltestelle, Tempo 50 und unzureichendem Straßenraum zur Schaf-
fung weiterer, baulich angehobener Abstellflächen keine weiteren Radabstellanlagen möglich.
Daher wurden im April 2025 zehn Radabstellplätze auf einem umgewandelten Parkplatz in der
Kurfürstenstraße südwestlich des Kreuzungsbereichs zur Franz-Joseph-Straße errichtet.
Weitere neue Radabstellanlagen werden derzeit anlässlich eines Bürgerantrags auf Höhe der
Hausnummer Franz-Joseph-Straße 5 durch die Stadtverwaltung geprüft.
Vorgeschlagene Standorte für Radabstellanlagen im Bereich der Elisabethstraße
Nach Anwendung der LHM-internen Planungsleitlinien für Radabstellanlagen und Erarbeitung
von potenziellen Standorten im unmittelbaren Umfeld der Elisabethstraße können Parkplätze
an folgenden Standorten zu Fahrradabstellanlagen umgewandelt werden:
• Kreuzung Zentnerstraße südwestlich: 1 Kfz-Längsparkplatz zugunsten von 10
Fahrradstellplätzen
• Kreuzung Tengstraße südöstlich: 3 Kfz-Senkrechtparkplätze zugunsten von 20
Fahrradstellplätzen
• Kreuzung Isabellastraße nordwestlich: 2 Kfz-Senkrechtparkplätze zugunsten von 8
Fahrradstellplätzen
Ein Übersichtsplan zu den vorgeschlagenen Abstellanlagen befindet sich in der Anlage 2.
Dabei wurden die Standortvorschläge mit dem Ziel einer räumlichen Verteilung des neu zu
schaffenden Angebots im Verhältnis zu bestehenden und geplanten Fahrradabstellanlagen
erarbeitet.
Der Wunsch und Bedarf von Fahrradabstellanlagen ist immer mit dem Bedarf von Kfz-Park-
plätzen insbesondere für die Bewohner*innen abzuwägen. Nach Rücksprache mit dem Be-
reich Parkraummanagement im Mobilitätsreferat und unter Berücksichtigung der örtlichen
Parkplatzregelung wird die Umwandlung von sechs Kfz-Parkplätzen im Bereich der Elisabeth-
straße als verträglich angesehen.
Zusätzlich sind die Rahmenbedingungen der Abwägung durch die vom Stadtrat beschlosse-
nen Ziele zur Mobilitätswende gesetzt. Im vorliegenden Fall profitiert neben dem Radverkehr
auch der Fußverkehr von den vorgeschlagenen Maßnahmen, da dadurch weniger Fahrräder
auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr sowie die
allgemeine Barrierefreiheit wird dadurch erhöht.
Des Weiteren besteht das Potenzial, dass das Straßenbegleitgrün entlang der Elisabethstraße
durch die Maßnahmen wieder verstärkt geschont wird, da hier derzeit gehäuft Fahrräder frei
abgestellt werden.
Da der Parkdruck im Lizenzgebiet West Schwabing sehr hoch ist, werden zuerst nur die
genannten Parkplätze umgewandelt, um zu beobachten, ob die vorgeschlagenen, an die
Elisabethstraße angrenzenden Standorte gut angenommen werden. Bei einer weiterhin hohen
Auslastung oder zusätzlichem Bedarf kann die schrittweise Umwandlung zusätzlicher Park-
plätze zugunsten von Radabstellanlagen über das gängige standardisierte Antragsverfahren
(siehe: https://muenchenunterwegs.de/angebote/hilfestellung-neue-fahrradabstellplaetze-
beantragen ). Vorschläge weiterer Standorte erfolgen dabei durch Bürger*innen oder auf
Antrag des Bezirksausschusses. Das Baureferat führt dann für jeden vorgeschlagenen
Standort ein Prüfverfahren durch, bei dem das Mobilitätsreferat eingebunden ist.
Für die Beantragung weiterer Abstellanlagen in der Franz-Joseph-Straße östlich der
Friedrichstraße müsste die Beantragung zuständigkeitshalber über den Bezirksausschuss 12
erfolgen, da hier der Stadtbezirk Schwabing-Freimann beginnt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01315 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes
Schwabing-West vom 15.06.2023 kann teilweise entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Baureferat wird an den Knotenpunkten Elisabethstraße/ Zentnerstraße,
Elisabethstraße/Tengstraße und Elisabethstraße/Isabellastraße insgesamt 38
Radabstellplätze durch die Umwandlung von insgesamt 6 Kfz-Parkplätzen in den
Querstraßen Zentnerstraße, Tengstraße und Isabellastraße nahe der Elisabethstraße
im öffentlichen Raum realisieren.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01315 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes
Schwabing-West am 15.06.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Der Referent
Gesa Tiedemann Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Baureferat – T1-VI-R
An das Mobilitätsreferat – GB1.32, GB2.221, GB2.24
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 04 – Schwabing-West kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 04 – Schwabing-West kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 04 – Schwabing-West ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.111
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00775_V 00775 Fahrradabstellplaetze fuer die Elisabethstrasse und die Franz-Joseph-Strasse A1.pdf ===
Anlage 1
=== 26-32 _ V 00775_V 00775 Fahrradabstellplaetze fuer die Elisabethstrasse und die Franz-Joseph-Strasse A2.pdf ===
Anlage
2
=== B 04_VG 24.06.2026 oeff. 2. 6..pdf ===
Datum: 02.07.2026
Telefon: 089 - 233-21334
Telefax:
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Mobilitätsreferat
(E) Fahrradabstellplätze für die Elisabethstraße und die Franz-Joseph-Straße
Fahrradabstellplätze für die Elisabeth- und Franz-Joseph-Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01315 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes
Schwabing West vom 15.06.2023
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00775
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 04 - Schwabing West
vom 24. Juni 2026
☐ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☒ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
Zustimmung zu den Fahrradabstellplätzen in der Tengstraße und in der Zentnerstraße.
Zur Isabellastraße wird vorerst nicht zugestimmt, stattdessen soll beim Baureferat nachgefragt
werden, warum bei der Umwandlung von zwei Autostellplätzen nur acht Fahrradabstellplätze
geplant sind und ob es keinen flächeneffizienteren Standort gibt.
=== 20-26 _ E 01315_Antrag Nr. 8.1 oeff.pdf ===